Energiebedarfsausweis für Gebäude: Zollfahndungsamt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Zollfahndungsamt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Mario Burkhardt
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Prüfungsamt des Bundes Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Zollfahndungsamt [#203022]
Datum
6. November 2020 10:43
An
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Zollfahndungsamt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Mario Burkhardt Anfragenr: 203022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203022/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Referat R-H 20 60 12 – 09/2020 (IFG) Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 6. No…
Von
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Zollfahndungsamt [#203022]
Datum
6. November 2020 18:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,4 KB


Referat R-H 20 60 12 – 09/2020 (IFG) Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 6. November 2020. Darin begehren Sie einen „aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Zollfahndungsamt“. Zunächst weise ich darauf hin, dass der Bundesrechnungshof nicht für die Herausgabe des Energiebedarfsausweises eines Zollfahndungsamtes zuständig ist und daher über keine entsprechenden Daten verfügt. Zollfahndungsämter sind Behörden der Bundeszollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Bitte wenden Sie sich daher im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) unmittelbar an das von Ihnen gemeinte Zollfahndungsamt. Abschließend weise ich darauf hin, dass es mehrere Zollfahndungsämter gibt, namentlich: · Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg * Zollfahndungsamt Dresden * Zollfahndungsamt Essen * Zollfahndungsamt Frankfurt am Main * Zollfahndungsamt Hamburg * Zollfahndungsamt Hannover * Zollfahndungsamt München * Zollfahndungsamt Stuttgart Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> diese Anfrage bezieht sich auf das Hauptzollamt Berlin in der Schwiebusserst…
An Prüfungsamt des Bundes Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Zollfahndungsamt [#203022]
Datum
9. November 2020 08:48
An
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> diese Anfrage bezieht sich auf das Hauptzollamt Berlin in der Schwiebusserstraße. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 203022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203022/
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Referat R-H 20 60 12 – 09/2020 (IFG) Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 6. No…
Von
Prüfungsamt des Bundes Berlin
Betreff
WG: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Zollfahndungsamt [#203022]
Datum
9. November 2020 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Referat R-H 20 60 12 – 09/2020 (IFG) Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 6. November 2020 und auf meine Antwort vom gleichen Tag. Ihre Anfrage wird der Bundesrechnungshof nicht an das Zollfahndungsamt weiterleiten. Eingaben, Anfragen etc. leitet der Bundesrechnungshof aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Entgegen Ihrer Annahme ist er gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 UIG dazu auch nicht verpflichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen selbst an das Zollfahndungsamt Berlin. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Zollfahndungsamt“ [#203022] [#203022]
Datum
10. November 2020 08:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Bund (UIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203022/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde sich weigert die Anfrage entsprechend § 4 Abs. 3 UIGweiterzuleiten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anhänge: - 203022.pdf - 2020-11-06_2-image001.png - 2020-11-09_2-image001.png Anfragenr: 203022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203022/

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