Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadtverwaltung

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Günther Frase
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Günther Frase
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung [#204979]
Datum
4. Dezember 2020 17:03
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadtverwaltung Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günther Frase Anfragenr: 204979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204979/ Postanschrift Günther Frase << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günther Frase
Günther Frase
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Günther Frase
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung [#204979]
Datum
6. Januar 2021 06:21
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung“ vom 04.12.2020 (#204979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günther Frase Anfragenr: 204979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204979/
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" zum Gebäude "Stadtverwaltung" Sehr geehrter Herr…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" zum Gebäude "Stadtverwaltung"
Datum
7. Januar 2021 15:51
Status
Warte auf Antwort
logokh_3e19a20d-4844-4252-9be6-8e836ea89c01.jpg
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Frase, zu Ihrer Anfrage erhalten Sie beigefügte Information. Mit freundlichen Grüßen
Günther Frase
AW: Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" zum Gebäude "Stadtverwaltung" [#204979] Sehr…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Günther Frase
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" zum Gebäude "Stadtverwaltung" [#204979]
Datum
7. Januar 2021 17:19
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bei unserer Anfrage "Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung [#204979], handelt es sich um das Gebäude in der Viktoriastraße 13, << Adresse entfernt >>. ... Mit freundlichen Grüßen Günther Frase Anfragenr: 204979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204979/

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Ihre Anfrage nach LTranspG Sehr geehrter Herr Frase, beigefügt erhalten Sie Informationen zu Ihrer Anfrage. Mit…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
Ihre Anfrage nach LTranspG
Datum
11. Januar 2021 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


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