berichte-und-schreiben-vom-04062019_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Grill'n Chill Restaurant & Bar, Augsburg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 8
PDF herunterladen
Stadt         Augsbu            rg               &                          a     ae Stadt Augsburg,86143 Augsburg Dienstgebäude           Fuggerstr. Amt für Verbraucherschutzund                                                             12a Marktwesen r                                                                                   86150 Augsbur: Zimmer Ansprechpartner(in) ████████████ Telefon ████████▏  ██ E-Mail █████ ███████ Telefax IhreZeichen Unsere  Zeichen BE Datum                   04.06.2019 Unsere Zeichen und Datum  beiAntwort bitte angeben Hinweise zur E-Mail-Nutzung unter ei     -hitp://umw.augsburg.de/elektronische-kommunikation/ en   hi Vollzug   des GesetzeszurVerbesserung dergesundheitsbezogenen (Verbraucherinformationsgesetz                                                      Verbraucherinformation - VIG) bezüglichder Schank- und Speisewirtschaft          „Grill’n Chill“,Max-von-Laue-Str.     14 - 16,86156 Augsburg Informationsgewährung Anlagen:2 Berichte     über Betriebskontrollen   vom  29.05.2017     und 22.02.2019(inKopie) Sehr   gcch gemäß    unserem Bescheidüber         die Gewährung dervon Ihnenbegehrten Auskunftser- teilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 26.04.2019,          erhalten    Sie hiermit folgendeInformationen: Im Betrieb„‚Grill’n      Chill“,   Max-von-Laue-Str.14 - 16,86156 Augsburg, fanden dieletzten     beidenBetriebskontrollen          am 17.05.2017         und 22.02.2019          statt.   Bei beiden Kontrollen         wurden Abweichungen von den Anforderungendes Le- bensmittel-     und Futtermittelgesetzbuchs          (LFGB)festgestellt,            diesichaus den anonymisiertenKontrollberichten It. Anlage ergeben. WirmöchtenSieausdrücklich            darauf hinweisen,    dassdasVerbraucherinformationsge- setz  allein Auskunftsansprüche        gegenüberBehördenumfasst,               jedochkeine        Aussage zurZulässigkeit    derWeiterverwendung       der erhaltenen     Informationen           durch   SiealsAn- tragstellertrifft.Ob und wieSiedieInformationen            weiterverwenden,          liegt  daher   in Ihrer alleinigen  Verantw            und Risiko. _Telefonzentrale:(0821)324-0°Bankverbindungen: IhrhMamalEWMbraupekufade      ae Alle  5          Stadtsparkasse           Augsburg         Sn hrE-Mail:‚stadi@augsburg.de       Haltestelle             IBAN:  DE35  7205 0000 0000  040006 Königsplatz               SWIFT-BIC;  AUGSDE77XXX %
1

Stadt Augsbu rg                              |     &                           m an Stadt Augsburg, 86143 Augsburg                      Dienstgebäude          Fuggerstr. 12 a Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen                                  86150 Augsburg Zimmer Ansprechpartner(in) Telefon E-Mail                 lebensmittelueberwachung@augsburg.de Telefax               0821 /3 24 - Ihre Zeichen Unsere Zeichen Datum                  22.02.2019 Unsere Zeichen und Datum bei Antwort bitte angeben Hinweise zur E-Mail-Nutzung unter               5 http://www.augsburg.de/elektronische-kommunikation/ Betriebskontrolle - Mängelbericht Betrieb:                   Grill'n Chill, Max-von-Laue-Str. 14 -16, 86156 Augsburg Kriegshaber (Speisegaststätte) Kontrolldatum:             19.02.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, am 19.02.2019 wurdein o.g. Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Hierbei wurden folgende Mängel festgestellt: 1. Bierkühlraum Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt. Art. 4 Abs. 2i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Le DE De
2

5.  Imbiss Vorbereitungsraum Bei dem Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage/Lüftung war  ı   an zwei Stellen die Isolierung of- fen bzw.nicht richtig verschlossen. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. I Nr. 1 / Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene Wir empfehlen Ihnen, die oben aufgeführten Mängel zu beseitigen. Sollten Sie dieser Ihnen als Le- bensmittelunternehmerobliegenden Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie mit der Einleitung verwaltungsrechtlicher (Erlass eines Verwaltungsaktes) und/oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher (Verhängung eines Verwarnungsgeldes, Erlass eines Bußgeldbescheides) Maßnahmenrechnen. —Mit-freundiichenGrüßenm
3

8                           nl a. VerkTeEEN Stadt Aug Ss b U rg Stadt Augsburg, 86143 Augsburg                     Dienstgebäude          Fuggerstr. 12 a Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen :                                                    Zimmer Ansprechpartner(in) Telefon E-Mail                  lebensmittelueberwachung@augsburg.de Telefax                 0821 / 3 24 - 3902 Ihre Zeichen Unsere Zeichen Datum                   29.05.2017 Unsere Zeichen und Datum bei Antwort bitte angeben Hinweise zur E-Mail-Nutzung unter            Ze http://www.augsburg.de/elektronische-kommunikation/ Betriebskontrolle - Mängelbericht Betrieb:                    Bäckerei Konditorei Balletshofer Grill’und Chill, Max-von-Laue-Str. 14 - 16, 86156 Augsburg Kriegshaber (Speisegaststätte) Die Risikobeurteilung nach der AVV Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) ergibt folgende Risikokategorie: VIl Kontrolldatum:               17.05.2017 . Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.05.2017 wurde in o.g. Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Hierbei wurden folgende Mängelfestgestellt: 1. Bäckereifilliale Vorbereitungsraum Das Schneidebrett der Salatdette war beschädigt war. Der Metalldeckel war beschädigt und somit nicht. TeichauAmennigen. nn4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1 f Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- ygiene 2. Lagerraum hinterer Bereich Bäckereifiliale Es wurden Lebensmittel bei einer höheren als der vom Hersteller auf der Packung angege- benen Temperatur vorrätig gehalten bzw. angeboten. Die a                                            9 ergab bei einem Wacholderschinken eine Temperatur von + 10 °C. Im hinteren Regal lagerte ein Glas angebrochenen Cocktai obwohl auf der Verpackung vermerkt Wal, nach Jam,| ‚4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. alle Linie: Haltestelle Köniasplal
4

