Kontrolleursbericht_16082017_konvertiert_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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BUNDESSTADT BONN Bonn, den 24.08.2017 Der Oberbürgermeister Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste BETRIEBSKONTROLLE im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Name des Lebensmittelunternehmers: Ort: Datum der Besichtigung: Lebensmittelkontrolleur: █████████ Beueler Str. 019, 53229 Bonn 16.08.2017 ███████ O.g. Lebensmittelunternehmen ist am 16.08.2017 im Rahmen der amtlichen ██████████████████████████████████████████████████ anwesend. Dabei wurde folgendes festgestellt: I. Trockenlager 1. Im Trockenlager befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle eine erhebliche Anzahl von Fliegen. Die Anzahl von Fliegen ist mit zulässigen Mitteln auf das Unvermeidbare zu ████████████████████████████████████████████████ 2. In den Tiefkühltruhen der Marken „Frigor“ und „Liebherr“ wurden selbst eingefrorene Lebensmittel ohne das erforderliche Einfrierdatum gelagert. Zukünftig ist darauf zu achten, dass alle für das Einfrieren vorgesehenen Lebensmitteln vor dem Einfrieren mit dem erforderlichen Einfrierdatum gekennzeichnet werden. 3. Der Boden war insbesondere unterhalb der Kunststoffregale stellenweise mit dunklen, staubigen Belägen alt verschmutzt. Alle betroffenen Stellen sind gründlich und zukünftig regelmäßig zu reinigen. 4. Die Regalböden der Kunststoffregale wurden stellenweise mit Zeitungspapier ausgelegt. Das Auslegen der Regalböden mit Zeitungspapier ist aus den allgemein bekannten hygienischen Gründen grundsätzlich zu unterlassen. Die Einzelheiten ████████████████████████████ II. Personaltoilette 1. Am Handwaschbecken war die Silikondichtung stellenweise erheblich beschädigt und somit alt verbraucht. Die beschädigte Silikondichtung ist fachgerecht zu erneuern. 2. Am Spiegelschrank war die Oberflächenbeschichtung stellenweise so erheblich beschädigt, dass der grobe, unbehandelte Holzspan sichtbar wurde. Eine leichte
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2 Reinigung war somit nicht mehr möglich. Alle betroffenen Stellen sind fachgerecht so zu gestalten, dass sich helle, glatte, Wasser abweisende und leicht reinigungsfähige Oberflächen ergeben. 3. An der Wand zwischen Toilette und Handwaschbecken wurde stellenweise unbehandelter Wandputz sichtbar. Eine leichte Reinigung war somit nicht gegeben. Alle betroffenen Stellen sind fachgerecht so zu gestalten, dass sich helle, glatte, Wasser abweisende und leicht reinigungsfähige Oberflächen ergeben. III. Küche 1. An der Insektenschutztür zum Hofbereich war das Insektenschutzgitter erheblich mit dunklen, staubigen Belägen alt verschmutzt. Das Insektenschutzgitter ist einer Grundreinigung zu unterziehen und zukünftig regelmäßig zu reinigen. 2. In den Türfalzen der Spülmaschine wurde stellenweise Rotschmiere festgestellt. Der gesamte Innenraum der Spülmaschine ist einer Grundreinigung zu unterziehen, abschließend fachgerecht zu desinfizieren und zukünftig regelmäßig zu reinigen. 3. An der Doppelspüle befand sich eine Montageöffnung für eine Mischbatterie. Die Montageöffnung ist fachgerecht durch einen Gummistopfen zu verschließen. 4. In der Küche wurde eine mit dunklen Belägen alt verschmutzte Trittleiter gelagert. Die Trittleiter ist einer Grundreinigung zu unterziehen, außerhalb der Küche zu lagern und zukünftig nur bei Bedarf innerhalb der Küche aufzustellen. 5. An der Saladette war die Kühlfachdichtung der linken Kühlfachtür stellenweise so erheblich beschädigt, dass eine leichte Reinigung nicht mehr gegeben war. Die beschädigte Kühlfachdichtung ist fachgerecht so zu gestalten, dass sich geschlossene, glatte, Wasser abweisende und leicht reinigungsfähige Oberflächen ergeben. 6. An der Küchentür zum Gastraum war das innere Türblatt stellenweise erheblich mit dunklen, schmierigen Belägen alt verschmutzt. Das Türblatt ist gründlich und zukünftig regelmäßig zu reinigen. IV. Bierkeller 1. Am Verdampfer war das Verdampfergitter mit dunklen, staubigen Belägen alt verschmutzt. Das Verdampfergitter ist gründlich und zukünftig regelmäßig zu reinigen. V. Eigenkontrollen, Personalschulung und vorbeugende Schädlingsbekämpfung 1. Die erforderlichen Eigenkontrollen konnten zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht nachgewiesen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fordert gemäß Art. 4 und 5 betriebseigene Kontrollsysteme zur Erfassung und Beherrschung kritischer Punkte. Es müssen angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dabei sind mindestens der Wareneingang, die vorbeugende
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3 Schädlingsbekämpfung, die Lagerung der Lebensmittel und die damit verbundenen Temperaturen sowie die dem Reinigungsplan entsprechende Reinigung zu kontrollieren und zu dokumentieren. 2. Die erforderlichen Personalschulungen konnten zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht nachgewiesen werden. Das Personal ist sofort und in Zukunft mindestens jährlich in Fragen der Le- bensmittelhygiene zu schulen. Weiterhin sind die Personen, die für das Eigen- kontrollsystem verantwortlich sind, in allen Fragen der Anwendung der HACCP- Grundsätze zu schulen. Die Schulungen sind im Rahmen der Eigenkontrollen zu dokumentieren. Die o.g. Beanstandungen stellen Verstöße gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I, II, V, IX, XII und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung sowie gegen Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dar. gez. Berger
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