Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Trier Egbertstraße 20a 54295 Trier

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Verwaltungsgericht Trier
Egbertstraße 20a
54295 Trier

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Verwaltungsgericht Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgericht Trier Egbertstraße 20a 54295 Trier [#208777]
Datum
15. Januar 2021 14:57
An
Verwaltungsgericht Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Verwaltungsgericht Trier Egbertstraße 20a 54295 Trier Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Trier
120 - 21 - 01 Informationsbegehren nach dem Landestransparenzgesetz
Von
Verwaltungsgericht Trier
Betreff
120 - 21 - 01 Informationsbegehren nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
18. Januar 2021 13:10
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: 120 - 21 - 01 Informationsbegehren nach dem Landestransparenzgesetz [#208777] Sehr geehrteAntragsteller/in vi…
An Verwaltungsgericht Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 120 - 21 - 01 Informationsbegehren nach dem Landestransparenzgesetz [#208777]
Datum
18. Januar 2021 14:41
An
Verwaltungsgericht Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben, die angefragten Informationen sind bei Ihnen nicht vorhanden. Darf ich daher nachfragen, wer Eigentümer bzw. Vermieter des Gebäudes (Egbertstraße 20a) ist? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Verwaltungsgericht Trier
AW: [EXTERN] AW: 120 - 21 - 01 Informationsbegehren nach dem Landestransparenzgesetz [#208777] Sehr geehrteAntrags…
Von
Verwaltungsgericht Trier
Betreff
AW: [EXTERN] AW: 120 - 21 - 01 Informationsbegehren nach dem Landestransparenzgesetz [#208777]
Datum
19. Januar 2021 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Gerne teilen wir Ihnen – unbeschadet einer etwaigen dahingehenden rechtlichen Verpflichtung – Name und Adresse des Vermieters der vom VG Trier genutzten Räumlichkeiten mit: TRIWO AG Römerstraße 100 54293 Trier https://www.triwo.de/ Beste Grüße