Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sher Pur
Beueler Straße 19
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
15. Januar 2019 20:23
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sher Pur Beueler Straße 19 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Be…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
16. Januar 2019 09:45
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob auch in diesem Fall an der Stellung des Antrags festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte an meiner Anfrage fest. Allerdings be…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
17. Januar 2019 21:00
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte an meiner Anfrage fest. Allerdings bestreite ich die Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Ich stütze meine Anfrage auf § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1. Für derartige Anfragen kann laut § 5 Abs. 1 Satz 2 Nummer auf die Anhörung Dritter verzichtet werden, so dass auch die Pflichten gegenüber Dritten gemäß § 5 Abs. 2 Sätze 3 und 4 entfallen. Ich bekräftige, dass ich einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich widerspreche gemäß Art. 21 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
4. Februar 2019 16:19
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 A…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
5. Februar 2019 19:58
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn“ vom 15…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
19. März 2019 12:39
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn“ vom 15.01.2019 (#42815) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnliche…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
20. März 2019 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Da ich alle diese Anfragen prüfe und bescheide, können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Ich würde Sie bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
3. Juli 2019 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mir am 3. Juli 2019 den Bescheid zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „K…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
3. September 2019 21:07
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mir am 3. Juli 2019 den Bescheid zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn“ (#42815) zugeschickt. Meinem Antrag wurde stattgegeben und Sie haben die Übermittlung der erfragten Information innerhalb von 14 Tagen angekündigt. Leider habe ich seitdem keine weitere Auskunft von Ihnen mehr erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung. Die Einhaltung der zeitlichen Vo…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
13. September 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung. Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben ist derzeit aufgrund der Menge an Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz leider nicht möglich. Im Rahmen der im Bescheid angekündigten Informationsübermittlung teile ich Ihnen mit, dass die letzten beiden Kontrollen vor Antragstellung am 16.08.2017 und am 22.11.2018 durchgeführt wurden. Die Kontrolle am 22.11.2018 verlief ohne Beanstandungen. Da es bei der Kontrolle am 16.08.2017 zu Beanstandungen kam, übersende ich Ihnen anliegenden Kontrollbericht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Zusendung des Berichts. Mit freundlichen Grüße…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sher Pur, Bonn [#42815]
Datum
18. September 2019 20:53
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Zusendung des Berichts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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