Motocross-Strecke auf dem Hoxberg

Anfrage an: Landkreis Saarlouis

die aktuelle Genehmigung, den aktuellen Vertrag oder entsprechende Unterlagen mit der entsprechenden Betreibergesellschaft, die den Betrieb der Motocross-Strecke auf dem Hoxberg bei Lebach erlauben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    20,45 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuelle Genehmigung…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
5. August 2021 19:11
An
Landkreis Saarlouis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuelle Genehmigung, den aktuellen Vertrag oder entsprechende Unterlagen mit der entsprechenden Betreibergesellschaft, die den Betrieb der Motocross-Strecke auf dem Hoxberg bei Lebach erlauben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Saarlouis
Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die bezeichnete Anlage nach Kenntnis d…
Von
Landkreis Saarlouis
Betreff
AW: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
12. August 2021 16:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrer o.g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die bezeichnete Anlage nach Kenntnis der Landkreisverwaltung Saarlouis durch das zuständige Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) genehmigt wurde und dort möglicherweise weitere Informationen erfragt werden können. Bitte teilen Sie uns insoweit noch ausdrücklich mit, ob Ihr Antrag und Ihre Kontaktdaten an die zuständige Behörde weitergeleitet werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Unterstützung. Bitte leiten Sie meine Anfra…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
12. August 2021 16:50
An
Landkreis Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Unterstützung. Bitte leiten Sie meine Anfrage gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem SUIG vom 13.08.2021 erteile ich Ihnen mit beigefügtem Bescheid ne…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
WG: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
3. September 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem SUIG vom 13.08.2021 erteile ich Ihnen mit beigefügtem Bescheid nebst Anlage die begehrte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle und unkomplizierte Antwort auf meine Anfr…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
3. September 2021 23:59
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die schnelle und unkomplizierte Antwort auf meine Anfrage. Allerdings hat mich der Gebührenbescheid aus mehreren Gründen überrascht: - Ich bin bei meiner Antragstellung davon ausgegangen, einen Scan eines Dokuments von wenigen Seiten Umfang zu erhalten. Bei der von Ihnen übersandten Datei handelt es sich auch genau um solch ein Dokument. Insofern bin ich weiterhin davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, die nach SUIG § 11 (1) Satz 2 kostenfrei zu bescheiden ist. - Zwar ist der Umfang einer "einfachen schriftlichen Auskunft" im Gesetz nicht definiert. In einer anderen Anfrage gibt Ihre Behörde an, einfache schriftliche Auskünfte würden „höchstens eine beschriebene Seite beinhalten“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmen-gegen-pfc-kontamination-5/#nachricht-613739). Diese Auffassung steht allerdings der einvernehmlichen Literaturmeinung völlig entgegen: Demnach ist das Merkmal „einfach“ nach dem Verwaltungsaufwand und nicht nach dem Umfang der Auskunft zu bestimmen (Schoch, IFG, 2. Auflage, S. 808; Berger/Partsch/Roth/Scheel, IFG, 2. Auflage, S. 246). Das BMBF gibt an: „In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt“ oder „bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht“ (https://fragdenstaat.de/dokumente/8679-microsoft-word-hinweise-zur-gebuhrenerhebung-ifg-uig-abgestimmt-finaldocx/). - Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes führt in ihrem 7. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit aus: „Der Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des SIFG erfolgt in aller Regel kostenneutral. [...] Allerdings kann der mit dem Informationsbegehren zusammenhängende Verwaltungsaufwand derart hoch sein, dass die Festsetzung von Gebühren ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint.“ (Auch wenn hier das SIFG gemeint ist, kann die Aussage sicherlich auf das SUIG übertragen werden). Das Einscannen eines Dokumentes von wenigen Seiten Umfang wird nicht einen derart hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. - Meiner Bitte, mich vorher über anfallende Kosten zu informieren, sind Sie nicht nachgekommen. Dazu sind Sie nach Gesetz nicht verpflichtet. Die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät Antragsteller:innen trotzdem dazu, „vor der Auskunft nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen“ (https://www.datenschutz.saarland.de/informationsfreiheit/allgemeines#c1669) und sich die voraussichtlichen Kosten vorher berechnen zu lassen (https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/informationsfreiheit/IFG_Flyer_web.pdf). Auch wenn sich Ihre Behörde hier entlang des Gesetzes verhalten mag, wäre es doch im Sinne des SIFG/SUIG, den Antragsteller:innen die Kosten transparent zu machen. - Für eine andere Anfrage hat Ihre Behörde ebenfalls 20,45 Euro berechnet (https://fragdenstaat.de/anfrage/emissionen-von-metallschmelzenden-betrieben-in-dillingen-saar/#nachricht-524960). Diese Anfrage bestand aus zehn einzelnen Fragen, die von Ihrer Behörde detailliert einzeln beantwortet wurden. Im Vergleich kann nicht nachvollzogen werden, dass der Verwaltungsaufwand für das Einscannen weniger Seiten genauso hoch sein soll wie für die Beantwortung von zehn Fragen. Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage als einfache schriftliche Auskunft zu bewerten, für die keine Gebühren anfallen. Außerdem wende ich mich zur Vermittlung an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Daher möchte ich Sie weiter bitten, die Frist für die Zahlung der Gebühren auszusetzen, bis die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihre Einschätzung abgegeben hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Motocross-Strecke auf dem Hoxberg“ [#226249]
Datum
4. September 2021 00:12
