20190905-ikea-furth_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA-Restaurant, Fürth

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Fürth Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Dienstgebäude Schwabacher Str. 170 Auskunfterteilt Zimmer-Nr. e-Mail-Adresse Internet oa@fuerth.de www fuerth.de 67, 173, 174, 178 Kaiserstraße Buslinien Haltestelle Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Montagnachmittag: 13.30 Uhr - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung Ihre Zeichen - Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen — Datum IIVOA/O-3 VIG,Ikea/HansVogel110 5. September 2019 Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu dem Betrieb IKEA-Restaurant, Hans-Vogel-Str. 110, 90765 Fürth mit E-Mail vom 09.08.2019 beantragen Sie Informationsgewährung nach VIG zu dem Be- trieb: IKEA-Restaurant Hans-Vogel-Str. 110 90765 Fürth Dem Antrag auf Gewährung derInformation wird stattgegeben ($ 4 Abs. 1 Satz 1 VIG) und die Auskunft wie folgt erteilt: 1. Die beiden letzten Betriebskontrollen fanden am 26.02.2019 und 13.03.2019 statt. 2. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Konten der Stadtkasse Fürth: Sparkasse Fürth, BLZ 762 500 00, Konto - Nr. 18, IBAN: DE93 7625 0000 0000 0000 18, BIC: BYLADEM1SFU Postbank Nürnberg, BLZ 760 100.85, Konto — Nr. 2676 859, IBAN: DE60 7601 0085 0002 6768 59, BIC: PBNKDEFF760
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Stadt Fürth — Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz — 90744 Fürth Seite 2 Hinweis: Sie beantragten Informationen nach Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie ausdrück- lich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche ge- genüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragstellertrifft. Ob und wie Sie die Informationen wei- terverwenden, liegt daherin Ihrer alleinigen Verantwortung und Ihrem Risiko. Mit freundlichen Grüßen
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