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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Izmir Imbiss, Uffenheim

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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a   ir            “         MEHR           Icih- Mae. REGION BesWincchem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Postfach 15 20, 91405 Neustadt a.d.Aisch                  Sachgebiet: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Naturschutz Sachbearbeiter: Herrn Telefon: Telefax: E-Mail: 97215 Uffenheim                                                                                         Zimmer: Aktenzeichen:            32-5140- Datum:                   25.09.2019 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz Anlage: 1 Auflistung Sehr geehrter Herr mit Antrag v. 28.07.2019 haben Sie die Herausgabe von Informationen bezüglich der letzten beiden Kontrollen für nachstehendenBetrieb gem. $ 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG gebeten: Izmir Imbiss, Friedrich-Ebert-Str. 18, 97215 Uffenheim. Anbeierhalten Sie die beantragten Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetzallein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendungdererhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Mit freundli                  Grüßen Dienstgebäude                        Besuchszeiten                                     Bankverbindung Konrad-Adenauer-Straße 1             Montag - Freitag          08:00 — 12:00 Uhr       Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 91413 Neustadt a.d.Aisch             Montag und Dienstag        14:00 - 16:00 Uhr      IBAN DE67 7625 1020 0000 000364         BIC BYLADEM1NEA Telefon: 09161 92-0                  Donnerstag                 14:00 — 17:30 Uhr Telefax: 09161 92-1060              oder nach Vereinbarung                             VR meine Bank eG Fürth | Neustadt | Uffenheim poststelle@kreis-nea.de              Nächste Bushaltestelle                            IBAN DE79 7606 9559 0000 0400 02        BIC GENODEF1NEA www .frankens-mehrregion.de          Schulzentrum (Comeniusstraße) Nächste Bahnhaltestelle                           Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG Neustadt (Aisch) Mitte                            IBAN DE34 7903 0001 0006 0002 00        BIC FUCEDE77XXX
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA Neustadt a.d. Aisch Anschrift: (Standort)            Friedrich-Ebert-Str. 3 97215 Uffenheim Art der Kontrolle:       planmäßige Routinekontrolle vom 17.10.2016 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:          Verstoß Verstöße:                                                              Kontrollbereich 1. Hygiene- Betriebliche Eigenkontrolle Verstoß gegenArt. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2.  Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Verstoß gegen $ 3 Satz 1 LMHV Lebensmittelhygiene-Verordnung Maßnahmen: Datum:                Art der Maßnahme:                        Status: 17.10.2016           mündliche Belehrung
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA Neustadt a.d. Aisch Anschrift: (Standort)            Friedrich-Ebert-Str. 3 j                       97215 Uffenheim Art der Kontrolle:       planmäßige Routinekontrolle vom 16.03.2018 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmiittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:          Verstoß Verstöße:                                                               Kontrollbereich 1. Mängel bei der Dokumentation der Eigenkontrolle Temp. Verstoß gegenArt. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum:                Art der Maßnahme:                         Status: 16.03.2018           Verwarnung
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