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226249/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das LUA für das Einscannen von wenigen Seiten eine Gebühr von 20,45 berechnet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226249.pdf - 2021-08-12_1-image001.png - 2021-09-03_1-Bescheid.pdf - 2021-09-03_1-image001.png - 2021-09-03_1-image002.jpg - 2021-09-03_1-image003.png - 2021-09-03_1-nderungsgenehmigung.pdf Anfragenr: 226249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226249/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 4.9.21/Hoxberg - Az. I 1000/450 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Sep…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 4.9.21/Hoxberg - Az. I 1000/450
Datum
7. September 2021 12:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. September 2021 die hier unter dem Aktenzeichen I 1000/450 geführt wird. Sie bitten darin um Vermittlung in einer von Ihnen nach dem Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) und dem Saarländischen Umweltinformationsfreiheitsgesetz (SUIG) (sowie nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG) an den Landkreis Saarlouis gerichteten und an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes weitergeleiteten Anfrage. Danach wurde Ihnen die begehrte Information auf Grundlage des SUIG zwar gewährt, jedoch zugleich ein Gebührenbescheid erlassen, gegen den sie sich vorliegend wenden. In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach § 4 Abs. 1 SIFG ein Anrufungsrecht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Fällen besteht, in denen sich jemand in seinem Recht auf Informationszugang nach dem SIFG verletzt sieht. Demgegenüber erstreckt sich die Zuständigkeit nicht auf Sachverhalte, in denen eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem SUIG im Raum steht. Dabei ist der Begriff der Umweltinformation sehr weitgehend, da es sich bereits dann um Umweltinformationen handelt, wenn mittelbare Auswirkungen auf Umweltbestandteile wie natürliche Lebensräume, Böden und Landschaft betroffen sind. In der Sache selbst begehrten Sie Informationen im Zusammenhang mit der Genehmigung des Betriebs der Motocross-Strecke auf dem Hoxberg bei Lebach. Mit Blick auf den dargelegten weiten Begriff der Umweltinformation handelt es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen um Umweltinformationen, so dass der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit in dem von Ihnen geschilderten Fall daher keine Vermittlungsbefugnisse zukommen. Auch wenn Ihre Ausführungen zur Gebührenerhebung in Ihrer E-Mail vom 3. September 2021 an das LUA aus hiesiger Sicht grundsätzlich nachzuvollziehen sind, bedaure ich Ihnen im Ergebnis mitteilen zu müssen, dass die hiesige Behörde in der Sache mangels Zuständigkeit und mangels entsprechender zugewiesener Kompetenzen im Bereich der Umweltinformationen nicht weiter tätig werden kann und weise abschließend noch auf Ihre Möglichkeit hin, förmliche Rechtsbehelfe nach § 6 Abs. 1 SUIG einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 04.09.2021, mit der Sie sich gegen …
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
WG: AW: WG: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
7. September 2021 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 04.09.2021, mit der Sie sich gegen den SUIG-Bescheid vom 03.09.2021, genauer gegen die darin enthaltene Gebührenerhebung, wenden. Ihre Email wird diesseits als Widerspruch gewertet. Ich darf Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass der Widerspruch binnen eines Monats, nachdem der Bescheid bekanntgegeben worden ist, schriftlich, zur Niederschrift bei der Behörde oder entsprechend der elektronischen Form nach § 3a Abs. 2 SVwVfG zu erheben ist (vgl. § 70 VwGO). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Ihr Widerspruch jedoch formunwirksam. Die Schriftform erfordert die Übermittlung eines Dokumentes (per Brief, Fax oder Scan), das Ihre Unterschrift enthält. Sobald dem LUA ein formgemäßer Widerspruch vorliegt, würde das Widerspruchsverfahren so lange ruhend gestellt, bis eine Rückmeldung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen trotzdem vielmals für Ihre Ausführungen. Auch wenn Sie mangels gese…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
9. September 2021 20:37
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen trotzdem vielmals für Ihre Ausführungen. Auch wenn Sie mangels gesetzlicher Grundlage in dieser Angelegenheit nicht vermitteln können. Vielleicht wird das SUIG ja bei der nächsten Novellierung entsprechend angepasst. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Die Landesbeauftragte für Datenschutz u…
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
9. September 2021 21:15
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat mir bereits auf meine Vermittlungsanfrage geantwortet. Ihre E-Mail finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/motocross-strecke-auf-dem-hoxberg/#nachricht-626868 Die LfDI findet meine Argumente „grundsätzlich nachzuvollziehen“. Allerdings erstreckt sich ihre Zuständigkeit „mangels entsprechender zugewiesener Kompetenzen im Bereich der Umweltinformationen“ „nicht auf Sachverhalte, in denen eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem SUIG im Raum steht“. Daher darf sie bei meiner hier behandelten Anfrage nicht vermitteln. Insofern bleibe ich bei meinen Ausführungen vom 3. September 2021, die – wie bereits dargelegt – prinzipiell auch von der LfDI nachvollzogen werden. Daher möchte ich Sie noch einmal bitten, von einer Gebührenerhebung abzusehen. Mit besten Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226249/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in wie bereits mit Email vom 07.09.2021 mitgeteilt, weise ich Sie nochmal auf die Formvorschri…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
Motocross-Strecke auf dem Hoxberg [#226249]
Datum
13. September 2021 08:09
Status
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Sehr Antragsteller/in wie bereits mit Email vom 07.09.2021 mitgeteilt, weise ich Sie nochmal auf die Formvorschriften hinsichtlich eines Widerspruchs hin. Insofern liegt Stand jetzt kein formgerechter Widerspruch vor, eine (vorläufige) Aussetzung der Gebühr bis zum Abschluss eines von Ihnen eingelegten Rechtsbehelfs ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zur Vervollständigung unserer Akte bitte ich darum, die Mitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Kopie hier einzureichen, da die Mitteilung nicht geöffnet werden kann. Mit freundlichen Grüßen