Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld

1. Sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente und beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren ( z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Diese Anfrage wurde bereits am 21.10.2016 von Herr Michel Vorsprach an Sie gerichtet (Anfrage-Nr. #18416).

Ich stelle diesen Antrag erneut, da Sie auf die Anfrage bisher leider nicht reagiert haben und der Vorgang eingeschlafen zu sein scheint.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld [#21304]
Datum
1. Mai 2017 08:30
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente und beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren ( z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696) Diese Anfrage wurde bereits am 21.10.2016 von Herr Michel Vorsprach an Sie gerichtet (Anfrage-Nr. #18416). Ich stelle diesen Antrag erneut, da Sie auf die Anfrage bisher leider nicht reagiert haben und der Vorgang eingeschlafen zu sein scheint.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner We…
An Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WG: Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld [#21304]
Datum
5. Juni 2017 06:39
An
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld“ vom 01.05.2017 (#21304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld“ [#21304]
Datum
7. Juni 2017 13:27
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21304 Die Anfrage wurde nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit bearbeitet. Eine Begründung für die Verspätung wurde nicht versendet. Unter https://fragdenstaat.de/a/18416 wurde die selbe Anfrage bereits im Oktober 2016 gestellt und blieb, trotz Nachfragen zum Stand der Bearbeitung, im November 16 und Februar 17 vom Jobcenter Anhalt-Bitterfeld unbeantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: IF 142-3.170 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Eingabe, mit der Sie mich in o. g. Angelegenheit um Vermi…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld“ [#21304]
Datum
16. Juni 2017 10:10
Status
Warte auf Antwort
Az.: IF 142-3.170 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Eingabe, mit der Sie mich in o. g. Angelegenheit um Vermittlung gebeten haben, danke ich Ihnen. Ich darf Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass sich nach herrschender Meinung in der Literatur aus einem Anrufungsersuchen an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit neben der Person auch die Adresse des Petenten ergeben muss (vgl. Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 12 Rn. 28; Rossi, IFG, 2006, § 12 Rn. 20; Guckelberger, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, § 12 IFG, Rn. 62). Das ist bei Ihrer Eingabe nicht der Fall. Sofern Sie eine Bearbeitung Ihres Vorgangs wünschen, bitte ich Sie, mir Ihre Anschrift, unter der Sie Sie postalisch zu erreichen sind, nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informatiosnfreiheitsgesetze des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt und auc…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld“ [#21304], Az.: IF 142-3.170 [#21304]
Datum
16. Juni 2017 10:53
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informatiosnfreiheitsgesetze des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt und auch Ihr Internetauftritt sehen in keiner Weise vor, oder Verlangen ausdrücklich, dass die auskunftssuchende Person eine Wohn- bzw. Meldeadresse angeben müssen. Ich erbitte die Informationen ausdrücklich auf elektronischem Weg zugänglich zu machen. Die Anfrage erfolgt bewusst anonymisiert und ohne Angabe einer Adresse, ein Umstand, den Sie als Datenschutzbehörde des Landes akzeptieren sollten. Andere Behörden haben auf Anfragen auf Informationsfreiheit ohne Probleme Antworten erteilt, ohne eine postalische Adresse gekannt zu haben. Hier zur Anschaulichmachung Vörgänge, welche über fragdenstaat.de von Behörden bearbeitet und aussließlich per E-Mail beantwortet wurden: -https://fragdenstaat.de/anfrage/personalkostensatz/ -https://fragdenstaat.de/anfrage/datenaustausch-zw-bundespolizei-und-dbverkehrsbetrieben/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/signallageplan-fuhlsbuttler-straelauensteinstralte-wohr/ -https://fragdenstaat.de/anfrage/abteilung-ap/ Ich bitte Sie diese Sache auch ohne Angabe einer Adresse zu beasrbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017 danke ich Ihnen. Nach § 12 Abs. 2 IZG LSA kann jed…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage bzgl. interner Weisungen des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld“ [#21304], Az.: IF 142-3.170 [#21304]
Datum
26. Juni 2017 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
406,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017 danke ich Ihnen. Nach § 12 Abs. 2 IZG LSA kann jeder den Landesbeauftragten anrufen, wenn er sich in seinen Rechten nach diesem Gesetz verletzt sieht. Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass eine Rechtsverletzung vorgetragen werden muss, die einer konkreten Person zugeordnet werden kann. Es entspricht daher den allgemeinen Grundsätzen des Ombudsmann-Verfahrens, dass sich ein Petent zu erkennen gibt. Notwendig für die Bearbeitung des Anliegens sind daher die Angabe des Namens und die Adresse des Petenten. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen einen Auszug aus dem Standardkommentar von Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Auflage 2016, § 12 Rn. 29. Wenn Sie eine Bearbeitung Ihrer Eingabe wünschen, darf ich Sie bitten, eine Adresse unter der Sie postalisch zu erreichen sind, nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen