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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu McDonald's - HST Systemgastronomie Mario Jaeckel, Stralsund

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landkreis Vorpommern-Rügen Der Landrat Landkreis Vorpommern-Rügen, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Herrn EEE2019 Meine Nachricht vom: Bitte beachten Sie unsere Postanschrift unten! Fachdienst: Fachgebiet / Team: Auskunft erteilt: Besucheranschrift: Veterinärwesen und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung Scheunenweg1 18311 Ribnitz-Damgarten Zimmer: Telefon: Fax: E-Mail: 03831 357 03831.357 Datum: 11. Juni 2019 Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr 1. Ihrem Antrag vom 21. Mai 2019 auf Zugang von Informationen nach dem VIG gebe ich statt. Die Bekanntgabe dieser Entscheidungerfolgt auf dem Postweg. 2. Der Informationszugang erfolgt 15 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung an den zu beteiligenden Drittenin schriftlicher Form auf dem Postweg durch Beantwortung Ihrer im Antrag unter 1. und 2. gestellten Fragen in Form eines Auszuges aus dem Kontrollbericht. 3. Im Übrigen weise ich Ihren Antrag zurück. 4. Der Zugang zur Information erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Begründung Am 21.05.2019 stellten Sie bei meiner Behörde einen Antrag nach 5 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsge- setz - VIG). Sie beantragten die Herausgabe folgender Informationen: „1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgendenBetrieb stattgefun- den: McDonalds HST Systemgastronomie, Tribseer Damm 75, 18437 Stralsund 2. Kam es hier- bei zu Beanstandungen?Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich. Mit Schreiben vom 23. Mai 2019 teilte ich Ihnen mit, dass ich gemäß $ 5 Abs. 1 VIG in Verbin- dung mit 5 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) der Ge- schäftsführung der McDonald 's HST Systemgastronomie als zu beteiligendenDritten Gelegen- heit zur Stellungnahme zu der beantragten Auskunftserteilung geben werde. Hiervon machte diese innerhalb der gewährten Frist Gebrauch und äußerte ke ine Bedenken, Ihnen die ge- wünschten Informationen zur Verfügungzu stellen. Postanschrift Landkreis Vorpommern-Rügen Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund Kontaktdaten T: 03831 357-1000 F: 03831 357-444100 poststelle@lk-vr.de www.lk-vr.de / 115 ne aenonnennummen Bankverbindung allgemeine Sprechzeiten Sparkasse Vorpommern Dienstag 09:00-12:00 Uhr 13:30-18:00 Uhr IBAN: DE65 1505 0500 0530 0004 07 Donnerstag 09:00-12:00 Uhr 13:30-16:00 Uhr BIC: NOLADE21GRW oder Termin nach Vereinbarung IND: {MEI wir nordeln
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Seite 2 von 4 Für die Entscheidung über den Informationszugang nach dem VIG bin ich gemäß 5 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b VIG i. V. m. Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) 178/2002 i. V.m. S 1 Nr. 1 Lan- desverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Verbraucherinformati- onsgesetz (Verbraucherinformationsgesetz-Zuständigkeitslandesverordnung - VIGZustLVO M-V) zuständig. Gemäß $ 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucherfreien Zugang zu denhiervorlie- genden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu- ches. Nach dem weiteren Wortlaut des 5 1 VIG soll mit dieser Bestimmung der Markt transpa- renter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesund- heitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert werden. Der-Verbraucher-und Anspruchsteller soll damit umfassend Einblick in_den Informationsbe- stand der Verwaltungerhalten und so in den Stand versetzt werden, sich selbst ein Urteil - etwa über Eigenschaften von Produkten oder über hygienische Zuständein Betrieben - zu bil- den (s. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22/14 -, juris). Gemäß 5 2 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu den Daten über die Informationen. 5 2 Abs. 1 regelt den Umfang des Informationsanspruches. Dabei umfasst Abs. 1 Nr. 1 die Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherungsgesetztes, der auf Grund dieser Ge- setzte erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäi- schen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Ge- setze, soweit diese sich auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Sinne des $S 1 VIG be- ziehen. $ 2 Abs. 1 Nr. 7 VIG umfasst u. a. die Daten über die Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen undVer- brauchern. Bei den hier durchgeführten routinemäßigen Betriebskontrollen bei McDonald ’s handelt es sich auch um Überwachungsmaßnahmenin diesem Sinne, über die Auskunft zu ge- benist. Gemäß S 3 Satz 1 Nr. 2 VIG besteht der Anspruch auf Informationszugangnicht, wenn diesem die privaten Belange des betroffenen Dritten entgegenstehen. Diejenigen privaten Belange, die einen Wegfall des Informationsanspruchs begründen, sind in dieser Vorschrift abschlie- ßend aufgeführt und treffen im vorliegendenFall