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Informationen zu Ladesäulen

Die Dokumente zu Ladesäulen, die Sie Herrn Sels per IFG zugänglich gemacht haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/voraussetzungen-fur-errichtung-einer-offentlichen-ladesaule-im-strassenland-1/#nachricht-433671)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    14. Dezember 2019
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zu Ladesäulen [#170294]
Datum
12. November 2019 12:42
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente zu Ladesäulen, die Sie Herrn Sels per IFG zugänglich gemacht haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/voraussetzungen-fur-errichtung-einer-offentlichen-ladesaule-im-strassenland-1/#nachricht-433671)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre E-Mail vom 12. November 2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hi…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. November 2019
Datum
28. November 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
631 Bytes


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Bearbeitungsprozess abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Bescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren per E-Mail vom 12.11.2019 gestellten Antrag auf Aktenauskunft nac…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
29. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren per E-Mail vom 12.11.2019 gestellten Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihnen wird Einsicht in den "öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Teilnahme an der Ladeinfrastruktur des Landes Berlin" gewährt. Begründung: I. Mit Ihrer E-Mail vom 12.11 .2019 haben Sie beantragt, die Vor.aussetzungen nachvollziehen zu können, um als Privatperson oder gewerblicher Anbieter in Berlin eine öffentlich zugängliche Ladesäule im Straßenland zu errichten. II. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten. Die Akteneinsicht unterfällt diesem Informationsrecht Aktenauskunft wird nur bedingt (siehe Schreiben) gewährt, da der Setreibervertrag nicht an Dritte weitergegeben werden soll. Zur Vereinbarung eines Termins für die Akteneinsicht setzen Sie sich bitte mit mir unter der Telefonnummer X in Verbindung. Rechtsbehelfsbelehrung
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Bescheid [#170294] -- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 29.11…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bescheid [#170294]
Datum
13. Dezember 2019 21:07
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 29.11.2019 mit Ihrem Zeichen IVA1-E-Ko lege ich Widerspruch ein. Sie bieten mir lediglich Akteneinsicht vor Ort an, senden mir jedoch nicht Kopien des Vertrags. Sie haben Herrn Sels allerdings bereits die Dokumente zugänglich gemacht (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/voraussetzungen-fur-errichtung-einer-offentlichen-ladesaule-im-strassenland-1/#nachricht-433671). Im Sinne des Art. 3 GG möchte ich Sie bitten, mich wie einen anderen Antragsteller zu behandeln und mir die Dokumente zuzusenden. Andernfalls werde ich eine gerichtliche Klärung der Sache suchen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 170294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170294 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, Bearbeiter Dr. Stollwerck, LL.M. Zeichen ZR 1 Dienstgeoäude: AKP…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
24. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Bearbeiter Dr. Stollwerck, LL.M. Zeichen ZR 1 Dienstgeoäude: AKP 3 6. Zimmer 107 Telefon 9025-1882 Fax 9025-1881 Datum 24. Februar 2020 auf Ihren Widerspruch vom 16. Dezember 2019- hier eingegangen am 17. Dezember 2019 - , den Sie gegen den o.g. Bescheid der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingelegt haben, ergeht folgender Widerspruchsbescheid: 1. Der Bescheid vom 29. November 2019 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Der Widerspruch ist zulässig und begründet. Der Widerspruch ist zunächst mit Schreiben vom 16. Dezember 2019 form- und fristgerecht eingelegt worden; er ist auch begründet. Ausschlussgründe nach dem Abschnitt 2 des IFG in Bezug auf die begehrte Einsicht der im Widerspruch spezifizierten Dokumente sind nicht ersichtlich. Sie baten zudem ausdrücklich zum Zusendung der Dokumente i.S.d. § 13 Absatz 5 Satz 1 IFG. Einer Zusendung stehen auch keine Urheberrechte gem. § 13 Absatz 5 Satz 2 IFG entgegen . Die Dokumente werden Ihnen seitens der zuständigen Fachabteilung in elektronischer Form an die EMail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> übermittelt.

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre IFG-Anfrage vom 12.11.19 [#170294] Sehr geehrter Herr Semsrott, am 12. November 2019 hatten Sie eine IFG-Anf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 12.11.19 [#170294]
Datum
3. März 2020 09:29
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, am 12. November 2019 hatten Sie eine IFG-Anfrage mit dem Betreff "Informationen zu Ladesäulen" an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt. Bezugnehmend auf Ihren Widerspruch vom 16. Dezember 2019 sende ich Ihnen hiermit die von Ihnen angefragten Dokumente anbei zu. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die beigefügten Dokumente nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind. Bitte geben Sie diese nicht weiter und verzichten Sie darauf, die Dokumente zu veröffentlichen und auf Internetplattform hochzuladen. Mit freundlichen Grüßen