Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235434]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235434/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag ist hier am 13. Dezember eingegangen und in Bearbeitung. Auf Ihre Bitte…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235434]
Datum
16. Dezember 2021 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag ist hier am 13. Dezember eingegangen und in Bearbeitung. Auf Ihre Bitte hin, Ihnen vorab Bescheid zu geben, wenn die Auskunft gebührenpflichtig ist, weise ich darauf hin, dass insbesondere der Fragepunkt 5 Aufwand verursacht, der über den einer einfachen Auskunft hinausgeht. Die Fragen machen eine relativ umfangreiche Zusammenstellung der beantragten Informationen, auch unter Beteiligung anderer Fachämter und der betroffenen Gebietskörperschaften, erforderlich. Soweit es sich um Umweltinformationen handelt, fallen Gebühren gemäß § 33 Umweltverwaltungsgesetz BW (UVwG), Nr. 56.99.00-06 des Gebührenverzeichnisses unserer Landratsamtsgebührenverordnung und Nr. 16 der Gebührenverordnung des Umweltministeriums BW (GebVO UM) an. 16.1: Verfahren mit einem Bearbeitungsaufwand von 0,5 bis zu drei Stunden: gebührenfrei 16.2: Verfahren mit einem erheblichen Bearbeitungsaufwand von mehr als 3 und bis zu 8 Stunden: 10 - 250 EUR Im Übrigen richtet sich, soweit es sich nicht um Umweltinformationen handelt, die Gebührenpflicht nach § 10 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) in Verbindung mit der Gebührenverordnung des Landratsamts. Die Regelung zur Gebührenreduktion aus § 10 Abs. 3 LIFG gilt hierbei nicht für Landratsämter, denen die Möglichkeit einer vollen Kostendeckung für die Gewährung des Informationszugangs, wenngleich unter Berücksichtigung des Einzelfalls, eröffnet ist (s. u.a. Gesetzesbegründung zum LIFG, Landtagsdrucksache BW 15 / 7720). Der Gebührensatz beträgt 15,- EUR je angefangene Viertelstunde, ergänzt um die Wertung der "Bedeutung des Gegenstandes und nach dem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den Gebührenschuldner sowie nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen". Soweit der Aufwand für Ihren Antrag bereits vorab überschaubar ist, schätzen wir diesen für das Zusammenstellen der beantragten Information inkl. Prüfung zusätzlicher schützenswerter Belange (Datenschutz Dritter u.a.) auf ca. 4-5 Stunden und die Gebühr daher auf ca. 40,- bis 70,- EUR. Wir werden Ihnen die Informationen so schnell wie es uns möglich ist zukommen lassen, weisen allerdings darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen hohen Belastung unserer Behörde sowie den Feiertagen eine Fristüberschreitung möglich ist. Falls Sie unsere Antwort, wie in Ihrem Rechtshinweis skizziert, veröffentlichen, bitte ich Sie, dies ohne meinen Namen zu tun. Mit besten Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ich würde mich freuen, wenn Ihnen einen gebührenfreie Auskunft möglich ist. Alle ang…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235434]
Datum
17. Dezember 2021 11:31
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde mich freuen, wenn Ihnen einen gebührenfreie Auskunft möglich ist. Alle angefragten Informationen sind Umweltinformationen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235434/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie Herr Egenberger Ihnen bereits mit Mail vom 16. Dezember 2021 mitgeteilt hat, fal…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
AW: WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235434]
Datum
29. Dezember 2021 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie Herr Egenberger Ihnen bereits mit Mail vom 16. Dezember 2021 mitgeteilt hat, fallen für die umfassende Recherche der von Ihnen gewünschten Daten die bereits angekündigten Gebühren an. Wir hängen Ihnen jedoch unsere öffentliche Sitzungsvorlage vom Mai 2021 zum Klimaschutz an, die im Ergebnis mehrheitlich vom Kreistag beschlossen wurde. Zudem erhalten Sie die Präsentationen "Klimaneutrale Verwaltung am Beispiel des Neckar-Odenwald-Kreises" und "Vorstellung des Statusberichts kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg (Erste Fortschreibung 2020) mit Blick auf den Neckar-Odenwald-Kreis". Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie darüber hinaus an der gebührenpflichtigen Auskunft festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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