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Mahnung zur IFG-Anfrage an das BfS vom 28.02.2017

Die IFG-Anfrage unter
https://fragdenstaat.de/a/20527
an das BfS wurde in der gesetzlichen Frist nicht vollständig beantwortet. Da am 25.04.2017 die Zuständigkeit an die BGE übergegangen ist, geht diese Mahnung an Sie.

Bereits am 05.05.2017 erhielten Sie eine Email aufgrund Ihrer Nachfrage mit folgendem Inhalt:

"vielen Dank für die am 21.04.2017 zur Verfügung gestellten Unterlagen, deren wesentlicher Teil bereits vorher im Internet abrufbar war.

Bezüglich Ihrer Frage im zweiten Absatz Ihres Schreibens datiert mit 20.04.2017 zitiere ich meine Anfrage vom 28.02.2017:
"und dem Aktenverzeichnis aller Papiere und Unterlagen nach dem Erörterungstermin bis heute."

Ein Aktenverzeichnis aller Papiere und Unterlagen umfasst das Verzeichnis aller Papiere und Unterlagen - nicht nur Berichte - zu allen Aspekten. Da es sich um ein Verzeichnis des BfS - jetzt der BGE - handelt, beinhaltet es auch Papiere, die noch nicht das BfS verlassen haben. Darin müssen zum Beispiel auch die Unterlagen zur Meinungsbildung zu der Ankündigung an die Genehmigungsbehörde vom 15.02.2017 und die Ankündigung selbst enthalten sein, das bisherige Planfeststellungsverfahren nicht weiter zu verfolgen.

Unter Aktenverzeichnis, nicht zu verwechseln mit Aktenplan, ist auch nicht eine beliebige Liste zu verstehen, sondern eine strukturierte Liste. Da die Aktenführung edv-gestützt erfolgt, sollte die Übermittlung des Aktenverzeichnisses keine große Mühe machen."

Bisher ist das Aktenverzeichnis nicht eingetroffen. Ich bitte um umgehende Erledigung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Die IFG-Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/20527 an das BfS wurde in der gesetzlichen Frist nicht vollständi…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mahnung zur IFG-Anfrage an das BfS vom 28.02.2017 [#21672]
Datum
31. Mai 2017 10:53
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort
Die IFG-Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/20527 an das BfS wurde in der gesetzlichen Frist nicht vollständig beantwortet. Da am 25.04.2017 die Zuständigkeit an die BGE übergegangen ist, geht diese Mahnung an Sie. Bereits am 05.05.2017 erhielten Sie eine Email aufgrund Ihrer Nachfrage mit folgendem Inhalt: "vielen Dank für die am 21.04.2017 zur Verfügung gestellten Unterlagen, deren wesentlicher Teil bereits vorher im Internet abrufbar war. Bezüglich Ihrer Frage im zweiten Absatz Ihres Schreibens datiert mit 20.04.2017 zitiere ich meine Anfrage vom 28.02.2017: "und dem Aktenverzeichnis aller Papiere und Unterlagen nach dem Erörterungstermin bis heute." Ein Aktenverzeichnis aller Papiere und Unterlagen umfasst das Verzeichnis aller Papiere und Unterlagen - nicht nur Berichte - zu allen Aspekten. Da es sich um ein Verzeichnis des BfS - jetzt der BGE - handelt, beinhaltet es auch Papiere, die noch nicht das BfS verlassen haben. Darin müssen zum Beispiel auch die Unterlagen zur Meinungsbildung zu der Ankündigung an die Genehmigungsbehörde vom 15.02.2017 und die Ankündigung selbst enthalten sein, das bisherige Planfeststellungsverfahren nicht weiter zu verfolgen. Unter Aktenverzeichnis, nicht zu verwechseln mit Aktenplan, ist auch nicht eine beliebige Liste zu verstehen, sondern eine strukturierte Liste. Da die Aktenführung edv-gestützt erfolgt, sollte die Übermittlung des Aktenverzeichnisses keine große Mühe machen." Bisher ist das Aktenverzeichnis nicht eingetroffen. Ich bitte um umgehende Erledigung.
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