Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbuecherei Wesseling

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadtbuecherei Wesseling

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Wesseling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbuecherei Wesseling [#204774]
Datum
1. Dezember 2020 20:46
An
Kommunalverwaltung Wesseling
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadtbuecherei Wesseling Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Wesseling
Ihre Mail Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle …
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Ihre Mail
Datum
1. Dezember 2020 20:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle im Hause weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail [#204774] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis …
An Kommunalverwaltung Wesseling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail [#204774]
Datum
17. März 2021 21:17
An
Kommunalverwaltung Wesseling
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbuecherei Wesseling“ vom 01.12.2020 (#204774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204774/
Kommunalverwaltung Wesseling
Ihre Mail Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Ihre Mail
Datum
18. März 2021 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle im Hause weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail [#204774] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis …
An Kommunalverwaltung Wesseling Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail [#204774]
Datum
12. April 2021 21:51
An
Kommunalverwaltung Wesseling
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbuecherei Wesseling“ vom 01.12.2020 (#204774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, eine Untätigkeitsklage würde ich uns allen gerne ersparen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204774/
Kommunalverwaltung Wesseling
Ihre Mail Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Ihre Mail
Datum
12. April 2021 21:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Absender(in), vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Email wird an die zuständige Stelle im Hause weitergeleitet. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Wesseling
Ihre Anfrage vom 01.12.2020 Sehr Antragsteller/in die verspätete Rückmeldung an Sie bitte ich zu entschuldigen. Es…
Von
Kommunalverwaltung Wesseling
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.12.2020
Datum
13. April 2021 12:17
Status
image001.jpg
1,6 KB
image003.jpg
8,6 KB


Sehr Antragsteller/in die verspätete Rückmeldung an Sie bitte ich zu entschuldigen. Es hat leider einige Zeit in Anspruch genommen, sich mit Ihrer Anfrage zu befassen. Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadtbücherei nur ein Gebäudeteil des Neuen Rathauses ist und kein gesonderter Energieausweis für Gebäudeteile ausgestellt wird. Der Energieausweis für das Neue Rathaus hängt gut sichtbar im Neuen Rathaus, 3. Etage öffentlich aus. Derzeit wird die Erstellung eines aktuellen Ausweises geprüft. Im welchem Umfang Ihre Anfrage gemäß dem Umweltinformationsgesetzes NRW beantwortet werden kann, prüft derzeit das Rechtsamt. In Kürze wird das Rechtsamt der Stadt Wesseling Ihnen eine gesonderte Nachricht zukommen lassen. Freundliche Grüße