Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Schulstraße 6
67742 Lauterecken

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
29. September 2020 09:31
An
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 6 67742 Lauterecken Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
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Von
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. September 2020 10:07
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemei…
An Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
31. Oktober 2020 10:47
An
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 6, 67742 Lauterecken“ vom 29.09.2020 (#198513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist die ursprüngliche Anfrage nicht bei mir angekommen. Können Sie die Anfrage…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Betreff
WG: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
4. November 2020 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist die ursprüngliche Anfrage nicht bei mir angekommen. Können Sie die Anfrage direkt an mich schicken? Aus der beiliegenden E-Mail geht Ihre Frage nicht hervor. Ich werde gerne versuchen Ihre Anfrage zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es folgt die ursprüngliche Email-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
5. November 2020 11:35
An
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es folgt die ursprüngliche Email-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ———————————————————— Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 6 67742 Lauterecken Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage/E-Mail und werden uns umgehen…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
5. November 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage/E-Mail und werden uns umgehend dieser Sache annehmen. Nach Feststehen eines Ergebnisses werden wir selbstverständlich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29. September 2020 ist von der Posteingangsstelle an den hiesigen …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Betreff
WG: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
6. November 2020 15:28
Status
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647 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29. September 2020 ist von der Posteingangsstelle an den hiesigen Fachbereich 2 weitergeleitet worden und durch ein Versehen meinerseits in der Postverteilung hängen geblieben. So etwas sollte nicht passieren, kann aber nachträglich nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Ich bedauere mein Versäumnis und bitte Sie dafür ausdrücklich um Entschuldigung. Ich werde Ihre Angelegenheit unverzüglich an die zuständige Stelle weiterleiten, von der Sie dann zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Sehr geehrteAntragsteller/in für das genannte Gebäude besteht ein Energiebedarfsausweis von 2008, der nicht mehr d…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulstraße 667742 Lauterecken [#198513]
Datum
16. November 2020 11:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für das genannte Gebäude besteht ein Energiebedarfsausweis von 2008, der nicht mehr der Aktualität entspricht. Außerdem ist er im Jahre 2018 abgelaufen. Wenn Sie ihn trotzdem noch einsehen möchten, dann werden wir Ihnen gerne eine Ausfertigung zusenden. Wir haben keinen neuen Ausweis ausstellen lassen, da wir bereits seit 2018 einige energetische Maßnahmen, wie Ihnen bereits bekannt sein dürfte, planen. Im nächsten Jahr wird die gesamte Fassade und die Beleuchtung energetisch saniert. Die Ausstellung eines neuen Ausweises war daher nicht sinnvoll und wird nach Beendigung der Baumaßnahmen umgehend nachgeholt. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen