Muster-Dienstausweis für Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH
Muster eines Dienstausweises,
Vorderseite und Rückseite in Farbe,
wie ihn Hilfsbeamte nach § 10 POG-SH mit sich zu führen
und auf Verlangen vorzuzeigen haben,
sowie die Darstellung/Darlegung der Echtheits-Merkmale dieser Dienstausweise.
Sie als Anstellungskörperschaft sind dafür
laut Auskunft des Innenministeriums
zuständig. (Siehe https://fragdenstaat.de/a/291220)
Vergleiche ferner die Ausführungen des Innenministeriums unter
https://fragdenstaat.de/a/288209
Ergebnis der Anfrage
Das Muster macht NICHT aufmerksam auf folgende Beschränkungen des Rechts zur Anwendung unmittelbaren Zwangs:
(1)
"Der Einsatz der im Gesetz beispielhaft aufgeführten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt durch kommunale Vollzugskräfte gegen Personen erfordert eine strenge Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und sollte in der Regel nur zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Vollzugskräfte oder Dritte oder zur Notwehr oder
Nothilfe erfolgen."
Zu §251, Zu Absatz 3, Nr. 1, Absatz 2
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS)
- 14.48 - vom 22. Dezember 2022
https://www.schleswig-holstein.de/DE/la…
(2) Keine Ermächtigung nach §252 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz, nur nach Absatz 2 Nr. 2 Alternative 1.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. November 2023
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28. Dezember 2023
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