Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtarchiv Eckernförde Gartenstraße 1024340 Eckernförde

Anfrage an: Stadt Eckernförde

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadtarchiv Eckernförde
Gartenstraße 10
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Lukas Hirsch
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Stadt Eckernförde Details
Von
Lukas Hirsch
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtarchiv Eckernförde Gartenstraße 1024340 Eckernförde [#205448]
Datum
10. Dezember 2020 21:43
An
Stadt Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadtarchiv Eckernförde Gartenstraße 10 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas Hirsch Anfragenr: 205448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205448/ Postanschrift Lukas Hirsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Hirsch
Stadt Eckernförde
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtarchiv Eckernförde Sehr geehrter Herr Hirsch, danke für Ihre Anfrage vom …
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtarchiv Eckernförde
Datum
14. Dezember 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hirsch, danke für Ihre Anfrage vom 11.12.2020 in Bezug auf einen Energiebedarfsausweis für das Stadtarchiv. Eine Abstimmung mit dem städtischen Engergiemanagement hat ergeben, dass derzeit kein aktueller Energiebedarfsausweis für das Gebäude existiert. Da das Stadtarchiv nicht öffentlich zugänglich ist, nur untergeordnet genutzt wird und darüber hinaus kein Verkauf oder eine Vermietung/Verpachtung der Liegenschaft vorgesehen ist, bestand bislang auch keine Pflicht, einen solchen Ausweis vorzuhalten. Gleichwohl ist die Stadt Eckernförde bestrebt, auch für alte Bestandsgebäude Energiebedarfsausweise zu erstellen und vorzuhalten. Dieses ist in den kommenden Jahren sukzessive für sämtliche städtischen Liegenschaften vorgesehen. Ich möchte Sie daher bitten, zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück zu kommen. Wenn ein neuer Ausweis für das Gebäude erstellt wurde, können Sie diesen gerne erhalten. Grüße

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Stadt Eckernförde
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtarchiv Eckernförde Sehr geehrter [geschwärzt], danke für Ihre Anfrage…
Von
Stadt Eckernförde
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtarchiv Eckernförde
Datum
14. Dezember 2020 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], danke für Ihre Anfrage vom 11.12.2020 in Bezug auf einen Energiebedarfsausweis für das Stadtarchiv. Eine Abstimmung mit dem städtischen Engergiemanagement hat ergeben, dass derzeit kein aktueller Energiebedarfsausweis für das Gebäude existiert. Da das Stadtarchiv nicht öffentlich zugänglich ist, nur untergeordnet genutzt wird und darüber hinaus kein Verkauf oder eine Vermietung/Verpachtung der Liegenschaft vorgesehen ist, bestand bislang auch keine Pflicht, einen solchen Ausweis vorzuhalten. Gleichwohl ist die Stadt Eckernförde bestrebt, auch für alte Bestandsgebäude Energiebedarfsausweise zu erstellen und vorzuhalten. Dieses ist in den kommenden Jahren sukzessive für sämtliche städtischen Liegenschaften vorgesehen. Ich möchte Sie daher bitten, zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück zu kommen. Wenn ein neuer Ausweis für das Gebäude erstellt wurde, können Sie diesen gerne erhalten. Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]!