Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Es geht um "Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)" der Hansestadt Lübeck:

(1) Ich bitte um Übersendung der Anträge und Bewilligungen,
dass/welche Befugnisse der KOD bzgl. des fließenden Straßenverkehrs hat
(z.B. Ahndung von 952 Rotlichtverstößen im Jahr 2022) [1]

(2) Wie lautet der Wortlaut der Ermächtigung für Mitarbeiter des KOD
unmittelbaren Zwang auszuüben?
(Sollte sich auf § 252 Absatz 2 Nummer 2 LVwG-SH stützen.)

(3) Ich bitte um Übersendung von Bestellungen/Befugnis-Übertragungen etc.,
deren Grundlage § 10 POG ist.
Vergleiche [3]

(4) Ich bitte um Übersendung des Wortlauts des nicht-personenbezogenen Textes auf den Dienstausweisen der Mitarbeiter des KOD.

(5) Welche Sicherheitsmerkmale/Echtheitsmerkmale haben die Dienstausweise der Mitarbeiter des KOD?

(6) Ich bitte um Übersendung je einer Farb-Kopie der Vorderseite und der Rückseite der Dienstausweise der Bediensteten des KOD.

(7) Ich bitte um Mitteilung des Berichts, der Untersuchung im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit zu folgendem Vorgang: Im Jahr 2022 wurde vom KOD Lübeck einem "Verkehrsteilnehmer, der sich der Kontrolle entziehen wollte", Handfesseln angelegt. [7] Handfesseln sind Hilfsmittel unmittelbaren Zwangs. "Alle Anwendungen unmittelbaren Zwangs gegen Personen sind berichtspflichtig und werden im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit, Verhältnismäßigkeit und professionelle Umsetzung untersucht." [7]

Quellen-Verweise:

[1] In der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung wurde unter TOP Ö 3.2.3 eine Präsentation gezeigt, die diese Zahl enthält.
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/to020.asp?TOLFDNR=1106387

[3] Das Innenministerium ermächtigt die Mitarbeiter des KOD angeblich einzeln,
ohne dabei die Befugnis zu unmittelbaren Zwang zu übertragen, siehe
https://fragdenstaat.de/anfrage/hilfsbeamte-nach-ss-10-pog-sh/#nachricht-844111

[6] In der 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am Di, 14.02.2023 wurde unter Tagesordnungspunkt Ö 3.3.2 einige Fragen gestellt, die Antworten darauf sind hier zu finden:
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/to020.asp?TOLFDNR=1107726

Für alle Anfragen gilt:
Personenbezogene Daten werden nicht begehrt
und können gerne geschwärzt werden.

Bei den Anträgen 1 bis 4 und 6 werden nicht alle entsprechenden Unterlagen für jeden einzelnen Bediensteten erbeten, sondern jeweils nur von je einem Repräsentanten einer Gruppe, die (nahezu) identische Befugnisse/Ermächtigungen etc. haben. Sollten alle Mitarbeiter des KOD die selben Rechte und Befugnisse haben, dann reicht dies bzgl. eines einzelnen. Sollten der Rechte/Befugnisse sich jedoch (ernsthaft) unterscheiden, dann bitte für je einen Repräsentanten jeder (ernsthaft) unterscheidbaren Gruppe.

Bei Antrag 4 und 6 mag es "alte Ausweise" und "neue Ausweise" geben,
"befristete" und "unbefristete" etc.,
die jeweils eine derartige, vorgenannte Gruppe bilden.

Zu Antrag 6 hatten Sie telefonisch bereits mitgeteilt,
dass es Bedenken bzgl. der Veröffentlichung wegen möglicher Urkundenfälschungen gibt,
die möglichen Ablehnungsgründe sind jedoch in § 9 IZG abschließend aufgezählt.
Die "Echtheit" von Dienstausweisen kann vom Bürger nur überprüft werden,
wenn die Merkmale der Dienstausweise auch bekannt sind.
Wahrscheinlich möchten Sie § 9 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 3 IZG geltend machen,
"bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit".
Ich bitte entsprechend darzulegen, dass das
"öffentliche Interesse an der Geheimhaltung
gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt".

Der Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente in dieser Angelegenheit
ist eröffnet
an <<E-Mail-Adresse>>.

(Vergleiche § 3a BVwVfG, § 36a Absatz 1 SGB I, § 87a Absatz 1 Satz 1 AO, 
§5 Abs. 5, §5a Abs 1 VwZG §52a Abs. 1, §150 Abs. 5 LVwG-SH, u.a.)
Ein Eintrag im Öffentlichen Verzeichnisdienst (ÖVD) besteht
gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1-3 De-Mail-G.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht um "Kommunaler Ordnungsd…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
Datum
22. November 2023 12:36
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht um "Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)" der Hansestadt Lübeck: (1) Ich bitte um Übersendung der Anträge und Bewilligungen, dass/welche Befugnisse der KOD bzgl. des fließenden Straßenverkehrs hat (z.B. Ahndung von 952 Rotlichtverstößen im Jahr 2022) [1] (2) Wie lautet der Wortlaut der Ermächtigung für Mitarbeiter des KOD unmittelbaren Zwang auszuüben? (Sollte sich auf § 252 Absatz 2 Nummer 2 LVwG-SH stützen.) (3) Ich bitte um Übersendung von Bestellungen/Befugnis-Übertragungen etc., deren Grundlage § 10 POG ist. Vergleiche [3] (4) Ich bitte um Übersendung des Wortlauts des nicht-personenbezogenen Textes auf den Dienstausweisen der Mitarbeiter des KOD. (5) Welche Sicherheitsmerkmale/Echtheitsmerkmale haben die Dienstausweise der Mitarbeiter des KOD? (6) Ich bitte um Übersendung je einer Farb-Kopie der Vorderseite und der Rückseite der Dienstausweise der Bediensteten des KOD. (7) Ich bitte um Mitteilung des Berichts, der Untersuchung im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit zu folgendem Vorgang: Im Jahr 2022 wurde vom KOD Lübeck einem "Verkehrsteilnehmer, der sich der Kontrolle entziehen wollte", Handfesseln angelegt. [7] Handfesseln sind Hilfsmittel unmittelbaren Zwangs. "Alle Anwendungen unmittelbaren Zwangs gegen Personen sind berichtspflichtig und werden im Nachgang auf rechtliche Zulässigkeit, Verhältnismäßigkeit und professionelle Umsetzung untersucht." [7] Quellen-Verweise: [1] In der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung wurde unter TOP Ö 3.2.3 eine Präsentation gezeigt, die diese Zahl enthält. https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/to020.asp?TOLFDNR=1106387 [3] Das Innenministerium ermächtigt die Mitarbeiter des KOD angeblich einzeln, ohne dabei die Befugnis zu unmittelbaren Zwang zu übertragen, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/hilfsbeamte-nach-ss-10-pog-sh/#nachricht-844111 [6] In der 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am Di, 14.02.2023 wurde unter Tagesordnungspunkt Ö 3.3.2 einige Fragen gestellt, die Antworten darauf sind hier zu finden: https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/to020.asp?TOLFDNR=1107726 Für alle Anfragen gilt: Personenbezogene Daten werden nicht begehrt und können gerne geschwärzt werden. Bei den Anträgen 1 bis 4 und 6 werden nicht alle entsprechenden Unterlagen für jeden einzelnen Bediensteten erbeten, sondern jeweils nur von je einem Repräsentanten einer Gruppe, die (nahezu) identische Befugnisse/Ermächtigungen etc. haben. Sollten alle Mitarbeiter des KOD die selben Rechte und Befugnisse haben, dann reicht dies bzgl. eines einzelnen. Sollten der Rechte/Befugnisse sich jedoch (ernsthaft) unterscheiden, dann bitte für je einen Repräsentanten jeder (ernsthaft) unterscheidbaren Gruppe. Bei Antrag 4 und 6 mag es "alte Ausweise" und "neue Ausweise" geben, "befristete" und "unbefristete" etc., die jeweils eine derartige, vorgenannte Gruppe bilden. Zu Antrag 6 hatten Sie telefonisch bereits mitgeteilt, dass es Bedenken bzgl. der Veröffentlichung wegen möglicher Urkundenfälschungen gibt, die möglichen Ablehnungsgründe sind jedoch in § 9 IZG abschließend aufgezählt. Die "Echtheit" von Dienstausweisen kann vom Bürger nur überprüft werden, wenn die Merkmale der Dienstausweise auch bekannt sind. Wahrscheinlich möchten Sie § 9 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 3 IZG geltend machen, "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit". Ich bitte entsprechend darzulegen, dass das "öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt". Der Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente in dieser Angelegenheit ist eröffnet
an <<E-Mail-Adresse>>.
 (Vergleiche § 3a BVwVfG, § 36a Absatz 1 SGB I, § 87a Absatz 1 Satz 1 AO, 
§5 Abs. 5, §5a Abs 1 VwZG §52a Abs. 1, §150 Abs. 5 LVwG-SH, u.a.) Ein Eintrag im Öffentlichen Verzeichnisdienst (ÖVD) besteht gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1-3 De-Mail-G.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu (4), (5), (6) meiner Anfrage möchte ich Sie noch auf folgende Kommunikation mit dem Innenministeriu…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
Datum
6. Dezember 2023 13:55
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu (4), (5), (6) meiner Anfrage möchte ich Sie noch auf folgende Kommunikation mit dem Innenministerium aufmerksam machen, ich hatte dort angefragt: Liegt Ihnen irgendein Dienstausweis im Original, in Kopie, als Muster oder zumindest im Wortlaut der Beschriftung vor, den irgendjemand hat, der Befugnisse im Sinne von § 10 POG hat? Repräsentative Beispiele dieser Dienstausweise hätte ich gerne, wobei personenbezogene Daten nicht begehrt werden. Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/muster-dienstausweis-fuer-hilfsbeamte-nach-ss-10-pog-sh/#nachricht-852792 Die Antwort lautet: Für die Ausstellung von Dienstausweisen bei den die Anfrage betreffenden Städten ist das Innenministerium nicht zuständig. Ein Muster wird bezogen auf die Mitarbeitenden bei den kommunalen Ordnungsdiensten – mit oder ohne Hilfsbeamteneigenschaft – nicht vorgegeben und liegt hier auch nicht zur Ansicht vor. Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/muster-dienstausweis-fuer-hilfsbeamte-nach-ss-10-pog-sh/#nachricht-856062 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine o.g. Informationsfreiheitsanfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit …
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
Datum
27. Dezember 2023 20:10
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine o.g. Informationsfreiheitsanfrage wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugn…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
Datum
4. Februar 2024 17:46
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ vom 22.11.2023 (#293089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugn…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr [#293089]
Datum
7. März 2024 11:02
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ vom 22.11.2023 (#293089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ [#293089]
Datum
7. März 2024 11:03
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293089/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht von der Hansestadt Lübeck seit 22.11.2023 nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293089.pdf Anfragenr: 293089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293089/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
8. März 2024 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
Zu 1) Der Kommunale Ordnungsdienst agiert auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen, die die notwendigen Eingrif…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Zu 1) Der Kommunale Ordnungsdienst agiert auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen, die die notwendigen Eingriffsbefugnisse vermitteln. Für die Überwachung ist § 165 Abs. 4 LVwG einschlägig. Für Kontrollen von bestimmten Verkehrsteilnehmern ist die sich aus der Bestellung zu Hilfsbeamten der Polizei ergebende Rechtsstellung nach § 10 POG in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Ermächtigungen (z.B. § 36 Abs. 5 StVO) maßgeblich. Dei Eingriffe zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ergeben sich dem OWiG. ... Ordnungsbehörden haben nach § 163 Abs. 2 LVwG diejenigen Aufgaben wahrzunehmen, die ihnen durch besondere Rechtsvorschrift übertragen sind. Eine solch übertragene Aufgabe ist die Ermittlung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf Grundlage der Zuständigkeitszuweisung aus § 10 WiZustVO-SH i.V.m. dem Zuständigkeitsverzeichnis. Für die Hansestadt Lübeck ergibt sich daraus eine Aufgabenzuweisung hinsichtlich der in den Nr. 2.1-2.4, 2.6-2.9 genannten Ordnungswidrigkeiten. Zu diesen Ordnungswidrigkeiten gehören nach Nr. 2.1.20 die §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes. Nach § 46 Abs. 1 OWiG gelten für das Bußgeldverfahren, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes. Die Verfolgungsbehörde hat nach §46 Abs. 2 OWiG, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. Zu 2) Die Ermächtigung besagt, dass der jeweilige Mitarbeiter „Vollzugsbeamter der Hansestadt Lübeck [ist] und gemäß § 252 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 12.12.1995 ermächtigt [ist], im Bereich der Hansestadt Lübeck unmittelbaren Zwang auszuüben." Zu 4) „Er/Sie ist insbesondere befugt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien Ermittlungs- und Vollzugsmaßnahmen durchzuführen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, Identitäten festzustellen sowie EKA und RSG zu führen." EKA - „Einsatzstock, kurz, ausziehbar“ RSG - Reizstoffsprühgerät Zu 7) Die Einsatzberichte im Falle der Anwendung unmittelbaren Zwangs unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen werden der verantwortlichen Person zur Kenntnis gegeben. Eine gesonderte Berichterstattung zur Überprüfung auf rechtliche Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit erfolgt nur zu Vorgängen, die Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten aufweisen. Dies war bzgl. des angesprochenen Vorgangs nicht der Fall.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu meiner Anfrage zu obigem Betreff vom 7. März 2024 11:03 Uhr, deren Eingang Sie am 8. März 2024 07:1…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ [#293089]
Datum
13. März 2024 19:37
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meiner Anfrage zu obigem Betreff vom 7. März 2024 11:03 Uhr, deren Eingang Sie am 8. März 2024 07:10 Uhr bestätigt haben: Der Antragsgegner hat mit Schreiben vom 08.03.2024, eingegangen am 13.03.2024 per Briefpost geantwortet, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunaler-ordnungsdienst-befugnisse-unmittelbarer-zwang-befugnisse-fliessender-verkehr/#nachricht-885476 Die Fragen wurden vollständig beantwortet. Sollte eine Intervention Ihrerseits dazu beigetragen haben, möchte ich herzlich dafür danken. Zwei Kleinigkeiten sind anzumerken: (1) Die Anfrage vom 22.11.2023 wurde erst mit Schreiben vom 08.03.2024 beantwortet, trotz einer IZG-Frist von einem, maximal zwei Monaten. (2) Es war vom Antragsteller um Antwort in elektronischer Form gebeten worden, es war dazu E-Mail-Adresse und De-Mail-Adresse mitgeteilt worden. Faktisch ist jedoch per Brief-Post geantwortet worden, eine Begründung dafür wurde keine gegeben. Ganz genau genommen ist die Form-Abweichung eine Ablehnung, dies hat dann folgen bzgl. Rechtsschutz-Belehrung und Hinweis auf Sie... Wenn Sie sowieso noch mit dem Antragsgegner deswegen in Kontakt stehen oder treten, weisen Sie gerne drauf hin. Punkt (1) erscheint mir jedoch deutlich wichtiger. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293089/
<< Anfragesteller:in >>
Danke für Antwort auf IZG-Anfrage vom 22.11.2023, Kommunaler Ordnungsdienst [#293089] Guten Tag, herzlichen Dank …
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Danke für Antwort auf IZG-Anfrage vom 22.11.2023, Kommunaler Ordnungsdienst [#293089]
Datum
13. März 2024 19:40
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für die Antwort auf meine IZG-Anfrage vom 22.11.2023, erhalten mit Schreiben vom 08.03.2024 zu Ihrem Zeichen "Kl" im Bereich Ordnungsamt, Kommunaler Ordnungsdienst. Ihr Schreiben ist hier eingegangen. Ich danke herzlich für die Beantwortung. Ihre Antworten waren sehr hilfreich für mich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293089/

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Wir hatten noch keinen Kontakt zu der S…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Kommunaler Ordnungsdienst - Befugnisse unmittelbarer Zwang, Befugnisse fließender Verkehr“ [#293089]
Datum
14. März 2024 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Wir hatten noch keinen Kontakt zu der Stadt Lübeck in dieser Angelegenheit aufgenommen. Ich werde die Stelle auf die Verzögerung und die Form nochmal hinweisen. Mit freundlichen Grüßen