Energiebedarfsausweis für Gebäude: Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Arne Keller
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
Arne Keller
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe [#198215]
Datum
28. September 2020 18:39
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Keller Anfragenr: 198215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198215/ Postanschrift Arne Keller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Keller

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Keller , über Ihren Antrag nach UVwG vom 28.09.2020, hier eingegangen am 14.12.2020, ergeht fo…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfragen- Nr.: 198215 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe
Datum
17. Dezember 2020 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keller , über Ihren Antrag nach UVwG vom 28.09.2020, hier eingegangen am 14.12.2020, ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Über das Internetportal "Frag- den Staat" wurde am 28.09.2020 Auskunft wie folgt beantragt: 1) Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl- Friedrich- Str. 17, 76133 Karlsruhe. 2) Im Falle eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft wird wie folgt erteilt: 1) Derzeit liegt kein gültiger Energiebedarfsausweis für das Gebäude Karl- Friedrich- Str. 17, 76133 Karlsruhe vor. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises. 2) Im Hinblick auf die Vorbildfunktion des Landes wird das Amt einen Energieverbrauchsausweis erstellen. Dieser wird dem Antragsteller nach dessen Vorliegen in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen