Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Treptow

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Treptow

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An BVV Berlin Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Treptow [#218271]
Datum
13. April 2021 18:20
An
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Treptow Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218271/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Sehr geehrtr Herr Antragsteller/in, wir haben Ihr im Betreff genanntes Auskunftsersuchen erhalten und entsprechen…
Von
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Treptow [#218271]
Datum
14. April 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtr Herr Antragsteller/in, wir haben Ihr im Betreff genanntes Auskunftsersuchen erhalten und entsprechend der Zuständigkeit an die Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft des Bezirksamtes weitergeleitet. Sie erhalten von dort dann eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 13. April 2021 zum Auskunftsersuchen zum Energiebedarfsausweis für Gebäude:…
Von
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Treptow [#218271]
Datum
15. April 2021 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 13. April 2021 zum Auskunftsersuchen zum Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Treptow nach den IFG wurde vom BVV-Büro an das Büro des Bezirksbürgermeisters weiter geleitet. Zuständigkeitshalber haben wir Ihre E-Mail zum o.g. Auskunftsersuchen an die Serviceeinheit Facility Management des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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BVV Berlin Treptow-Köpenick
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.04.2021. Für das Dienstgebäude "Rathaus Tre…
Von
BVV Berlin Treptow-Köpenick
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Treptow [#218271]
Datum
15. April 2021 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.04.2021. Für das Dienstgebäude "Rathaus Treptow" existiert kein Energiebedarfsausweis. Ich habe Ihren Antrag entsprechend ausgelegt und überreiche anliegend den für das "Rathaus Treptow" existierenden gültigen Energieausweis sowie den dazu gehörigen Aushang, der im Rathaus öffentlich sichtbar ist. Den Namen des Mitarbeiters der ausstellenden Firma habe ich geschwärzt. Von einer Gebührenerhebung habe ich abgesehen. Mit freundlichen Grüßen