Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr
Es geht um "Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)" der Hansestadt Lübeck:
(1) Ich bitte um Übersendung der Anträge und Bewilligungen,
dass/welche Befugnisse der KOD bzgl. des fließenden Straßenverkehrs hat
(z.B. Ahndung von 952 Rotlichtverstößen im Jahr 2022) [1]
(2) Wie lautet der Wortlaut der Ermächtigung für Mitarbeiter des KOD
unmittelbaren Zwang auszuüben?
(Sollte sich auf § 252 Absatz 2 Nummer 2 LVwG-SH stützen.)
(3) Ich bitte um Übersendung von Bestellungen/Befugnis-Übertragungen etc.,
deren Grundlage § 10 POG ist.
Vergleiche [3]
(4) Ich bitte um Übersendung des Wortlauts des nicht-personenbezogenen Textes auf den Dienstausweisen der Mitarbeiter des KOD.
(5) Welche Sicherheitsmerkmale/Echtheitsmerkmale haben die Dienstausweise der Mitarbeiter des KOD?
(6) Ich bitte um Übersendung je einer Farb-Kopie der Vorderseite und der Rückseite der Dienstausweise der Bediensteten des KOD.
(7) Ich bitte um Mitteilung des Berichts, der Untersuchung im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit zu folgendem Vorgang: Im Jahr 2022 wurde vom KOD Lübeck einem "Verkehrsteilnehmer, der sich der Kontrolle entziehen wollte", Handfesseln angelegt. [7] Handfesseln sind Hilfsmittel unmittelbaren Zwangs. "Alle Anwendungen unmittelbaren Zwangs gegen Personen sind berichtspflichtig und werden im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit, Verhältnismäßigkeit und professionelle Umsetzung untersucht." [7]
Quellen-Verweise:
[1] In der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung wurde unter TOP Ö 3.2.3 eine Präsentation gezeigt, die diese Zahl enthält.
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/to020.asp?TOLFDNR=1106387
[3] Das Innenministerium ermächtigt die Mitarbeiter des KOD angeblich einzeln,
ohne dabei die Befugnis zu unmittelbaren Zwang zu übertragen, siehe
https://fragdenstaat.de/anfrage/hilfsbeamte-nach-ss-10-pog-sh/#nachricht-844111
[6] In der 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am Di, 14.02.2023 wurde unter Tagesordnungspunkt Ö 3.3.2 einige Fragen gestellt, die Antworten darauf sind hier zu finden:
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/to020.asp?TOLFDNR=1107726
Für alle Anfragen gilt:
Personenbezogene Daten werden nicht begehrt
und können gerne geschwärzt werden.
Bei den Anträgen 1 bis 4 und 6 werden nicht alle entsprechenden Unterlagen für jeden einzelnen Bediensteten erbeten, sondern jeweils nur von je einem Repräsentanten einer Gruppe, die (nahezu) identische Befugnisse/Ermächtigungen etc. haben. Sollten alle Mitarbeiter des KOD die selben Rechte und Befugnisse haben, dann reicht dies bzgl. eines einzelnen. Sollten der Rechte/Befugnisse sich jedoch (ernsthaft) unterscheiden, dann bitte für je einen Repräsentanten jeder (ernsthaft) unterscheidbaren Gruppe.
Bei Antrag 4 und 6 mag es "alte Ausweise" und "neue Ausweise" geben,
"befristete" und "unbefristete" etc.,
die jeweils eine derartige, vorgenannte Gruppe bilden.
Zu Antrag 6 hatten Sie telefonisch bereits mitgeteilt,
dass es Bedenken bzgl. der Veröffentlichung wegen möglicher Urkundenfälschungen gibt,
die möglichen Ablehnungsgründe sind jedoch in § 9 IZG abschließend aufgezählt.
Die "Echtheit" von Dienstausweisen kann vom Bürger nur überprüft werden,
wenn die Merkmale der Dienstausweise auch bekannt sind.
Wahrscheinlich möchten Sie § 9 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 3 IZG geltend machen,
"bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit".
Ich bitte entsprechend darzulegen, dass das
"öffentliche Interesse an der Geheimhaltung
gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt".
Der Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente in dieser Angelegenheit
ist eröffnet
an <<E-Mail-Adresse>>.
(Vergleiche § 3a BVwVfG, § 36a Absatz 1 SGB I, § 87a Absatz 1 Satz 1 AO,
§5 Abs. 5, §5a Abs 1 VwZG §52a Abs. 1, §150 Abs. 5 LVwG-SH, u.a.)
Ein Eintrag im Öffentlichen Verzeichnisdienst (ÖVD) besteht
gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1-3 De-Mail-G.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. November 2023
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28. Dezember 2023
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- Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
- Datum
- 22. November 2023 12:36
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- Hansestadt Lübeck
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- AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
- Datum
- 6. Dezember 2023 13:55
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- Hansestadt Lübeck
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- AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
- Datum
- 27. Dezember 2023 20:10
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- AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
- Datum
- 4. Februar 2024 17:46
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- AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
- Datum
- 7. März 2024 11:02
- An
- Hansestadt Lübeck
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- Vermittlung bei Anfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ [#293089]
- Datum
- 7. März 2024 11:03
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Automatische Empfangsbestätigung
- Datum
- 8. März 2024 07:10
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- Warte auf Antwort
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- Briefpost
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- Datum
- 8. März 2024
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- Anfrage abgeschlossen
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- Vermittlung bei Anfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ [#293089]
- Datum
- 13. März 2024 19:37
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Betreff
- Danke für Antwort auf IZG-Anfrage vom 22.11.2023, Kommunaler Ordnungsdienst [#293089]
- Datum
- 13. März 2024 19:40
- An
- Hansestadt Lübeck
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Vermittlung bei Anfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ [#293089]
- Datum
- 14. März 2024 14:52
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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