Gebühren für Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
in verschiedenen Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auf der Plattform fragdenStaat.de ist ersichtlich, dass unterschiedliche hamburgische Behörden aussagen, dass Anfragen Gebührenpflichtig sind und es normalerweise keine gebührenfreien Auskünfte gibt. Hier drei exemplarische Beispiele dazu:
- Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg, wörtliches Zitat:
"Eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ist in der Regel gebührenpflichtig. Ich sie in Ihrem Fall aber als Nachtrag zu der bereits vorliegenden Anfrage gewertet. Eine Gebührenpflicht entsteht somit nicht."
siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/wohnraumschutz/#nachricht-51327
- Bezirksamt Hamburg-Mitte, wörtliches Zitat:
"Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist."
siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/bunker-feldstrasse-ansichten-des-gebaudes-inkl-aufstockung-von-allen-4-seiten/#nachricht-43968
- Kulturbehörde Hamburg, wörtliches Zitat:
"Der mögliche Gebührenrahmen zu Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz liegt zwischen EURO 15 und 500 Euro."
siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/besucherzahlen-in-hamburger-museen/#nachricht-44206
Meines Wissens nach sind Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gebührenfrei, sofern diese innerhalb von 30 Minuten bearbeitbar sind und somit unter einer einfachen Anfrage verstanden werden. Dies geht meines Wissens nach aus der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 hervor.
Hierin verlautet es wie folgt auf Seite 1 von 2:
"(3) Gebührenfrei sind darüber hinaus
1. die Erteilung einer mündlichen, einfachen schriftlichen
oder einfachen elektronischen Auskunft einschließlich des
Verweises auf eine über öffentliche Kommunikationsnetze
zugängliche Information, [...]"
siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4140826/data/gebuehrenordnung.pdf
Nun zu meiner eigentlichen Anfrage:
1) Liege ich mit meinen Behauptungen richtig? Falls nicht, korrigieren Sie mich und erklären Sie mir bitte die richtige Sachlage anhand von offiziellen Dokumenten, die Sie bitte Ihrer Antwort anfügen oder, falls diese im Internet öffentlich für jedermann zugänglich sind, darauf verweisen.
2) Falls die Behauptungen der Behörden in den obigen Beispielen falsch sind, so bitte ich um Aufklärung inwiefern mehrfach solche Irrtümer bei unterschiedlichen hamburgischen Behörden vorliegen können:
2.1) Teilen Sie mir bitte mit, wie häufig Mitarbeiter von Behörden und Ämtern in Hamburg über das Hamburgische Transparenzgesetz geschult werden. Sind Aufklärungen über die zutreffenden Gebührenordnungen Teil jener Schulungen?
3) Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt oder hören/lesen Sie hiervon zum ersten Mal? Falls Ihnen dieser Sachverhalt bekannt ist, so teilen Sie mir bitte mit, wie häufig in welchem Zeitraum bereits fälschlicherweise Gebühren erhoben wurden.
4) Ist es möglich, dass Bürger bereits bezahlte, fälschlicherweise erhobene Gebühren zurückerstattet bekommen?
5) Wie gedenken Sie diese Situation für den Bürger zu verbessern, damit dieser problemfrei seine Rechte wahrnehmen kann?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung und eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten.
Danke für Ihre Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Juni 2016
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15. Juli 2016
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