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Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter…
An Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf [#198381]
Datum
28. September 2020 23:18
An
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 44 56330 Kobern-Gondorf Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 198381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198381/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, nach Rückfrage bei einem Kollegen des Bauamtes kann ich Ihnen die Informatio…
Von
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf [#198381]
Datum
29. September 2020 08:49
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, nach Rückfrage bei einem Kollegen des Bauamtes kann ich Ihnen die Information weitergeben, dass Architekten, Bauingenieure oder ggf. der für Ihren Bereich zuständige Schornsteinfeger einen Energiebedarfsausweis ausstellen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte lesen Sie meine ursprüngliche Anfrage noch einmal sorgfältiger: Ic…
An Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf [#198381]
Datum
29. September 2020 09:57
An
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte lesen Sie meine ursprüngliche Anfrage noch einmal sorgfältiger: Ich fragte nach dem Energiebedarfsausweis des Gebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung, also desjenigen, in dem Sie mutmaßlich gerade sitzen und arbeiten. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 198381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198381/
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
... ich habe Ihre E-Mail an den für Ihre Anfrage zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf [#198381]
Datum
29. September 2020 11:07
Status
Warte auf Antwort
... ich habe Ihre E-Mail an den für Ihre Anfrage zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank, Frau Breitbach! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198381 Antw…
An Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf [#198381]
Datum
29. September 2020 11:46
An
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank, Frau Breitbach! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198381/
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Sehr [geschwärzt], da das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel werder Verkauf noch vermietet werde…
Von
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf [#198381]
Datum
29. September 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], da das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel werder Verkauf noch vermietet werden soll besteht keine Verpflichtung gemäß der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) § 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Abs. 2 zur Herausgabe der von Ihnen geforderten Unterlagen. "(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 vorzulegen; die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen; der Verkäufer muss den Energieausweis oder eine Kopie hiervon spätestens unverzüglich dann vorlegen, wenn der potenzielle Käufer ihn hierzu auffordert. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit." Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt] [#[geschwärzt]]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzges…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf“ [#198381] [#198381]
Datum
10. Oktober 2020 10:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/198381/ Ich kann nicht einschätzen, ob die Auskunft so zutreffend ist, und bitte um Überprüfung der Rechtmäßigkeit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 198381.pdf Anfragenr: 198381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198381/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde der Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Der Landesbeauftragte für de…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde der Frau Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
14. Oktober 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.10.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.123 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> In CC: <<E-Mail-Adresse>> Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde der Frau <Information-entfernt> <Information-entfernt> Sehr geehrte<Information-entfernt> der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Frau <Information-entfernt> <Information-entfernt> beantragte mit Schreiben vom 28. September 2020 bei der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel die Zusendung eines aktuell gültigen Energiebedarfsausweises. Sie haben ihren Antrag unter Berufung auf § 16 der Energieeinsparverordnung mit E-Mail vom 29. September 2020 abgelehnt. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Frau <Information-entfernt> hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Soweit Sie Ihre Ablehnung mit § 16 der Energieeinsparverordnung begründen, möchte ich Sie auf § 2 Abs. 3 LTranspG aufmerksam machen. Diese Vorschrift regelt den Vorrang besonderer Rechtsvorschriften. Eine solche Rechtsvorschrift muss dieselbe Regelungsintention wie das Landestransparenzgesetz verfolgen, nämlich die Informationsverteilung zwischen Staat und Bürger zu regeln. Dies ist bei der vorgenannten Vorschrift nicht der Fall: § 16 der Energieeinsparverordnung normiert eine Verpflichtung des Verkäufers im Verhältnis zum Käufer und nicht eine Informationsverteilung zwischen Staat und Bürger. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 13.11.2020 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde der Frau Antragsteller/in Antragsteller/in [#198381] Sehr geehrte&l…
An Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde der Frau Antragsteller/in Antragsteller/in [#198381]
Datum
1. November 2020 18:02
An
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Bahnhofstraße 4456330 Kobern-Gondorf“ vom 28.09.2020 (#198381) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 198381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198381/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.