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Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn“

Gemäß Drucksache 19/7451 vom 08.10.2010 (Hamburgische Bürgerschaft) wurden auf dem Areal des Hauses der Jugend Tegelsbarg durch das Betriebsreferat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Lärmmessungen durchgeführt, und zwar aufgrund der Beschwerde eines Anwohners über erhebliche Lärmbelästigungen, die von der vorort errichteten sog. “Kartbahn“ für verbrennungsmotorbetriebene Karts verursacht werden.

Die Lärmmessungen wurden lt. o.g. Drucksache seinerzeit (2010) aufgrund von Störgeräuschen (Blätterrauschen [!] der umstehenden Bäume), welche den Motorenlärm überlagert haben sollen, vorzeitig abgebrochen, d.h. ohne abschließendes Ergebnis beendet.

Dennoch wurde seinerzeit ohne abschließende sach- und fachkundige Ergebnisse ein behördlich offizielles Dokument erstellt, und zwar das “Schalltechnische Gutachten Nr. DIV-599/10“ vom 16.08.2010.

Dieses m.E. gleichermaßen nutzlose und ungeeignete Gutachten vom 16.08.2010 wurde dennoch im Jahr 2021, d.h. über 10 Jahre später für eine neue Immissionsbegutachtung/ Immissionsprognose der von den Motorkarts ausgehenden Lärmemissionen herangezogen und als Beurteilungsgrundlage verwendet. Lärmmessungen fanden nach meinem Wissensstand nicht statt.

Diese vorgenannte aktuelle Begutachtung/Prognose ist nunmehr gültiger Bestandteil eines Verwaltungsaktes.

