Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Remscheid
Theodor-Heuss-Platz 1-3
42853 Remscheid

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
27. Februar 2021 19:30
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Rems…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
8. April 2021 15:23
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid“ vom 27.02.2021 (#213875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213875/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Rems…
An Kommunalverwaltung Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
8. April 2021 15:24
An
Kommunalverwaltung Remscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid“ vom 27.02.2021 (#213875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213875/
Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeau…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
29. Juni 2021 11:57
Status
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeauftragter für die Stadtverwaltung erhalten habe, bisher noch nicht seitens des zuständigen Gebäudemanagements im Rahmen der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Anbei finden Sie die beiden angeforderten Energieausweise, die ich Ihnen auf dem gewünschten Kommunikationsweg übersende. Aufgrund der sehr langen Beantwortungszeit werden keine Kosten nach § 11 Abs. 1 IFG NRW erhoben. Meine Informationen nach Art 14 Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie als "pdf" im Anhang dieser E-Mail. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeau…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
29. Juni 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeauftragter für die Stadtverwaltung erhalten habe, bisher noch nicht seitens des zuständigen Gebäudemanagements im Rahmen der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Anbei finden Sie die beiden angeforderten Energieausweise, die ich Ihnen auf dem gewünschten Kommunikationsweg übersende. Aufgrund der sehr langen Beantwortungszeit werden keine Kosten nach § 11 Abs. 1 IFG NRW erhoben. Meine Informationen nach Art 14 Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie als "pdf" im Anhang dieser E-Mail. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Remscheid
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeau…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
29. Juni 2021 11:57
Status
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeauftragter für die Stadtverwaltung erhalten habe, bisher noch nicht seitens des zuständigen Gebäudemanagements im Rahmen der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Anbei finden Sie die beiden angeforderten Energieausweise, die ich Ihnen auf dem gewünschten Kommunikationsweg übersende. Aufgrund der sehr langen Beantwortungszeit werden keine Kosten nach § 11 Abs. 1 IFG NRW erhoben. Meine Informationen nach Art 14 Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie als "pdf" im Anhang dieser E-Mail. Mit freundlichem Gruß

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Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeau…
Von
Kommunalverwaltung Remscheid
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1-3 42853 Remscheid [#213875]
Datum
29. Juni 2021 11:57
Status
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW, die ich erst heute als Datenschutzbeauftragter für die Stadtverwaltung erhalten habe, bisher noch nicht seitens des zuständigen Gebäudemanagements im Rahmen der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Anbei finden Sie die beiden angeforderten Energieausweise, die ich Ihnen auf dem gewünschten Kommunikationsweg übersende. Aufgrund der sehr langen Beantwortungszeit werden keine Kosten nach § 11 Abs. 1 IFG NRW erhoben. Meine Informationen nach Art 14 Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie als "pdf" im Anhang dieser E-Mail. Mit freundlichem Gruß