ESRTTE 2        j 3. Gefrierraum Imbiss/Bäckereifiliale Bei eingefrorenem vakuumierten Fleisch konnten an einigen kleinen Stellen Gefrierbrandg festgestellt werden. Art. 14 Abs. 1i. V. m. Abs. 2 b Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der Age meinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts i. V. m. $ 11 Abs. 1 Nr. 2 b.des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 4. Gefrierraum Imbiss/Bäckereifiliale Die Temperaturanzeige des Tiefkühlraumszeigte - 15 °C an. $ 2 Abs.4; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap. IX Nr. 5 VO.EG 852/2004 Verordnung übertief- gefrorene Lebensmittel 5. Lagerraum hinterer Bereich Bäckereifiliale Der Fußbodenwarinsbesonderein den Rand- und Eee sowie unter und hinter dem Regal (Mehl, Nudeln) verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.Il Kap.Il Nr. 1 a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene                                                        2    EEE LERZ ZEROHEN 6.  Lagerraum hinterer Bereich Bäckereifiliale Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Es war kein geeignetes Verfahren (nach Stand der nn zur Bekämpfung von Schädlingen (Früherkennung und/oderBeseitigung) vor- gesehen Im hinteren Lagerbereich klebten an einer Mottenfalle 8 tote Motten. Laut Schädlingsbe- kämpfungsprotokoll wurde beiderletzten Kontrolle kein Befall festgestellt/dokumentiert. Leider wurde von der Fachfirma keine Einschätzung/Maßnahmenzu dem Befallsgesche- hen vermerkt. Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene 7. Lagerraum hinterer Bereich Bäckereifiliale Es wurden Gegenstände verwendet, deren Lebensmittelzweckbestimmung nicht eindeutig erkennbar war. Diese waren nicht mit dem Hinweis "für Lebensmittel", mit einem anderen geeigneten Hinweis auf ihren Verwendungszweck oderdas "Weinglas-/Gabelsymbol" ge- kennzeichnet. An der Unterseite waren die Boxenin denen das Mehl und die Nudeln lager- ten stark verunreinigt. Art. 15 Abs. 1, 4, 7 und 9 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegen- stände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommeni. V. m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1 b und Kap. IX Nr. 2 und 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene SIR END
5

Art. 4 Abs. 2 i.V. h y g i e ne       m. Anh. II Kap. II Nr. 1 f Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- 11. Imbiss Vorbereitungsraum Die Innenwände /Schubbereich im Kühlschrank waren massiv beschädigt und dahernicht mehr leicht zu reinigen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden , dass Hartkunststoffteile auf Lebensmittel über gingen. Die Gittereinlegeböden im Kühlschr ank warenteilweise an- gerostet. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1 fi. V. m. Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 12. Imbiss Vorbereitungsraum |                Die Wände /Verkleidungen waren verunreinigt. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. II Nr. 1b Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmit- telhygiene 2 0013, Imbiss Vorbereitungsraum                    nr                                      ö 2         ‚Die Fußbodenfliesen warenteilweise besch digt. Dadurch war d er Fußboden leicht zu reinigen.                                               ’        ?                3       | . Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap.II Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebe telhygiene                                                                      |         a \ 14. Tageskühlraum Imbiss                                                                                                BEE Das Verdampferschutzgitter sowie das Innere des Verdampfers waren sehr stark verun- rei    nig    t.                en                            |                    | "Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. IlKap.II Nr. 1 f Verordnung (EG) Nr. 852/2004 überLebensm tte- F j ie- 17.Spülkcche —— .                                    . gg ge nn a | Die Fußbodenfliesen waren     teil weis e  besc hädigt. Dadu  rch  war   der     Fußb oden nich t  mehr leicht zu reinigen.                                                              : Art. 4 Abs. 2 i.V.m.  Anh. II Kap. II Nr.  1a  Verordnung    (EG) Nr.   852/2004       über  Lebensmit-        _ t el h y g ie ne 8 . Küche      I m b i s s bis zu diesem verlegt. Dadu elrückständen verunreinigt war
6

Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.II Kap.II Nr. 1a N ne Nr. 85212004 über Lebensmit- Eingene 20. Verkaufsbeielch Bäckereifiliale Für das Handwaschbecken warenkeine Mittelzum hiaenlechen Trocknen der Händevor- “handen, der Spenderfür Einmalhandtücher war leer. 24Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh.IlKap. I Nr. 4 Verurg (E6) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- Sp denn                                     = Die Degen   war mitnn Del. 23. Spirituosenlagerraum
7

Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem Ihnen unter- stehenden Unternehmen eingehalten werden. Die bezeichneten Verstöße können mit Geldbuße geahndet und/oder deren Beseitigung mittels Verwaltungszwang durchgesetzt werden. Um derartige Verfahren zu vermeiden, raten wir, die bezeichneten Mängel unverzüglich und nachhaltig zu beseiti- gen. l l e n d e n K o s t e n v Eine Nachkonrtrolle istvorgesehen, für die Kontroller  anfa here" Aingehoben                    sh
8