Gesprächsvermerke Lobbyismus Gasleitung Nord Stream 2

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Vermerke und alle weiteren Informationen zu von der in der Antwort zu einer Kleinen Anfrage von Dr. Mignon Schwenke die Rede ist:

"Lediglich zu dem CdS-Gespräch vom 9. August 2016 ist vom CdS selbst ein Gesprächsvermerk, zu dem CdS-Folgegespräch am 30. Mai 2017 ist von StK 230-1 sowie zu dem CdS-Folgegespräch am 14. Juli 2017 ist von StK RL 230 ein Vermerk für CdS gefertigt worden, da dieser letzteren Termin früher verlassen musste. Zugriff auf diese Informationen haben über das regierungsinterne Datenverarbeitungssystem DOMEA die Hausspitze der Staatskanzlei und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der dortigen Abteilung 2."

https://kleineanfragen.de/mecklenburg-vorpommern/7/1618-lobbyarbeit-fuer-die-gasleitung-nord-stream-2

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Sie erhalten die Anfragen ebenso als Fax. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Vermerke und alle we…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Gesprächsvermerke Lobbyismus Gasleitung Nord Stream 2 [#31350]
Datum
28. Juni 2018 18:36
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Vermerke und alle weiteren Informationen zu von der in der Antwort zu einer Kleinen Anfrage von Dr. Mignon Schwenke die Rede ist: "Lediglich zu dem CdS-Gespräch vom 9. August 2016 ist vom CdS selbst ein Gesprächsvermerk, zu dem CdS-Folgegespräch am 30. Mai 2017 ist von StK 230-1 sowie zu dem CdS-Folgegespräch am 14. Juli 2017 ist von StK RL 230 ein Vermerk für CdS gefertigt worden, da dieser letzteren Termin früher verlassen musste. Zugriff auf diese Informationen haben über das regierungsinterne Datenverarbeitungssystem DOMEA die Hausspitze der Staatskanzlei und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der dortigen Abteilung 2." https://kleineanfragen.de/mecklenburg-vorpommern/7/1618-lobbyarbeit-fuer-die-gasleitung-nord-stream-2 Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Sie erhalten die Anfragen ebenso als Fax. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihren Antrag, der hier per Fax-Nachricht am 28.06.2018 eingegangen ist…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Gesprächsvermerke Lobbyismus Gasleitung Nord Stream 2 [#31350]
Datum
3. Juli 2018 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihren Antrag, der hier per Fax-Nachricht am 28.06.2018 eingegangen ist. Über Ihren Antrag wird, nach Abschluss der Prüfung Ihres Anliegens, gesondert durch Verwaltungsakt entschieden. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Kein Nachrichtentext
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
Johannes Filter
AW: [#31350] Sehr geehrte Damen und Herren, habe ich das richtig verstanden. Bei Ihnen ist ein Gesprächsvermerk a…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#31350]
Datum
18. Juli 2018 22:30
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, habe ich das richtig verstanden. Bei Ihnen ist ein Gesprächsvermerk also ein vollständiges, wörtliches Protokoll? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 31350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
AW: [#31350]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Via
Fax
Betreff
AW: [#31350]
Datum
18. Juli 2018 22:39
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
22,0 KB
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesprächsvermerke Lobbyismus Gasleitung Nord Stream 2“ [#31350] [#31350]
Datum
17. März 2019 15:11
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31350 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich der Argumentation der Staatskanzlei nicht folgen kann. Die Gespräche liegen jetzt schon einige Zeit zurück und wenn die Gespräche veraktet sind, dann sollte ich doch darauf Zugriff auf sie haben? Inbesondere das Argument, dass ein Gesprächsvermerk ein vollständiges, wörtliches Protokoll sei, kann ich schwer glauben. Die Anfrage liegt jetzt schon eine Weile zurück, ich möchte die Angelegenheit dennoch klären und kann auch einen neuen Antrag stellen (oder von einer anderen Person stellen lassen). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 31350.pdf - 2018-07-18_1-originalbescheidnachifgjohannesfilter-antragvom28_06_2018.pdf - 2018-07-18_3-fax.pdf Anfragenr: 31350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben Recht. Entschuldigen Sie die Störung. Mit freundlichen Grüßen Joha…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gesprächsvermerke Lobbyismus Gasleitung Nord Stream 2“,(#31350) [#31350]
Datum
8. April 2019 16:41
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben Recht. Entschuldigen Sie die Störung. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 31350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>