20190816-ikea-sindelfingen_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu IKEA Sindelfingen, Sindelfingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDKREIS BÖBLINGEN Landratsamt Böblingen, Postfach 1640, 71006 Böblingen Landratsamt Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachun 16. August 2019 Lebensmittelüberwachung — Antrag auf Informationen gemäß 8 2 Verbraucherinformationsgesetz über das Verbraucherportal Topf Secret zu Ikea Restaurant + Imbiss, Hanns-Martin-Schleyer- Str. 2, 71063 Sindelfingen vom 23.03.2019 34-5470.00 Be es ergeht folgender BESCHEID 1. Ihrem Antrag vom 23.03.2019 auf Informationen gemäß Verbraucherinformations- gesetz wird statt gegeben. 2. Der Informationszugangerfolgt zwei Wochen nach Zugang einer Ausfertigung dieses Bescheides bei o.g. Betrieb durch Zusendungeines gesonderten Schreibens. 3. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. GRÜNDE Beim Landratsamt Böblingen, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung, ist am 23.03.2019 Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) überdie Internetplattform fragdenstaat.de eingegangen. Sie beantragen die Herausgabe folgender Informationen: El “ih x Ei El Kreissparkasse Böblingen BIC BBKRDE6BXXX IBAN DE72 6035 0130 0000 0000 17 Öffnungszeiten allgemein Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr Do 13.30 - 18.00 Uhr Hausanschrift Parkstraße 16 71034 Böblingen www.landkreis-boeblingen.de
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1. Wann habendie letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in 0.9. Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, welche Maßnahmen wurdengetroffen? Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehendaus, dass Sie Informationen nach $ 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten überfestgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beidenletzten Betriebsprüfungen wünschen. Gemäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auffreien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Nach $ 1 Nr. 1 des VIG erhalten Verbraucherlnnenfreien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegendenInformationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Hierzu zählen auch Daten über Verstöße gegen das Lebens-und Futtermittelgesetzbuch. Die Anfrage bezieht sich auf Informationen, die die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Böblingen im Zuge der sachlichen Aufgabenerfüllung gemäß 8818, 19 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)in der Vergangenheit erhoben hat, so dass die Voraussetzungen für den begehrtenInformationszugang nachden o.g. Normen grundsätzlich vorliegen. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationszugang betroffen. Der von Ihnen benannte Betrieb wurde zu Ihrem Antrag gemäß 8 5 VIG angehört. Entsprechend 8 5 Abs. 2 und 3 VIG ist die Entscheidung über den Antrag allen Beteiligten bekannt zu geben. Diese erhalten deshalb eine Ausfertigung dieses Bescheides(vgl. Ziffer 2 dieses Bescheides). Nach eingehender Prüfung liegen keine dem Auskunftsbegehren entgegenstehenden Ausschluss- und Beschränkungsgründe gem. 8 3 VIG vor. Insbesondere wird ausdrücklich kein Zugang zu den in $ 3 Nr. 2 lit. a) VIG, 8 5 Abs. 1 Satz 2 IFG (Bund) besonders geschützten personenbezogenenDaten beantragt. Vorliegend sind auch keine weiteren, der Informationsgewährung entgegenstehenden Hindernisse ersichtlich. Dem Antrag war daher stattzugeben so dass der Informationszugang gemäß 8 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG im beantragten Umfange zu gewähren ist. Die Gewährung des Auskunftsanspruches erfolgt gemäß 8 5 Abs. 3 VIG durch Zuleitung eines gesonderten Schreibens, das die beantragten Auskünfte enthält. Hierzu weisen wir darauf hin, dass die informationspflichtige Stelle gemäß 8 6 Abs. 3 VIG nicht verpflichtetist, die inhaltliche Richtigkeit der gewährten Information zu überprüfen, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt.
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Im Hinblick auf den Zeitpunkt der Informationserteilung weisen wir auf das Folgende hin: Gemäß 8 5 Abs. 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Informationen nach $ 2 Abs. 1 Nr.1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Nach $ 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG ist aber zugunsten desDritten zwischen der Entscheidung über den Antrag und der Informationserteilung ein ausreichenderZeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. Dieser soll 14 Tage nicht überschreiten. Wird von Seiten eines Dritten in dieser Zeit vorläufiger Rechtschutz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Anspruch genommen, wird die begehrte Information abweichend vonZiffer 2 dieses Bescheidesfrühestens erst nach Abschluss des vorläufigen Rechtschutzverfahrenserteilt (VG Leipzig, LMRR 2014, S. 30). Die Kostenentscheidung beruht auf 8 7 VIG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Böblingen in 71034 Böblingen schriftlich, zur Niederschrift oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz einzulegen. Die De-Mail-Adresselautet: Widerspruch@lrabb.de-mail.de. Wichtig: Wir wollen sicher, vertraulich und rechtsverbindlich mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Daher ist die Einreichung eines Widerspruchs mit einer gewöhnlichen Mail unzulässig und damit formunwirksam! Hinweis: Die VIG- Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendungerhaltener Informationen durch die Verbraucherin oder den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daherin eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht beachten müssen. Dasgilt insbesonderefür eine etwa beabsichtigte Veröffentlichung der begehrten Information.
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