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Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von RWE AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Jakob Franke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Jakob Franke
Betreff
Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020 [#244973]
Datum
30. März 2022 01:43
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von RWE AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke Anfragenr: 244973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244973/ Postanschrift Jakob Franke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Franke , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.03.2022 an das Bundesministerium für Umwelt, Natu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020 [#244973] (Ticket: DP02-22378) (Ticket: DP02-22378)
Datum
8. April 2022 16:03
Status
Warte auf Antwort
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3,5 KB


Sehr geehrter Herr Franke , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.03.2022 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), in der Sie um Auskunft über Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider lässt Ihr Antrag vom 30.03.2022 nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMUV zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag bis zum 07.04.2022 zu präzisieren. Insbesondere bitte ich Sie die folgende Frage zu Ihrem Antrag zu beantworten: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen RWE AG im Zeitraum 2020. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden. Bezüglich Ihrem Verweis auf das IFG möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir Informationsanträge jeweils auf die einschlägige Rechtsgrundlage prüfen. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem IFG gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Aufgrund der Themen, für die unser Haus zuständig ist, ist der Großteil der Informationsanträge regelmäßig nach dem UIG zu bewerten, weswegen wir davon ausgehen, dass dies auch auf Ihre Anfrage zutrifft. Eine abschließende Bewertung kann jedoch erst nach Konkretisierung Ihrer Anfrage erfolgen. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: „Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen.“ Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich interessiere mich für Gespräche mit …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Jakob Franke
Betreff
AW: Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020 [#244973] (Ticket: DP02-22378) (Ticket: DP02-22378) [#244973]
Datum
21. April 2022 11:19
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich interessiere mich für Gespräche mit der RWE AG zu den Themen Kohlekraftwerke, CO2 Bepreisung, fossile Energieträger, dem Klimaschutzgesetz, Klimaaktivismus und Ende Gelände. Die genannten Themen stehen exemplarisch für meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke Anfragenr: 244973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244973/ Postanschrift Jakob Franke << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Franke, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 30. März 2022 und 21. April 2022, auf die ich Ihnen g…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020 [#244973] [#244973] (Ticket: DP02-23285)
Datum
5. Mai 2022 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Franke, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 30. März 2022 und 21. April 2022, auf die ich Ihnen gerne antworte. Sie baten um Auskunft über Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von RWE AG im Jahr 2020 in unserem Haus (seinerzeit noch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - BMU) baten und konkretisierten dies auf Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020 zu den Themen Kohlekraftwerke, CO2 Bepreisung, fossile Energieträger, dem Klimaschutzgesetz, Klimaaktivismus und Ende Gelände. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. 1. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschte Information, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates im heutigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fallen, durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich: Die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat am 9. März 2020 ein Gespräch mit den Betriebsräten von Energieunternehmen geführt. Anwesend war auch Harald Louis, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates RWE Power. Gesprächsthema war es, wie es gelingen kann, den Kohleausstieg sozialverträglich zu gestalten. Im Übrigen kann Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates im BMUV fallen, nicht entsprochen werden. Der Antrag muss insoweit abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Im Hinblick auf die im BMUV vorhandenen internen Dokumente zur Vorbereitung des o.g. Termins ist Ihr Antrag gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG abzulehnen, da es sich dabei um interne Mitteilungen handelt und das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe nicht überwiegt. Die Dokumente wurden sämtlich ausschließlich zu internen Zwecken der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erstellt und haben den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen. Ausweislich der Gesetzesbegründung dient der Ablehnungsgrund der internen Mitteilungen der Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des UIG, BT-Drs. 15/3406, Seite 19). Sinn und Zweck ist es außerdem, den innerbehördlichen Austausch zu schützen (Engel, in: Götze/Engel, UIG Kommentar, § 8 UIG, Rn. 42). Der innerbehördliche Entstehungsprozess von Entscheidungen soll möglichst unbefangen möglich sein. Eine ergebnisoffene Kommunikation soll sichergestellt werden, bei der einzelne Beamtinnen und Beamten keine Sorge vor unbedachten Äußerungen haben müssen. Speziell Vorlagen und interne Vermerke stellen ein zentrales Instrument der internen Meinungsbildung in einem Ministerium dar, in deren Kontext einzelne Beamte zu einer unbefangenen Information und Beratung in der Lage sein müssen. Der Begriff der „internen Mitteilungen“ kann jedoch alle Informationen umfassen, die innerhalb einer Behörde im Umlauf sind, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden sind und die den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen haben. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Januar 2021 (Rs. C-619/19, Rn. 44 ff.) nochmals betont, dass der Ablehnungsgrund dem Bedürfnis einer Behörde nach einem geschützten Raum für interne Überlegungen und Debatten dient. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der begehrten Informationen ist nach Abwägung mit dem vorliegenden geschützten öffentlichen Belang des internen Meinungsbildungsprozesses im BMU(V) durchweg berührt. Im konkreten Fall ist kein Interesse erkennbar, das über das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit an den betroffenen Informationen hinausgeht. Demgegenüber bedarf das BMU(V) jedoch der Möglichkeit, in einem geschützten Bereich die Hausleitung zu beraten und eine Meinungsbildung herbeiführen zu können, bei der verlässlich darauf vertraut werden kann, dass dieser Prozess auch geschützt bleibt. Demgegenüber muss das öffentliche Interesse an der Herausgabe vorliegend zurücktreten. 2. Weitere Umweltinformationen, die unter Ihren Antragsgegenstand fallen, sind im BMUV nach Kenntnis des unterzeichnenden Referates nicht vorhanden. Die Zuständigkeit für Klimaschutz ist, soweit Ihr Antragsgegenstand betroffen ist, mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2022 auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übergegangen, sodass in Folge der anschließenden Umorganisation nunmehr auch die entsprechenden Arbeitseinheiten und Aktenbestände nicht länger solche des BMUV sind. Insoweit möchte ich darauf hinweisen, dass möglicherweise das BMWK (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) über die begehrten Informationen verfügt. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bzw. amtlichen Informationen dort erneut zu stellen. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Jakob Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Jakob Franke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020“ [#244973]
Datum
7. Mai 2022 16:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/244973/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das öffentliche Interesse an den Umweltinformationen das Recht auf interne Mitteilung zur Meinungsbildung überwiegt. RWE ist als Unternehmen der größte CO2 Emittent in Deutschland und die Rolle von RWE AG im Erreichen der Pariser Klimaschutzziele ist essentiell. Deswegen haben Bürger ein Recht darauf die Rolle des Unternehmens in der Klimaschutzgesetzgebung zu erfahren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jakob Franke Anhänge: - 244973.pdf - 2022-04-08_1-LogoG7_jpg.jpg Anfragenr: 244973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244973/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-731/002 II#0079 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020“ [#244973] # IFG-731/002 II#0079
Datum
9. Mai 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-731/002 II#0079 Sehr geehrter Herr Franke, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-753-12 II#0007 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit RWE AG im Jahr 2020“ [#244973] # IFG-753-12 II#0007
Datum
23. Juni 2022 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-753-12 II#0007 Sehr geehrter Herr Franke, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen