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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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sbautzerp N SDER LANDKREI Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück. LANDRATSAMT BAUTZEN KRAJNORADNY ZARJAD BUDYSIN LEBENSMITTEL- per Zustellungsurkunde ÜBERWACHUNGS- UND VETERINÄRAMT Bearbeiterin: Dienstsitz: El Bahnhofstraße 7 02625 Bautzen Telefon: 03591 5251 Fax: E-Mail: Ihr Zeichen: 03591 5251 lueva@lra-bautzen.de Unser Zeichen: 39.2- Datum: 505.00:VIG<2019<Nr. 56 18.09.2019 Amtliche Lebensmittelüberwachung Grundbescheid zu Ihrem Informationsbegehren betreffend Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau auf Ihr Informationsbegehren vom 17.08.2019, das bei uns als informationspflichtiger Stelle am 19.08.2019 eingegangen ist, ergeht gemäß 8 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherin- formationsgesetz (VIG) folgender Grundbescheid: 1. Dem Informationsbegehren nach $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG wird stattgege- ben. 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Auskunftserteilung. 3. Dieser Bescheid ist kostenfrei. Begründung: Sachverhalt Das Informationsbegehren ist auf folgende Informationen ausgerichtet: - - Mitteilung des Zeitpunktes der letzten beiden amtlichen Kontrollen Aushändigung der letzten beiden Kontrollberichte sofern bei den Kontrollen nicht zulässige Abweichungen festgestellt wurden LANDRATSAMT BAUTZEN » Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen +» Telefon: 03591 5251-0 + www.landkreis-bautzen.de Kreissparkasse Bautzen + IBAN: DE84 8555 0000 1000 0033 33 -« BIC: SOLADES1BAT Ostsächsische Sparkasse Dresden + IBAN: DE68 8505 0300 3000 0335 04 » BIC: OSDDDE81XXX Öffnungszeiten: Di./Do. 08:30 - 18:00 Uhr sowie nach-Vereinbarung + telefonische Servicezeit: täglich 08:30 — 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Bürgeramt: Mo.-Fr. 08:30 — 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Die Zugangsvoraussetzungenfür elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.
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Zuständigkeit Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Bautzen ist örtlich und sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus $ 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwal- tungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts (SächsVwVZG) 1.V.m. 8 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die sachliche Zuständigkeit resultiert aus & 4 Abs. 1 Ziffer 3 Verwaltungsvollstreckungs- gesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG) i. V.m. 8 2 Abs. 2 Nr. 1 Verbraucherin- formationsgesetz (VIG) und $ 11a des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des vorläufigen Tabakgesetzes und das Verbraucherinforma- tionsgesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAGLFGB-VIG). Zu den Punkten 1 und 2 des Bescheides: Das verfahrensgegenständliche Informationsbegehren unterfällt dem Anwendungs- bereich des VIG. Ausschluss und Beschränkungsgründe nach 8 3 VIG sind nicht ersichtlich. Der betroffene Dritte hat der Informationsgewährung zugestimmt. Demgemäß ist dem obendargestellten Infornatiehsbedährenstalizussken, Sie begehren die Übermittlung der Informationen per E-Mail. Nach $ 6 Abs. 1 Satz 1 VIG kann die informationspflichtige Stelle den Informationszu- gang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Die Informationsgewährung wird vorliegend aus Datenschutzgründen schriftlich (postalisch) erfolgen. Mit Blick auf die Informationsgewährung wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit der Informationen nicht überprüft worden ist,.soweit es sich nicht um perso- nenbezogene Daten handelt, $ 6 Abs. 3 Satz 1 VIG. Der informationspflichtigen Stelle sind Hinweise auf Zweifel an der Richtigkeit nicht bekannt, $ 6 Abs. 3 Satz 2 VIG. Die letzten beiden Kontrollen fanden am 09.07.2019 und 12.08.2019 statt. Bei den Kontrollen wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Zu Punkt 3 des Bescheides: Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens beruht auf $ 7 Absatz 1 Satz 2 VIG. Danachist der Zugang zu Informationen nach $ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG bis zu ‚einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Der Zugang zu den Informationen ist im vorliegenden Verfahren kostenfrei.
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Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruchist schriftlich oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen, mit Sitz in Bautzen, zu richten. Mit freundlichen Grüßen Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung Anlagen Belehrung DSGVO - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) / Landkreis Bautzen
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