Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland)

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadtverwaltung
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen (Rheinland)

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Ver…
An Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland) [#216166]
Datum
21. März 2021 14:28
An
Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland) Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwalt…
An Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland) [#216166]
Datum
24. April 2021 08:58
An
Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland)“ vom 21.03.2021 (#216166) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Sehr Antragsteller/in In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 21.03.2021. Darin forder…
Von
Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland) [#216166]
Datum
3. Mai 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,1 KB


Sehr Antragsteller/in In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 21.03.2021. Darin fordern Sie die Stadt Leichlingen auf, Ihnen den aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für die Stadtverwaltung Leichlingen zu übermitteln bzw. eben jenen herauszugeben. Gem. § 80 Abs. 1 S. 4 GEG besteht eine Verpflichtung der Behörde zur Vorlage eines Energieausweises lediglich auf Nachfrage gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde, nicht aber gegenüber Privatpersonen. Gerne bin ich bereit Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen und Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Der von Ihnen angeforderte Energiebedarfsausweis beinhaltet jedoch eine schwer überschaubare Fülle von Informationen. Ich würde Sie daher bitten, Ihren Antrag dahingehend zu konkretisieren, dass daraus ersichtlich wird, welche genauen Umweltinformationen begehrt werden. Sobald ich diese Konkretisierung Ihrerseits erhalte, der Antrag mithin hinreichend bestimmbar ist, werde ich Ihnen die verfügbaren Informationen selbstverständlich unverzüglich zukommen lassen. Im Anschluss an die Prüfung werde ich Ihnen zudem eine Entscheidung hinsichtlich der Gebührenfrage übermitteln. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne auch telefonisch unter der unten angegebenen Telefonnummer erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Kollege der Statdverwaltung Burscheid haben bei der Anfrage des Energieausweis…
An Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland) [#216166]
Datum
11. Mai 2021 20:27
An
Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Kollege der Statdverwaltung Burscheid haben bei der Anfrage des Energieausweises der Montanusschule keine Schwierigkeiten gesehen. Nicht desto trotz möchte ich ihnen hiermit gerne wie wünscht die relevanten Daten des Energieausweises mitteilen: Für die Erstellung des Energieausweises gemäß §§ 16 ff. EnEV erforderliche Daten des Gebäudes wie der Wärmeerzeuger und etwaige Lüftung. Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes wie Energiebedarf und die Auswertung des Energieverbrauchs in Relation zu Vergleichswerten unter Berücksichtigung statischer Auswertungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Hallo [geschwärzt], Ich hatte nach der Rückmeldung des Herrn, der die Anfrage gestellt hatte mit [geschwärzt] Kon…
Von
Kommunalverwaltung Leichlingen (Rheinland)
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen (Rheinland) [#216166]
Datum
12. Mai 2021 13:39
Status
Warte auf Antwort
Hallo [geschwärzt], Ich hatte nach der Rückmeldung des Herrn, der die Anfrage gestellt hatte mit [geschwärzt] Kontakt aufgenommen zwecks Einholung der angeforderten Informationen. [geschwärzt] sagte mir, dass es aktuell keinen Energiebedarfsausweis für das Rathaus gebe, wir aber aufgrund des Publikumsverkehrs und der Quadratmeteranzahl eigentlich von Gesetz wegen einen bräuchten... Er merkte sodann aber auch an, dass das natürlich Geld kosten würde. Was mir im Zuge dessen aber auch aufgefallen ist, ist dass der Bürger, der die Anfrage gestellt hatte, den Schriftwechsel offenkundig öffentlich einsehbar auf die Homepage der Seite fragdenstaat.de gestellt hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-stadtverwaltung-am-buscherhof-1-42799-leichlingen-rheinland/ Da würde ich nochmal recherchieren, ob das so zulässig ist. Informationseinholung ist das eine, die Veröffentlichung ist aber m.E. datenschutzrechtlich eine andere Frage. Was den Energiebedarfsausweis angeht, da sollten wir vielleicht nochmal eine kurze gemeinsame Besprechung mit [geschwärzt] anvisieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]