20200205_landeshauptstadt-munchen-kreisverwaltungsreferat_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Lokanta, München

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kontrolle  FachbereichLebensmittel/FLHY              - Ergebnisprotokoll Stadt München █████████ █████ ██████ ██Lokanta Anschrift:         Sendling Am   Harras 15 (Standort) 81373  München Art der Kontrolle: Nachkontrolle    vom  09.12.2019 Schwerpunkt{e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en); Imbissbetriebe  einschl. mobileEinrichtung Gesamtergebnis;      Verstoß Kontrollbereich Verstöße: Gastraum/ Theke 1.Es wurden Lebensmittel ohneVerpackung  zum       angeboten, Verkauf ohnedieZutatenundVerarbeitungshilfsstoffe        und dieAllergien warme Speisen Unverträglichkeiten auslösen  anzugeben. Verstoß gegen  § 2 Abs.     1Nr, 1i.V.m.         Lebensmittel- Abs.2 Vorläufige informations-Ergänzungsverordnung Maßnahmen: Art der Maßnahme;                       Status; Datum;
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Kontrolle     Fachbereich         Lebensmittel/FLHY          - Ergebnisprotokoll Stadt München üüüüüüüüüüüüüüüüüüüü- Lokanta Anschrift:            Sendling (Standort)            Am  Harras 15 81373  München Art der Kontrolle: planmäßige        Routinekontrolle vom 14.10.2019 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Imbissbetriebe einschl.mobileEinrichtung Gesamtergebnis;        Verstoß mit Maßnahme Verstöße:                                                                   Kontrollbereich Personaltoilette 1. Obwohl mitLebensmitteln   umgegangen wurde,war dieangrenzende Toilette unmittelbarzugänglich,                Vorraumfehlte. einentlüftbarer Verstoß gegenArt.  4 Abs. 2 i.Vm.Anh. IIKap. INr.3 Verordnung (EG) Nr.852/2004  überLebensmittelhygiene Gastraum/  Theke 2. Es wurdenLebensmittel   ohne Verpackung  zum Verkauf  angeboten, ohne dieZutaten  und Verarbeitungshilfsstoffe dieAllergienund        warme Speisen Unverträglichkeiten auslösen anzugeben. Verstoßgegenß 2 Abs. 1 Nr.1 i.Vm.   Abs. 2 VorläufigeLebensmittel- informations-Ergänzungsverordnung 3. Das Fenster war nicht miteinemzu Reinigungszwecken    leicht       Vorbereitungsraum Pizza entfernbarenInsektengitter ausgestattet. Verstoß gegenArt.  4 Abs. 2 i.Vm.Anh. IIKap. IINr.Id Verordnung (EG) Nr.852/2004  über Lebensmittelhygiene 4. Die Lagerung der Schutzkleidung  war unhygienisch. Verstoß gegenArt.4 Abs. 2 i.Vm.  Anh. II        Nr.1 Verordnung Kap. VIII (EG) Nr.852/2004  über Lebensmittelhygiene 5.  Es wurdenReinigungsgeräte   unmittelbarauf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelie Abtrocknung  konntedadurchnichterfolgen. Verstoß gegenArt.4 Abs. 2 i.Vm.  Anh. IIKap. INr.1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum;              Art der Maßnahme;                            Status:
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