Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rotes Rathaus
Rathausstraße 15
10178 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,15 Euro
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
29. Oktober 2020 11:47
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rotes Rathaus Rathausstraße 15 10178 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201951/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 29. Oktober 2020. Vor der Prüfung Ihr…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
30. Oktober 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 29. Oktober 2020. Vor der Prüfung Ihres Antrags weise ich darauf hin, dass ggf. eine Gebührenpflicht besteht. Dies ergibt sich aus § 16 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) i.V.m. dem Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) sowie der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um eine einfache schriftliche Aktenauskunft i.S.d. Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur VGebO) handelt. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren zwischen 5 und 100 EUR festzusetzen, wobei ich annehme, dass sich der endgültige Betrag in der unteren Hälfte der Spanne befindet. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] (*[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] *[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich habe Ihre Hinweise zu den Kosten zur Kenntnis genommen und…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
30. Oktober 2020 10:40
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich habe Ihre Hinweise zu den Kosten zur Kenntnis genommen und möchte weiterhin an meiner Anfrage festhalten. Ich gehe nunmehr davon aus, dass die Gebühren die Höhe von 50 Euro nicht überschreiten. Bitte richten Sie den Gebührenbescheid mit dem genauen Betrag an folgende Rechnungsadresse: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Ich würde mich allerdings freuen, wenn Sie mir den Kostenbescheid auch vorab auf dem digitalen Wege zukommen lassen würden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201951 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihre Bitte, muss aber sagen, dass dies nicht ganz einfach umsetzbar ist…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
30. Oktober 2020 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihre Bitte, muss aber sagen, dass dies nicht ganz einfach umsetzbar ist. Denn es geht hier nicht um eine zivilrechtliche Zahlung (für die ohne Weiteres eine Rechnung an Dritte adressiert werden kann), sondern um eine staatliche Verwaltungsgebühr. Diese trifft den Veranlasser des Tätigwerdens. Am einfachsten wäre es daher meines Erachtens, wenn anstelle von Ihnen die DUH den IFG-Antrag stellen würde. Dies wäre ihr als eingetragenem Verein ohne Weiteres möglich (§ 3 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin). Dann wäre die DUH gleichzeitig auch Gebührenschuldner und Adressat des Bescheids. Der Antrag müsste dann vom Vertreter des Vereins selbst gestellt werden oder dieser gibt Ihnen eine Vollmacht. Alternativ könnten wir dabei bleiben, dass Sie den Antrag stellen. Den Bescheid würden wir dann an Ihre Postadresse schicken. Es wäre dann wohl möglich, dass Sie den Bescheid an die DUH weiterreichen und diese zahlt für Sie die Gebühren. Eine Adressierung des Bescheids direkt an die DUH wäre in diesem Fall nicht möglich. Teilen Sie mir bitte mit, wie wir verfahren wollen / sollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe das Problem, das habe ich nicht bedacht. Wie das weitere Verfahren gest…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
30. Oktober 2020 12:14
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe das Problem, das habe ich nicht bedacht. Wie das weitere Verfahren gestaltet werden soll, ist für mich nun davon abhängig, ob Sie mir nach Begleichung des Gebührenbescheids dafür einen Beleg bzw. eine Quittung ausstellen können. Wenn nicht, würde ich die Anfrage dann nochmal erneut stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201951/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in es kann keine Quittung ausgestellt werden. Es könnte Ihnen lediglich per Mail / mitt…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
3. November 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in es kann keine Quittung ausgestellt werden. Es könnte Ihnen lediglich per Mail / mittels Schreibens bestätigt werden, dass gezahlt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber [geschwärzt], dann machen wir das gerne so. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201951 Ant…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
9. November 2020 12:20
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber [geschwärzt], dann machen wir das gerne so. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201951 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Energieausweis Rotes Rathaus
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Energieausweis Rotes Rathaus
Datum
12. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
IFG-Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in den beiliegenden Bescheid erhalten Sie vorab per E-Mail. Mit freundlic…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
IFG-Bescheid
Datum
16. November 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in den beiliegenden Bescheid erhalten Sie vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen, dass Sie dem Land Berlin 5,15 EUR gezahlt haben. Dieser…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rotes Rathaus Rathausstraße 1510178 Berlin [#201951]
Datum
20. November 2020 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen, dass Sie dem Land Berlin 5,15 EUR gezahlt haben. Dieser Betrag wurde als Verwaltungsgebühr im Rahmen eines Bescheids nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) festgesetzt. Zuvor hatten Sie am 29. Oktober 2020 einen IFG-Antrag zum Thema "Energiebedarfsausweis Gebäude Rotes Rathaus" gestellt. Mit freundlichen Grüßen