Kontrollbericht zu Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sachsenmilch Leppersdorf GmbH
an Den Breiten
01454 Wachau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau [#164133]
Datum
17. August 2019 09:42
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sachsenmilch Leppersdorf GmbH an Den Breiten 01454 Wachau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in als infor…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019
Datum
19. August 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in als informationspflichtige Stelle gemäß § 1 VIG bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Antrags vorab per E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Sie erhalten deshalb in den kommenden Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Rückruf: Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 Klaßen, Doreen möchte die Nachr…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Rückruf: Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019
Datum
19. August 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort
Klaßen, Doreen möchte die Nachricht "Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019" zurückrufen.
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in als infor…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019
Datum
19. August 2019 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in als informationspflichtige Stelle gemäß § 1 VIG bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Antrags vorab per E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Sie erhalten deshalb in den kommenden Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 [#164133] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 [#164133]
Datum
24. August 2019 14:34
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Brief ist bei mir eingegangen. Vielen Dank. Sie bitten um eine schriftliche Bestätigung, dass ich meinen Antrag auf Informationsgewährung aufrecht erhalte. Dies möchte ich auf diesem Wege bestätigen. Oder benötigen Sie diese Bestätigung urschriftlich (also Brief oder Telefax) ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
AW: Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 [#164133] Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
AW: Ihr Antrag nach VIG - betreffend Sachsenmilch, Leppersdorf vom 19.08.2019 [#164133]
Datum
26. August 2019 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bestätigung ist in dieser Form ausreichend. Vielen Dank für Ihre E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden der Dokumente per P…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau [#164133]
Datum
7. Oktober 2019 13:00
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Übersenden der Dokumente per Post. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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