Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Strafgericht
Sievekingplatz 3
20355 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Hanseatisches Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
28. September 2020 16:46
An
Hanseatisches Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Strafgericht Sievekingplatz 3 20355 Hamburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198126/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht …
An Hanseatisches Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
31. Oktober 2020 10:56
An
Hanseatisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg“ vom 28.09.2020 (#198126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198126/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht …
An Hanseatisches Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
26. Januar 2021 15:47
An
Hanseatisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg“ vom 28.09.2020 (#198126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198126/
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfragen wurden zuständigkeitshalber an die Behörde für Justiz und Verbrauchersc…
Von
Hanseatisches Oberlandesgericht
Betreff
WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
3. Februar 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfragen wurden zuständigkeitshalber an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Baureferat, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sehr geehrteAntragsteller/in bitten entschuldigen Sie, das Ihnen bisher nicht geantwortet haben. Die Behörde für…
Von
Hanseatisches Oberlandesgericht
Betreff
WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
5. Februar 2021 12:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
347,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitten entschuldigen Sie, das Ihnen bisher nicht geantwortet haben. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist nach dem Hamburger Mieter-Vermieter-Modell die Mieterin des Strafjustizgebäudes. Eigentümerin des Gebäudes ist die Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. Gustav-Mahler-Platz 1 20354 Hamburg diese wird von der Realisierungsträgerin Sprinkenhof GmbH Burchardstraße 8 20095 Hamburg vertreten. Ob wir einen aktuellen Energieausweis für das Gebäude haben, lasse ich dort gerade prüfen. Sobald mit dieser Vorliegt werde ich diesen gerne an Sie weiterleiten. Vorab kann ich Ihnen aber folgendes mitteilen: Für das Strafjustizgebäude am Sievekingplatz 3 ist in den nächsten Jahren eine Modernisierung und Grundsanierung geplant. Die Ziele sind, neben den besonderen baulichen Anforderungen, dem Denkmalschutz, natürlich auch die Leitkriterien für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude der FHH (Beschluss Drucksache 2019/2810 vom 03.12.2019) einzuhalten und umzusetzen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Rückmeldung, die Informationen und das Anfragen des Energieausweises bei d…
An Hanseatisches Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
5. Februar 2021 17:04
An
Hanseatisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Rückmeldung, die Informationen und das Anfragen des Energieausweises bei der zuständigen Stelle. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 198126 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sehr << Antragsteller:in >> die Realisierungsträgerin Sprinkenhof GmbH hat zu Ihrer Anfrage mitgetei…
Von
Hanseatisches Oberlandesgericht
Betreff
WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
10. Februar 2021 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Realisierungsträgerin Sprinkenhof GmbH hat zu Ihrer Anfrage mitgeteilt, dass kein Energiebedarfsausweis für das Strafjustizgebäude vorliegt. Das Gebäude ist nach dem §6 Abs. 1 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz mit der ID 12622 als Baudenkmal eingetragen. [cid:image001.png@01D6FF94.BDD84BC0] Auf ein Baudenkmal sind die Vorschriften für einen Energieausweis nach § 80 Absatz 3 bis 7 Gebäudeenergiegesetz - GEG nicht anzuwenden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 198126 An…
An Hanseatisches Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Strafgericht Sievekingplatz 320355 Hamburg [#198126]
Datum
10. Februar 2021 10:43
An
Hanseatisches Oberlandesgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 198126 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]