Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht

Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur ultimativen Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht im informationsfreiheitsrechtlichen Bereich

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Dezember 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht [#265799]
Datum
16. Dezember 2022 15:15
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur ultimativen Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht im informationsfreiheitsrechtlichen Bereich
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht [#265799]
Datum
25. Dezember 2022 17:33
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugang…
Von
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht [#265799]
Datum
30. Dezember 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) bestätige ich für den 19. Dezember 2022. Ich antworte Ihnen entsprechend Ihrer Bitte und auf Grundlage von § 7 Abs. 2 AIG ausschließlich per E-Mail. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AIG muss der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt sein. Sie beantragen die Übersendung „interner Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur ultimativen Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im informationsfreiheitsrechtlichen Bereich“. Dazu kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass es derartige Anweisungen nicht gibt und eine Übersendung daher nicht erfolgen kann. Sofern Sie Ihr Anliegen weiter konkretisieren wollen, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen tun. Erhalte ich von Ihnen innerhalb dieser Frist keine Nachricht, betrachte ich Ihr Gesuch als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Hat denn die Gerichtsverwaltung zu der Frage keinerlei in…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht [#265799]
Datum
30. Dezember 2022 11:24
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Hat denn die Gerichtsverwaltung zu der Frage keinerlei informationelle Gedankenverkörperungen (nach Akten- und Informationsbegriff des IFG Berlin) in der Verwaltung abgelegt? Das ist kaum vorstellbar, muss es doch einen Grund für die praxeologische Verweigerungshaltung Ihrer Behörde geben, die z. B. hier öffentlich von der Aufsichtsbehörde dokumentiert ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/kopie-des-beschlusses-s-43-kr-516-18-er-des-sg-frankfurt-an-der-oder/ https://fragdenstaat.de/anfrage/ablichtung-der-dateivorlage-der-rechtsbehelfsbelehrung-aus-dem-beschluss-des-sozialgerichts-frankfurt-oder-s-21-kr-63-22-er-vom-21-4-22/ Wir fragen unter dem Link die Aufsicht, vlt. ist dort mehr über die Verweigerungshaltung bekannt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
30. Dezember 2022 11:26
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265799/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht vorstellbar ist, dass zu der Frage keinerlei informationelle Gedankenverkörperungen in der Ihnen angesichts der Reaktionsverweigerungshaltungen Ihnen gegenüber aufsichtsbehördenaktenkundig bekannten Sozialgerichtsverwaltung vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 265799.pdf Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hier ist von Betroffenen bekannt geworden, dass Ihre Gerichtsverwaltung Ende 2022 wegen Untätigkeit se…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
10. Januar 2023 22:45
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier ist von Betroffenen bekannt geworden, dass Ihre Gerichtsverwaltung Ende 2022 wegen Untätigkeit seit 7 Monaten trotz Fristen aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO-EU u. a. nach Art. 79 DSGVO-EU vor dem zuständigen Verwaltungsgericht bereits verklagt werden musste. Stehen Auskunftsverzögerungen nach DSGVO-EU im Zusammenhang mit demonstrativ auf fragdenstaat.de demonstrierten Kooperationsverweigerungen, die Ihre Aufsichtsbehörde dokumentiert hat? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
10. Januar 2023 22:46
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265799/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: Gründe hinter dem Link. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 265799.pdf Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) v 16.12.22 [#265799] Guten Tag, ich dan…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) v 16.12.22 [#265799]
Datum
14. Januar 2023 00:33
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke für Ihre Rückmeldung und die indirekte Bestätigung der demonstrativen, auf fragdenstaat.de öffentlich zur Schau gestellten Verweigerungshaltung auch zu Ihrem Vorgang Me/002/22/1257, wo Sie mit Schreiben vom 29.11.22 öffentlich nachlesbar mitteilen, dass die Verweigerungshaltung dermaßen massiv sein muss, dass auch auf Ihr Schreiben vom 3.8.22 an die Sozialgerichtsverwaltung keinerlei (0) Reaktion erfolgt sei. Inzwischen sieht die Verweigerungshaltung auch nach DSGVO-EU so massiv aus, dass die Sozialgerichtsverwaltung von einem Betroffenen wegen Untätigkeit verklagt werden musste. Können Sie die verklagte Sozialgerichtsverwaltung auch auf Art. 12 Abs. 3 DSGVO-EU aufmerksam, vlt. auch auf Art. 5, 26, 30? Trotzdem danke, dass Sie im ergebnislosen Austausch mit der Sozialgerichtsverwaltung stehen, anscheinend ist dieses unilareal, wie man Ihren o. g. Mitteilungen an andere Petenten entnehmen kann. Eine Frage: Nutzt die Sozialgerichtsverwaltung vor Gericht auf der Beklagtenseite das Behördenpostfach und ist dieses auch in Brandenburg so unverschlüsselt wie in Hessen (s. Vorabvorlage zum EuGH vom 27.1.22) und nach Darstellung der LDI NRW für das dortige Bundesland? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachfragen vom 30. Dezember 2022 und 10. Januar 2023 (Anfragenr:…