Ich bitte um Zusendung des o.g. Schalltechnischen Gutachtens Nr. DIV-599/10 vom 16.08.2010.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    130,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn“ [#283767]
Datum
12. Juli 2023 16:02
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gemäß Drucksache 19/7451 vom 08.10.2010 (Hamburgische Bürgerschaft) wurden auf dem Areal des Hauses der Jugend Tegelsbarg durch das Betriebsreferat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Lärmmessungen durchgeführt, und zwar aufgrund der Beschwerde eines Anwohners über erhebliche Lärmbelästigungen, die von der vorort errichteten sog. “Kartbahn“ für verbrennungsmotorbetriebene Karts verursacht werden. Die Lärmmessungen wurden lt. o.g. Drucksache seinerzeit (2010) aufgrund von Störgeräuschen (Blätterrauschen [!] der umstehenden Bäume), welche den Motorenlärm überlagert haben sollen, vorzeitig abgebrochen, d.h. ohne abschließendes Ergebnis beendet. Dennoch wurde seinerzeit ohne abschließende sach- und fachkundige Ergebnisse ein behördlich offizielles Dokument erstellt, und zwar das “Schalltechnische Gutachten Nr. DIV-599/10“ vom 16.08.2010. Dieses m.E. gleichermaßen nutzlose und ungeeignete Gutachten vom 16.08.2010 wurde dennoch im Jahr 2021, d.h. über 10 Jahre später für eine neue Immissionsbegutachtung/ Immissionsprognose der von den Motorkarts ausgehenden Lärmemissionen herangezogen und als Beurteilungsgrundlage verwendet. Lärmmessungen fanden nach meinem Wissensstand nicht statt. Diese vorgenannte aktuelle Begutachtung/Prognose ist nunmehr gültiger Bestandteil eines Verwaltungsaktes. Ich bitte um Zusendung des o.g. Schalltechnischen Gutachtens Nr. DIV-599/10 vom 16.08.2010.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283767/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
12. Juli 2023 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> der BUKEA als auskunftspflichtige Stelle liegt ein Antrag auf Zugang zur …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn“ [#283767]
Datum
2. August 2023 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der BUKEA als auskunftspflichtige Stelle liegt ein Antrag auf Zugang zur amtlichen Information vor gem. §1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Die amtliche Information bezieht sich auf das Lärmschutzgutachten Nr. DIV-599/10“ vom 16.08.2010. Sie baten vorab um Benachrichtigung, falls hierfür Gebühren anfallen und die Angabe der Höhe der Kosten. Für die Herausgabe der amtlichen Information werden Gebühren in Höhe von ca. 130 Eur. anfallen. Die Grundlage hierfür ist die „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013. Der Gebührenbescheid mit genauem Betrag würde dann Ihnen gesondert zugestellt werden. Das HmbTG sieht eine Beteiligung des Betroffenen vor. Die Regelungen sehen vor, dass dem Betroffenen vor der Gewährung des Zugangs zu der Information, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, werden diese gegenüber dem Betreiber nicht genannt werden. Aufgrund der Beteiligung des Betroffenen wird die Bescheidung des Antrags länger als einen Monat benötigen, gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 HmbTG verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. August 2023! Die von Ihnen ohne nähere Erl…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn“ [#283767]
Datum
2. August 2023 21:10
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. August 2023! Die von Ihnen ohne nähere Erläuterung angekündigte, pauschale Gebühr in Höhe von ca. 130 € kann ich nicht nachvollziehen, und sie erschließt sich mir auch nach Lektüre der “Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ leider nicht. Bei dem von mir erbetenen Gutachten handelt es sich um ein Dokument, das bereits in “fertiger Form“, mutmaßlich als pdf-Datei o.a., vorliegt: diese von mir begehrte Unterlage aus dem Jahr 2010 wurde im Rahmen eines aktuellen Verwaltungsakts (baubehördliches Zustimmungsverfahrens/Baugenehmigung) einem vereidigten Sachverständigen zur Verfügung gestellt, der für seine im Jahr 2021 erstellte Lärmprognose sowie sein erstelltes Lärmschutzgutachten über die sog. Kartbahn dieses “Lärmschutzgutachten Nr. DIV-599/10 vom 16.08.2010“ über 10 (i.W. zehn) Jahre später als Beurteilungsbasis für seine schallschutztechnischen Berechnungen herangezogen hat, ohne jedoch realitätsaktuelle Lärmmessungen durchgeführt zu haben. Das Lärmschutzgutachten Nr. DIV-599/10 vom 16.08.2010 ist also ohne erschwerenden Aufwand wie z.B. umfangreiche Recherche und Prüfung bereits versandbereit, und die Einbeziehung des von Ihnen erwähnten Dritten stellt m.E. ebenfalls keinen gebührenpflichtigen Verwaltungsaufwand dar, sondern sollte dem amtlich bürgernahen Service der Freien und Hansestadt Hamburg geschuldet sein - hatte doch der Senat in seinem Regierungsprogramm festgelegt, dass für die Aufgabenwahrnehmung “Bürgernähe das oberste Gebot“ sei ... Zur Abklärung setze ich daher meinen o.g. Antrag vorübergehend aus und bitte ausdrücklich VOR dessen Weiterbearbeitung um Ihre Stellungnahme zu der abgegebenen Kosteneinschätzung, d.h. ich bitte um die nachvollziehbare Aufschlüsselung der von Ihnen genannten Gebührenpauschale in Höhe von ca. 130 €. Vielen Dank! Vorsorglich teile ich mit, dass ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten werde mit der Bitte um Vermittlung, da ich aus o.g. Gründen und Zusammenhängen Ihre für mich nicht nachvollziehbare Pauschalgebühr für unangemessen und abschreckend halte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283767/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
2. August 2023 21:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn““ [#283767]
Datum
20. August 2023 21:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/283767/ Wie aus meinem Schreiben vom 12. Juli 2023 über das Portal FragdenStaat.de an die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA) ersichtlich, bin ich aus den dort vorgetragenen Gründen mit der angekündigten Gebührenpauschale in Höhe von ca. 130,00 € nicht einverstanden, sondern bin vielmehr der Meinung, dass überhaupt keine Gebühren anfallen dürfen: 1. Bei meiner Anfrage an die BUKEA handelt sich um eine einfache Auskunft bzw. eine vollkommen unkomplizierte Bereitstellung eines bereits fertigen und vor ca. zwei Jahren innerhalb verschiedener Hamburger Behörden/Dienststellen sowie an weitere Empfänger (unter anderem ein Hamburger Sachverständigenbüro) mehrfach versendetes Dokument, so dass nach heutigem technischen Standard auch in der Freien und Hansestadt Hamburg davon auszugehen ist, dass dieses von mir erbetene Lärmgutachten nicht nur als Papierdokument, sondern bereits in digitaler Form (ob ursprünglich erstellt oder inzwischen bereits zum Zwecke der o.g Verteilung eingescannt) vorliegt, so dass keine Personalkosten für z.B. Kopienziehen oder Scannen und auch keine Materialkosten (z.B. für Papier) anfallen. Und da der BUKEA meine email-Adresse vorliegt, entstehen auch keine Ausgaben für Porto und Verpackung. 2. Aufgrund meiner exakten Angaben zur Art der Unterlage (= Lärmschutzgutachten), zur vollständigen und korrekten Dokumentenbezeichnung (= DIV-599/10), zum Erstellungsdatum (= 16.08.2010) über die verfassende Behörde (= Betriebsreferat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) fällt keine kostenverursachende Recherche (weder einfacher noch komplizierter oder [zeit]aufwendiger Art) an. 3. Darüber hinaus liegt hier meiner Meinung nach ein Öffentliches Interesse vor, so dass mir als einzelner Bürgerin, die sich im Rahmen des Transparenzgesetzes eben genau um diese Transparenz bezüglich Behördenvorgänge bemüht, keine Kosten angelastet werden dürfen. . Öffentliches Interesse insofern, als dass das Lärmschutzgutachten aus dem Jahr 2010 von einer Hamburger Behörde für deren obersten Dienstherrn (Freie und Hansestadt Hamburg) erstellt wurde, was die zwingend erforderlichen Voraussetzungen, nämlich Unabhängigkeit, Objektivität und Neutralität, meiner Meinung nach ausschließen und das Gutachten somit mutmaßlich mangelbehaftet und nicht weiter verwertbar wäre. Dennoch wurde es ca. 2020/21 für für ein erneutes Schallschutzgutachten sowie für eine Schallprognose für die sog. Kartbahnverwertet - diese beiden Dokumente sind aktuell Bestandteil eines Verwaltungsakts (Quelle: Baubehörde Hamburg). Meiner Meinung nach dient die von der BUKEA avisierte Gebühr wohl eher der Abschreckung, damit ich meine Anfrage zurück ziehe und von einer Überprüfung der Gutachten Abstand nehme. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin damit einverstanden, dass Sie meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 283767.pdf Anfragenr: 283767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283767/
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten um Stellungnahme zu der abgegebenen Kosteneinschätzung. Die Prü…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn“ [#283767]
Datum
25. August 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie baten um Stellungnahme zu der abgegebenen Kosteneinschätzung. Die Prüfung, Bearbeitung und Vorlage zur Stellungnahme bei der betroffenen Stelle des von Ihnen angefragten Lärmgutachtens, stellt einen Teil des Verfahrens dar. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung, die am Ende niedriger oder höher ausfallen kann. Die aktuell prognostizierte Gebührenhöhe in Anlehnung an HmbTG und Anlage 1 für Verwaltungsgebühren für Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten nach dem BImSchG und seinen Durchführungsverordnungen, hier Abschnitt 9 für Hamburgisches Umweltinformationsgesetz UmwGebO ist in der Sache weder unangemessen noch abschreckend und stellt keine Pauschalgebühr dar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 25.08.2023! Inzwischen habe ich anhand de…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn“ [#283767]
Datum
27. August 2023 20:16
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 25.08.2023! Inzwischen habe ich anhand der gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, dass für mein Anliegen überhaupt keine Gebühr erhoben werden darf: Bei dem von mir erbetenen Dokument handelt es sich um ein Gutachten (hier: Lärmschutzgutachten Nr. DIV-599/10 vom 16.08.2010) mit Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen auf die schutzbedürftigen Menschen in deren schützenswerten bewohnten Räumen im Plangebiet (= Reines Wohngebiet gem. der rechtsgültigen Bebauungspläne), und darüber hinaus ist dieses o.g. Gutachten in behördliche Entscheidungen (z.B. Bestandteil eines aktuellen Verwaltungsakts) eingeflossen. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 HmbTG unterliegen Studien und Gutachten der Veröffentlichungspflicht, und nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 HmbTG sind Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstige Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt ebenfalls veröffentlichungspflichtig. So zeigt die Suchfunktion des Transparenzportals Hamburg [https:/transparenz.hamburg.de] auch aktuell 8528 Suchergebnisse für "Gutachten". Der Bürger darf behördlicherseits nicht in Form von Gebühren zur Kasse gebeten werden, wenn die zuständige informationspflichtige Behörde trotz gesetzlicher Vorgabe es versäumt, veröffentlichungspflichtige Dokumente (hier: o.g. Gutachten vom 16.08.2010, das aktuell als Bestandteil in einen Verwaltungsakt aufgenommen wurde) in das Transparenzportal Hamburg einzugeben, damit es für den Auskunfts-ersuchenden Bürger jederzeit einseh- bzw. abrufbar ist. Dennoch bestehen Sie/besteht Ihre Behörde weiterhin auf Zahlung der Gebühr in Höhe von ca. 130,00 €. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund der m.E. unzulässigen Gebührenerhebung zunächst weiterhin das Ergebnis der Sachstandsprüfung seitens des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - an diesen reiche ich Ihre obige Stellungnahme vom 25.08.2023 zeitnah weiter – abwarten werde, so dass mein ursprüngliches Auskunftsersuchen vom 12.07.2023 hiermit weiterhin als ausgesetzt gilt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
27. August 2023 20:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen liegt die erbetene Stellungnahme der BUKEA vom 25.08.2023 vor, meine An…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Haus der Jugend Tegelsbarg ... Lärmmessung im Jahr 2010 auf der “Kartbahn““ [#283767]
Datum
8. September 2023 15:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen liegt die erbetene Stellungnahme der BUKEA vom 25.08.2023 vor, meine Antwort darauf erfolgte am 27.08.2023. Ich bin weiterhin der Meinung, dass meine Anfrage in unberechtigter Weise bearbeitet wird, d.h. dass mir keine Kosten entstehen dürfen, sondern dass es sich bei dem erfragten Dokument vielmehr um ein veröffentlichungspflichtiges Gutachten (Transparenzportal Hamburg) handelt, da es als fester Bestandteil in einen Verwaltungsakt (Zustimmungsgenehmigung der Baubehörde) aus 2020/21 eingeflossen ist. Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/283767/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 283767.pdf Anfragenr: 283767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283767/
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