nicht zu, so dass Ihr Anspruch auf Zugang zu den Informationenbesteht. Nach $ 5 Abs. 2 Satz VIG legt die Stelle auf Nachfrage des Dritten diesem Namenund Anschrift des Antragstellers offen. Mir liegt ein Antrag vom 06.06.2019 vor, so dass Ihre Datenan die Geschäftsführung weiter gegeben wurden. Gemäß $ 5 Abs. 4 VIG darf der Informationszugangerst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben und ihm ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehel- fen eingeräumt wordenist. Dieser Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Erst nach Ablauf von 14 Tagen darf daher der Informationszugang erfolgen. Der Ablauf dieser Rechts- behelfsfrist ergibt sich aus dem Tag der Zustellung des Bescheids an den Dritten. $ 6 Abs. 1 Satz 1 VIG räumt ein Auswahlverfahrenfür die Art der Informationsgewährungein. Wird eine bestimmte Form der Auskunftserteilung beantragt, so darf diese nur aus wichtigem Grund in einer anderen Form gewährt werden. Durch die Einräumung eines Auswahlermessens bei der Auskunftserteilung soll die auskunftspflichtige Behörde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere die Möglichkeit erhalten, den Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, den eine bestimmte Art und Weise des Informationszugangs verursacht.
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Seite 3 von 4 Die Ermessenserwägungen dürfenallerdings nicht dazu führen, dass Ihr Informationsanspruch eingeschränkt würde. Die Auskunftserteilung erfolgt im vorliegendenFall in Form einerschriftlichen Auskunftsertei- lung. Die von Ihnen gewünschte Form (E-Mail an fragdenstaat.de) wird nicht berücksichtigt, um den Datenschutz sicher zu stellen sowie einer unkontrollierten Veröffentlichung desVer- waltungsverfahrens im Internet entgegenzuwirken. Eine Auskunftserteilungin schriftlicher Form auf dem Postweg ist unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit und der Gegenüberstel- lung der Interessen des Drittbetroffenen als Mittel zur Auskunftserteilung geeignet, erforder- lich und angemessen. Der gewünschte Informationszugang wird durch die Beantwortung Ihrer im Antrag unter 1. und 2. gestellten Fragen in Form eines Auszuges aus den Kontrollberichten zur Verfügung gestellt. Nach $ 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu den Informationen für Sie kostenfrei. Hinweise 1. Die Auskünfte werden Ihnenals natürliche Person gewährt. Eine Veröffentlichungaller Kon- trollergebnisse der Lebensmittelüberwachunghat der Gesetzgebernicht vorgesehen. Die Fäl- le, in denendiese Veröffentlichung erfolgen soll, sind in $ 40 Abs. 1a des Lebensmittel-, Be- darfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. Danach informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unverzüglich unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namenoder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behan- delt oder in den Verkehr gelangtist, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Ver- dacht besteht, dass in Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes festgelegte zuläs- sige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden; ein nach Vor- schriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht zugelassener oder verbotenerStoff in dem Lebensmittel oder Futtermittel vorhandenist oder gegen sonstige Vorschriften im An- wendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderun- gen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen wordenist und die Verhängungeines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwartenist. Ver- stöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einernachteiligen Beeinflussung bewirken, bleiben nach Satz TNr. 3 außer Betracht. Die Information nach Absatz 1 a ist einschließlich zusätzlicher Informationen sechs Monate nach der Veröffentlichung zu entfernen. Falls Sie die erteilten Informationen über das Internet veröffentlichen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. 2. Gemäß S 80 Abs. 2 Ziffer 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben Widerspruch und Klage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. $ 5 Abs. 4 Satz 1 VIG stellt aus- drücklich fest, dass der Rechtsbehelf gegen die Erteilung von Informationen nach S 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG keine aufschiebende Wirkunghat. Dies bedeutet, der Zugang zu den Informa- tionen kann Ihnen auch dann gewährt werden, wenn der Dritte dagegen Rechtsbehelf erhebt. Allerdings kann das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17461 Greifswald auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise anordnen.
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Seite 4 von 4 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erho- ben werden. Der Widerspruchist beim Landkreis Vorpommern-Rügen - Der Landrat-, Carl- Heyde-mann-Ring 67 in 18437 Stralsund oder einer anderen Dienststelle des Landkreises Vor- pommern-Rügen einzulegen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
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