Von
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
16. Januar 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachfragen vom 30. Dezember 2022 und 10. Januar 2023 (Anfragenr: 265799), mit welchen Sie u. a. „die Übersendung in der Verwaltung abgelegter informationeller Gedankenverkörperungen zur praxeologischen Verweigerungshaltung meiner Behörde“ begehren, danke ich Ihnen. Mit E-Mail vom 30. Dezember 2022 hatte ich Sie unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Satz 1 AIG um Konkretisierung Ihres Akteneinsichtsbegehrens gebeten. Ich lege Ihre Nachfrage nunmehr dahingehend aus, dass Sie grundsätzlich Auskunft über hier laufende Auskunftsbegehren nach dem AIG erwarten. Dazu teile ich Ihnen mit, dass derzeit neben Ihren Anträgen zwei derartige Anträge bearbeitet werden, die im Hinblick auf die Prüf- und Beteiligungserfordernisse des § 5 Abs. 1 AIG noch nicht abgeschlossen werden konnten. Soweit Sie auf ein vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) laufendes Verfahren Bezug nehmen, kann ich Ihnen als Nichtverfahrensbeteiligte des Gerichtsverfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben. Sie müssten ein Akteneinsichtsgesuch daher an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) richten (vgl. § 2 Abs. 4 AIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, [geschwärzt], ich möchte mich höflichst erkundigen, inwiefern Sie (die verklagte Sozialgerichtsverwalt…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
17. Januar 2023 16:03
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, [geschwärzt], ich möchte mich höflichst erkundigen, inwiefern Sie (die verklagte Sozialgerichtsverwaltung) nicht verfahrensbeteiligt seien, werden Sie von einer anderen Behörde als Beklagte vertreten? Ihre Verwaltung zögert ja gegenüber Betroffenen nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO-EU Auskünfte heraus, auch daher ist leider betroffenen Nichteingeweihten wir mir nicht sofort klar, wer wofür verantwortlich gem. Art. 13, 14, 5, 26, 30 DSGVO-EU sei.... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 265799 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte Ihnen bereits am 16. Januar 2023 mitgeteilt, dass ich zu dem vo…
Von
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
1. Februar 2023 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte Ihnen bereits am 16. Januar 2023 mitgeteilt, dass ich zu dem von Ihnen in Bezug genommenen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) keine Auskunft geben kann und diesbezüglich auf die Regelung in § 2 Abs. 4 AIG verwiesen. Danach wird in laufenden Verfahren Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendenden Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechts gewährt. Sollten Sie daher weiterhin Akteneinsicht begehren, müssten Sie sich an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wenden. Im Übrigen sind Fragen zur generellen Arbeitsweise einer Behörde oder der allgemeinen Anwendung von Rechtsvorschriften ebenso wie Fragen nach dem Warum und Weshalb vom Recht auf Informationszugang nicht umfasst, was ich zu berücksichtigen bitte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke, unter einem der oben zitierten Links ist nun für alle in einer Mitteilung der brandenburgischen…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen u. Ä. Ihrer Gerichtsverwaltungsleitung zur Kooperationsverweigerung gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz u. für das Recht auf Akteneinsicht“ [#265799]
Datum
4. Februar 2023 11:09
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, unter einem der oben zitierten Links ist nun für alle in einer Mitteilung der brandenburgischen LDA vom Januar 2023 nachlesbar, dass ihre Behörde nach Monaten auch die Vermittlungsanschreiben der Aufsichtsbehörde nicht auffinden könne - eine aussagekräftige Narration an und für sich. Kein Wunder, dass Betroffene nach DSGVO-EU Ihre Gerichtsverwaltung bereits verklagen mussten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 16. Dezember 2022 Sehr [geschwärzt], in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 16. Dezember 2022
Datum
9. Februar 2023 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/22/2091 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 16. Dezember 2022 [#265799] Guten Ta…
An Sozialgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) vom 16. Dezember 2022 [#265799]
Datum
21. Februar 2023 17:03
An
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265799/