Energiebedarfsausweis für Gebäude: St.-Georg-Grundschule

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
St.-Georg-Grundschule

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr Antragsteller/in bitte senden Si…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: St.-Georg-Grundschule [#218101]
Datum
12. April 2021 09:58
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für St.-Georg-Grundschule Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218101/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
WG: Anfragen von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zu diversen Engiebedarfsausweisen der Liegenschaften des …
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
WG: Anfragen von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zu diversen Engiebedarfsausweisen der Liegenschaften des KOE
Datum
26. April 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfragen vom 13.04.2021 übermitteln wir Ihnen den Energiebedarfsausweis des Bestandsgebäudes der Feuerwache I in der Erich-Schlesinger-Str. 24 in 18059 Rostock. Wir bitten um Beachtung, dass das Bestandsgebäude erhebliche bauliche und energetische Defizite aufweist und im Zuge unseres Erweiterungs- und Sanierungsprogrammes für die Feuerwachen mittelfristig generalsaniert werden soll. Gegenwärtig wird mit den ersten baulichen Maßnahmen zur Errichtung einer neuen Leitstelle auf den rückwärtigen Grundstück begonnen. Soweit diese fertig gestellt wird, soll ein weiteres Gebäude für Feuer- und Rettungswache errichtet werden. Sobald die Neubaumaßnahmen abgeschlossen sind, wird auch das Bestandsgebäude umfassend saniert werden. Hinsichtlich Ihrer weiteren Anfragen zu Energiebedarfsausweisen teilen wir Ihnen mit, dass für die Gebäude der freiwilligen Feuerwachen Warnowenn1, Warnemünde, Gehlsdorf, und Markgrafenheide gegenwärtig die Energiebedarfsausweise erarbeitet und Ihnen voraussichtlich ab Juni 2021 zur Verfügung gestellt werden können. Bezüglich der Grundschule in der St.-Georg-Straße teilen wir mit, dass dieses denkmalgeschützte Gebäude keinen Energiebedarfsausweis erhalten wird. Zwar haben wir im Zuge der Fenstersanierung des Gebäudes die energetischen Standards der EnEV eingehalten, jedoch ist es in Anbetracht der erheblichen Anforderungen der energetischen Regelungen für denkmalgeschützte Gebäude nicht möglich, diese mit einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand zu erfüllen. Daher hat der Verordnungsgeber derartige Liegenschaften von der Aushangpflicht ausgenommen. Wir bitten um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung, für diese Liegenschaft keinen Energieausweis anfertigen zu lassen. Angesichts ihres Interesses an unseren Liegenschaften würden wir Ihnen gerne im Rahmen einer Videokonferenz einen Ausblick auf unsere Vorhaben und Maßnahmen zu energetischen Ertüchtigung geben. Mit freundlichen Grüßen