Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadtordnungsdienst
Servatiusstraße 53
53175 Bonn

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
2. Oktober 2020 20:02
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 53 53175 Bonn Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungs…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
4. November 2020 10:04
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn“ vom 02.10.2020 (#199225) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in bedingt durch krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern kann ich Ihnen erst heut…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
12. November 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in bedingt durch krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern kann ich Ihnen erst heute antworten. Das von Ihnen angefragte Gebäude Servatiusstr. 53 ist nicht im Besitz der Bundesstadt Bonn, wird aber städtisch genutzt und ist angemietet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen nicht den Eigentümer nennen, habe Ihre Anfrage aber dorthin weitergeleitet mit der Bitte, die erbetenen Unterlagen direkt an Sie zu übersenden. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bis heute keine Nachricht des Eigentümers erhalten. Ich wäre Ihnen s…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
6. Januar 2021 10:50
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich bis heute keine Nachricht des Eigentümers erhalten. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie den Eigentümer nochmal kontaktieren. Es handelt sich um folgende Anfrage: „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst, Servatiusstraße 5, 353175 Bonn“ vom 02.10.2020 (#199225) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben den Vermieter kontaktiert. Gerne können Sie sich direkt mit der Hausver…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
6. Januar 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben den Vermieter kontaktiert. Gerne können Sie sich direkt mit der Hausverwaltung Dengler (www.dengler-immobilien.de<http://www…) in Verbindung setzen. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Am 02.10.2020 habe ich bei der Stadt Bonn den aktuell gültigen Energiebedarfsauswei…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
19. Januar 2021 09:15
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Am 02.10.2020 habe ich bei der Stadt Bonn den aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für folgendes Gebäude angefragt: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 53 53175 Bonn Dem Städtischen Gebäudemanagement Bonn lag dieser nicht vor und man hat mich gebeten die Anfrage direkt an Sie zu stellen. Daher wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Energiebedarfsausweis per Mail zukommen lassen. Freundliche Grüße Hier die ursprüngliche Nachricht an die Stadt Bonn: Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 53 53175 Bonn Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr [geschwärzt], auf Nachfrage zum Energiebedarfsausweis für folgendes Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiu…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
6. Februar 2021 12:04
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
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Sehr [geschwärzt], auf Nachfrage zum Energiebedarfsausweis für folgendes Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 53 53175 Bonn teilt man mir folgendes mit: ,,Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Email. Wir haben seinerzeit lediglich die Vermietung der freien Einheiten für den Vermieter durchgeführt. Auf einen Energieausweis haben wir keinen Zugriff mehr. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt]'' Was kann ich nun tun, um den aktuell gültigen Energiebedarfsausweis zu erhalten / an wen soll ich mich jetzt wenden ? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 199225 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen den Vermieter nicht nennen. Jedoch werden…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
11. Februar 2021 11:43
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen den Vermieter nicht nennen. Jedoch werden wir Ihre Nachfrage an ihn weiterleiten, mit der Bitte Ihnen direkt zu antworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnung…
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Von
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Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
31. März 2021 08:17
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn“ vom 02.10.2020 (#199225) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie noch einmal meine Antwort vom 11.02.2021 die inhaltlich unverändert…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
31. März 2021 08:30
Status
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Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie noch einmal meine Antwort vom 11.02.2021 die inhaltlich unverändert gilt. Für Rückfragen und Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bis zum heutigen Tage habe ich keine Antwort des Vermieters erhalten. Bitte konta…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
31. März 2021 08:44
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bis zum heutigen Tage habe ich keine Antwort des Vermieters erhalten. Bitte kontaktieren Sie ihn erneut Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> bis zum heutigen Tage habe ich keine Antwort des Vermieters erhalten. Bitte konta…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
31. März 2021 08:46
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bis zum heutigen Tage habe ich keine Antwort des Vermieters erhalten. Bitte kontaktieren Sie ihn erneut. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Übermittlung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Mit freundlichen G…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
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Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
12. April 2021 16:07
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Übermittlung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung des Sachverhaltes darf ich Ihnen mitteilen, dass sowohl eine förmliche Beschei…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtordnungsdienst Servatiusstraße 5353175 Bonn [#199225]
Datum
14. April 2021 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in nach Prüfung des Sachverhaltes darf ich Ihnen mitteilen, dass sowohl eine förmliche Bescheidung Ihres Antrags als auch die Zurverfügungstellung des Energieausweises - die Stadt ist nur Mieterin - nicht möglich ist. Damit ist der an die Stadt als Mieterin gestellte Antrag auf Übersendung eines Energieausweises für dieses Objekt vollständig beantwortet und erledigt. Mit freundlichen Grüßen