Energiebedarfsausweis für Gebäude: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim 4-668161 Mannheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für:
1. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim
4-6
68161 Mannheim

2. das Gebäude der EG Eigentum / EG Rauschgift, L 6 10, 68161 Mannheim mit Verweis auf die Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/204291

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim 4-668161 Mannheim [#205581]
Datum
12. Dezember 2020 17:45
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für: 1. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim 4-6 68161 Mannheim 2. das Gebäude der EG Eigentum / EG Rauschgift, L 6 10, 68161 Mannheim mit Verweis auf die Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/204291 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in am 12.12.2020, um 17.41 Uhr teilten Sie uns per Email mit, dass Sie Ihren Antrag zur…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim 4-668161 Mannheim [#205581]Von
Datum
14. Dezember 2020 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAntragnachdemUVwGEnergieausweisfr.eml
5,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in am 12.12.2020, um 17.41 Uhr teilten Sie uns per Email mit, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen und sich selbstständig an das Amt für Vermögen und Bau wenden. Ca. 5 Minuten später haben Sie Ihre Anfrage dann erneut an das PP Mannheim gerichtet. War das so beabsichtigt? Wenn sie diesen aktuellen Antrag aufrechterhalten werden wir ihn wortgleich erneut bescheiden. Soll das so erfolgen? Die E-Mail-Adresse von Vermögen und Bau Mannheim lautet: <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in verzeihen sie vielmals den Fehler. Die Anfrage an die Polizeistelle bleibt aus den …
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim 4-668161 Mannheim [#205581]Von [#205581]
Datum
14. Dezember 2020 13:00
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in verzeihen sie vielmals den Fehler. Die Anfrage an die Polizeistelle bleibt aus den genannten Gründen zurückgezogen. Die neue Anfrage sollte an das Immobilienmanagement gehen, mir ist bei der Adressierung ein Fehler unterlaufen, ich ziehe die zweite Anfrage an sie also auch zurück. Ich hoffe, es ergeben sich keine zu großen Umstände, bleinen sie gesund, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>