Energiebedarfsausweis für Gebäude: Standesamt Bergedorf Wentorfer Straße 30 21029 Hamburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Standesamt Bergedorf
Wentorfer Straße 30
21029 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Standesamt Bergedorf Wentorfer Straße 30 21029 Hamburg [#220844]
Datum
22. Mai 2021 00:17
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Standesamt Bergedorf Wentorfer Straße 30 21029 Hamburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220844/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach HmbUIG. Mit freundlichen Grüßen
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Standesamt Bergedorf Wentorfer Straße 30 21029 Hamburg [#220844]
Datum
26. Mai 2021 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach HmbUIG. Mit freundlichen Grüßen

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich darum, die krankheitsbedingt verspätete Antwort zu en…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Standesamt Bergedorf Wentorfer Straße 30 21029 Hamburg [#220844]
Datum
6. Juli 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
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19,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich darum, die krankheitsbedingt verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bezirksamt Bergedorf ist Mieter des von Ihnen angefragten Objektes und uns liegt leider kein Energiebedarfsausweis für das Objekt vor. Daher bitte ich Sie darum, sich mit Ihrer Anfrage an unseren Vermieter, die Sprinkehof GmbH zu wenden. Sprinkenhof GmbH | Burchardstr. 8 | 20095 Hamburg | www.sprinkenhof.de<http://www.sprinkenhof.de/> | Twitter: @sprinkenhof<https://twitter.com/sprinkenhof> Fon 040 33954-237 | Fax: 040 330754 | E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen