Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadtverwaltung
Stadionring 17
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen [#198535]
Datum
29. September 2020 10:34
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtverwaltung Stadionring 17 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198535/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltu…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen [#198535]
Datum
3. November 2020 17:11
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen“ vom 29.09.2020 (#198535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198535/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass Ihre Anfrage noch nicht…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen [#198535]
Datum
6. November 2020 08:05
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass Ihre Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet ist. Derzeit prüft unser Rechtsamt noch ob auf welcher rechtlichen Grundlage wir Ihnen die Energieausweise aushändigen dürfen. Zum einen lässt sich aus der von Ihnen genannten EnEV 2014 §16 Abs. 2. keine allgemeine Pflicht zur Herausgabe von Energieausweisen ableiten (herausgegeben werden müssen die Energieausweise lediglich an Mieter, Pächter oder Käufer eines Gebäudes) zum anderen ist die EnEV seit dem 1.11.2020 nicht mehr gültig. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW gestellt nach einer Umwe…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen [#198535]
Datum
6. November 2020 08:55
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW gestellt nach einer Umweltinformation, dies können Sie auch meiner Mail entnehmen. Die Grundlage zur Herausgabe von Umweltinformationen finden Sie im UIG NRW. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198535/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage vom Dienstag, 29. September 2020 10:35 haben Sie sich auf eine „P…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Stadionring 1740878 Ratingen [#198535]
Datum
19. November 2020 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage vom Dienstag, 29. September 2020 10:35 haben Sie sich auf eine „Pflicht zur Vorlage eines Energiebedarfsausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2“ berufen und die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtverwaltung Stadionring 17 << Adresse entfernt >> beantragt. Außerdem haben Sie angegeben, dies sei ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Wie bereit in meiner Email vom 6.11. mitgeteilt, lässt sich aus EnEV 2014 §16 Abs. 2 keine allgemeine Pflicht zur Herausgabe von Energieausweisen ableiten. Nach Auskunft unsere Rechtsamtes besteht jedoch gemäß §2 Satz 1 UIG NRW ein Anspruch auf Übersendung des Energieausweises, so dass ich Ihnen diesen nun aushändigen kann. Sie haben in Ihrer Anfrage explizit nach einem Energiebedarfsausweis gefragt. Da für diese Liegenschaft kein Energiebedarfsausweis besteht, sende ich Ihnen deshalb den aktuell erstellten Aushang des Energieverbrauchsausweis dieser Liegenschaft. Sollten Sie Fragen haben melden Sie sich gerne bei mir. Mit freundlichen Grüßen