Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus Grafenstraße 3064283 Darmstadt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadthaus
Grafenstraße 30
64283 Darmstadt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Heike Böhler
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt Details
Von
Heike Böhler
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus Grafenstraße 3064283 Darmstadt [#205019]
Datum
5. Dezember 2020 14:38
An
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadthaus Grafenstraße 30 64283 Darmstadt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Heike Böhler Anfragenr: 205019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205019/ Postanschrift Heike Böhler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Böhler

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Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser automatisierten Antwort wird Ihnen der Eingang Ihrer E-Mail bei der Aus…
Von
Bürger und Ordnungsamt Ausländerbehörde - Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus Grafenstraße 3064283 Darmstadt [#205019]
Datum
5. Dezember 2020 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser automatisierten Antwort wird Ihnen der Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestätigt. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Ausländerbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Flexible Vorsprachen können allerdings nicht stattfinden. Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bereich Rathaus-Bürgerservice, Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Ausländerbehörde, über das Verfahren der Terminvergabe. Es wird versucht nach Möglichkeit Ihr Anliegen zeitnah zu klären und Ihnen weiterzuhelfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre E-Mail auf Grund der Vielzahl der eingehenden E-Mails nicht sofort beantwortet werden kann. Sehen Sie bitte von Erinnerungen ab. Allgemeine Hinweise: Sollte Ihr Aufenthaltstitel ablaufen, so beantragen Sie bitte vor Ablauf formlos schriftlich die Verlängerung des Aufenthaltstitels per Email, Fax oder auf dem Postweg. Zur zeitlichen Überbrückung erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, die Ihren fortbestehenden rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet belegt, auf dem Postweg zugesandt. Durch die aktuelle Situation können sich die Terminvergabe und die Bearbeitung von Anträgen leider teilweise verzögern. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile zu Ihrem Aufenthaltsrecht. Weitere Informationen können Sie über folgenden Link auf der Webseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten. https://www.darmstadt.de/rathaus/online-dienste/auslaenderbehoerde-darmstadt Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen