Kontakte mit Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) eine Auflistung von Treffen (analog & digital) zwischen dem Ministerium und Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff, von Januar 2022 bis heute. Mit Interessenvertreter*innen meine ich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lobbyagenturen, aber auch Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, z.B. aus Umwelt- und Entwicklungsorganisationen;

2) alle Protokolle oder Notizen von diesen Treffen;

3) Schriftverkehr (analog & digital) zwischen dem Ministerium und Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff, von Januar 2022 bis heute;

4) eine Liste der Mitglieder der vom BMZ 2019 ins Leben gerufenen "Unternehmensallianz Energie";

5) eine Auflistung der Treffen der "Unternehmensallianz Energie" in den Jahren 2021 und 2022;

6) alle Protokolle oder Notizen von diesen Treffen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Auflistun…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontakte mit Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff [#259456]
Datum
21. September 2022 13:48
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Auflistung von Treffen (analog & digital) zwischen dem Ministerium und Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff, von Januar 2022 bis heute. Mit Interessenvertreter*innen meine ich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lobbyagenturen, aber auch Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, z.B. aus Umwelt- und Entwicklungsorganisationen; 2) alle Protokolle oder Notizen von diesen Treffen; 3) Schriftverkehr (analog & digital) zwischen dem Ministerium und Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff, von Januar 2022 bis heute; 4) eine Liste der Mitglieder der vom BMZ 2019 ins Leben gerufenen "Unternehmensallianz Energie"; 5) eine Auflistung der Treffen der "Unternehmensallianz Energie" in den Jahren 2021 und 2022; 6) alle Protokolle oder Notizen von diesen Treffen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259456/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0292/094, hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich be…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-0292/094, hier: Eingangsbestätigung
Datum
23. September 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.09.2022, eingegangen im BMZ am 21.09.2022. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und Ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datensc.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Gebührenkonkretisierung Sehr << Antragsteller:in >> i…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
29. September 2022 13:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema Kontakte mit Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff vom 21.09.2022, GZ Z14 O4010-0292/094. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 200-300 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Wir bitten außerdem um Konkretisierung der Punkte 5 und 6: Sind hier ausschließlich die Workshops der Unternehmensallianz Energie gemeint oder alle Treffen der Unternehmensallianz inkl. Unternehmensgespräche? Im zweiten Falle würde sich der genannte Aufwand nochmals erheblich erhöhen. Zu Punkt 4 außerdem der Hinweis, dass die Unternehmensallianz Energie ein nicht-formalisiertes Netzwerk ist und daher keine verbindlichen Mitglieder hat. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte schriftlich bis spätestens zum 06. Oktober 2022 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald die Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Bei Fragen melden Sie sich gern. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Gebührenkonkretisierung [#259456] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Gebührenkonkretisierung [#259456]
Datum
5. Oktober 2022 12:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und diese ersten Hinweise zu meinem IFG-Antrag. Ich möchte den Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten und werde das sogleich auch noch auf dem Postweg an Ihr Referat bestätigen. Zur Konkretisierung der Punkte 5 und 6: Da es so gut wie keine öffentlichen Informationen über die Unternehmensallianz Energie gibt, ist für mich leider schwer einzuschätzen, wie ich die Anfrage an diesem Punkt sinnvoll eingrenzen könnte. Ich bestätige daher, dass ich Informationen zu allen Treffen der Allianz anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259456/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren
Datum
24. Oktober 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Bearbeitung Ihres oben genauer bezeichneten IFG-Antrags ist ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Aus diesem Grund verlängert sich die Bearbeitungsfrist um mindestens einen Monat. Ich beabsichtige Ihren Antrag bis Ende November zu bescheiden. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren [#259456] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren [#259456]
Datum
15. Dezember 2022 08:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wären Sie so freundlich, mich über den Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontakte mit Interessenvertreter*innen zum Thema Wasserstoff“ vom 21.09.2022 (Z14 O4010-0292/094) zu informieren? Sie hatten angedeutet, sie Ende November beantworten zu wollen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren [#259456] Sehr << Antragst…
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren [#259456]
Datum
20. Dezember 2022 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrem IFG Antrag vom 21. September 2022 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung sich noch verzögert. Die Verzögerung ist in der Abwesenheit von in den Bearbeitungsprozessen einzubindenden Personen und dem durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren begründet. Hierfür bitte ich um Nachsicht. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück und bitte bis dahin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren [#259456] Guten Tag, vielen Dan…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/094, hier: Drittbeteiligungsverfahren [#259456]
Datum
20. Dezember 2022 16:11
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für diese kurze Mitteilung. Dann übe ich mich noch etwas in Geduld und hoffe, dass ich Anfang 2023 eine Antwort erhalte. Schöne Feiertage Ihnen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259456/
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Kein Nachrichtentext
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid
Datum
23. Januar 2023 13:40
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21. September 2022 (GZ: Z14 O4010-0292/094) und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid vom 23. Januar 2023 nebst Anlagen, welche ich direkt bei "FragdenStaat" hochgeladen habe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid [#259456] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid [#259456]
Datum
24. Januar 2023 16:37
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meines Antrags. Den Bescheid kann ich sehen, aber leider nicht die von Ihnen erwähnten Anlagen. Vielleicht ist beim Hochladen etwas schief gegangen? Würden Sie nochmal nachschauen und die Anlagen ggfs. nochmal über "Frag den Staat" hochladen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259456/
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AW: AW: Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid [#259456] Liebe << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid [#259456]
Datum
25. Januar 2023 06:43
Status
Liebe << Antragsteller:in >> ich habe die Dateien eben erneut hochgeladen. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob Sie sie nun einsehen können. Sollte es nicht klappen, dann finden wir eine andere Lösung. Freundliche Grüße,

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid [#259456] Liebe << Antragsteller:in >>…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag - Gz Z 14 04010-0292/094; hier: Bescheid [#259456]
Datum
25. Januar 2023 07:19
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> jetzt hat es geklappt, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259456/

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