Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

(1) alle vorliegenden Informationen zur Verwendung von Wappen von Schleswig-Holstein im Bereich der Polizeidirektion Flensburg (Untere Landesbehörde).

(2) Informationen dazu, woher und von wann das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang der Polizeistation Flensburg Nord, Neustadt 30, 24939 Flensburg hängt.

Die Abwandlung betrifft insbesondere (2a) den zu dicken Schwanz der Löwen, (2b) die anders strukturierte Mähne der Löwen, (2c) die Schnurrhaare der Löwen, (2d) die Ausrichtung der Ohren der Löwen, (2e) die dazu gedichteten Zähne der Löwen, (2f) die fehlende Pupille/Iris der Löwen, (2f) die ganz abweichend ausgeführten Ecken am oberen rechten und linken Rand des Nesselblatts, insbesondere (2g) oben gerade ausgeführte Kanten des Nesselblattes, (2f) die doppelte Spaltung des Schildes in der Mitte, (2h) die Rundung unten statt der Spitze, (2i) die oben gerade Ausführung statt einer Rundung, (2j) oben im Nesselblatt zwei gleichschenklige lange Dreiecke statt im Original schräger kurzer Dreiecke.

(3) Informationen dazu, wie die Nutzung dieses abgewandelten Wappens mit den folgenden Quellen zu vereinbaren ist:

(3a) "Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein"
(Hoheitszeichengesetz - HoheitsG)
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WappG_SH
zuletzt geändert
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
1494/2011, GVOBl. 2011 ; Ausgabe Nr. 18, 22. Dezember 2011, Seite 321
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XQQGVB1118.pdf
(3b) "Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes"
(Hoheitszeichenverordnung - HoheitsVO)
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=HzV_SH

"Die Landesbehörden ... führen das Landeswappen gemäß Muster 1 der Anlage zu § 3 des Hoheitszeichengesetzes. Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden."

(3c) https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

09.01.2024 Bzgl. der PD Flensburg vom LPA beantwortet:
"Das Wappen am Eingang der Polizeistation Flensburg Nord
ist von der Polizeidirektion Flensburg
über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
beschafft worden.
Die Polizeidirektion Flensburg verfügt jedoch über keinerlei Informationen mehr,
wann das Wappen beschafft wurde und welche Vorlage hierzu verwendet wurde."

Vom LPA wurde vorab diese Frage, sowie die Anfragen
https://fragdenstaat.de/a/287551
https://fragdenstaat.de/a/285948
gemeinsam in einem Schreiben
wie folgt beantwortet:

(1) Verweis auf:
https://fragdenstaat.de/a/287199
Am 21.09.2023 veröffentlicht:
https://transparenz.schleswig-holstein.…

(2) Verweis auf:
https://fragdenstaat.de/a/285949
Am 16.08.2023 veröffentlicht:
https://transparenz.schleswig-holstein.…

(3)
https://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Sc…

Hochauflösendes Landeswappen in Drucksache 17/1664
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wa…
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
1494/2011, GVOBl. 2011, Nr. 18, 22.12.2011, Seite 321

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
283/1957, GVOBl. 1957, Nr. 5, 28.01.1957, Seite 29
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.01.1957
http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) alle vorliegenden Informationen z…
An Polizeidirektion Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
3. August 2023 19:09
An
Polizeidirektion Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) alle vorliegenden Informationen zur Verwendung von Wappen von Schleswig-Holstein im Bereich der Polizeidirektion Flensburg (Untere Landesbehörde). (2) Informationen dazu, woher und von wann das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang der Polizeistation Flensburg Nord, Neustadt 30, 24939 Flensburg hängt. Die Abwandlung betrifft insbesondere (2a) den zu dicken Schwanz der Löwen, (2b) die anders strukturierte Mähne der Löwen, (2c) die Schnurrhaare der Löwen, (2d) die Ausrichtung der Ohren der Löwen, (2e) die dazu gedichteten Zähne der Löwen, (2f) die fehlende Pupille/Iris der Löwen, (2f) die ganz abweichend ausgeführten Ecken am oberen rechten und linken Rand des Nesselblatts, insbesondere (2g) oben gerade ausgeführte Kanten des Nesselblattes, (2f) die doppelte Spaltung des Schildes in der Mitte, (2h) die Rundung unten statt der Spitze, (2i) die oben gerade Ausführung statt einer Rundung, (2j) oben im Nesselblatt zwei gleichschenklige lange Dreiecke statt im Original schräger kurzer Dreiecke. (3) Informationen dazu, wie die Nutzung dieses abgewandelten Wappens mit den folgenden Quellen zu vereinbaren ist: (3a) "Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein" (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG) https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WappG_SH zuletzt geändert Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 1494/2011, GVOBl. 2011 ; Ausgabe Nr. 18, 22. Dezember 2011, Seite 321 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XQQGVB1118.pdf (3b) "Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes" (Hoheitszeichenverordnung - HoheitsVO) https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=HzV_SH "Die Landesbehörden ... führen das Landeswappen gemäß Muster 1 der Anlage zu § 3 des Hoheitszeichengesetzes. Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden." (3c) https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu meinem Zeichen 285421 möchte ich Ihnen gerne noch die anhängenden Bilder nachreichen. Mit freundli…
An Polizeidirektion Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
3. August 2023 23:19
An
Polizeidirektion Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meinem Zeichen 285421 möchte ich Ihnen gerne noch die anhängenden Bilder nachreichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - wappen-vergleich.png - eingang-der-polizeistation-flensburg-nord-neustadt-30-24939-flensburg.jpg Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Flensburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens. Mit freundlic…
Von
Polizeidirektion Flensburg
Betreff
AW: [EXTERN] Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
10. August 2023 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ vom 03.08.2023 (#28542…
An Polizeidirektion Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
5. September 2023 02:04
An
Polizeidirektion Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ vom 03.08.2023 (#285421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die unten angeführte Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
5. September 2023 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die unten angeführte Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein wurde von der Polizeidirektion Flensburg zuständigkeitshalber an das Landespolizeiamt weiter geleitet und befindet sich hier noch in der Bearbeitung. Allerdings benötigt die Zusammenstellung und Bewertung der Unterlagen noch etwas Zeit, so dass die Frist zur Beantwortung verlängert werden muss. Es müssen ergänzend noch Informationen vom MIKWS eingeholt werden. Ihnen werden die Informationen sofort nach Erhalt übermittelt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> neben der Anfrage für die Sie eine Frist-Verlängerung mitgeteilt hab…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
12. September 2023 00:02
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> neben der Anfrage für die Sie eine Frist-Verlängerung mitgeteilt haben, https://fragdenstaat.de/a/285421 gibt es ja noch eine weitere ähnliche Anfrage,  bei der die Frist von einem Monat heute ohne Antwort abgelaufen ist: https://fragdenstaat.de/a/285948 Diese ist womöglich nicht bis zu Ihnen weitergeleitet worden, wenngleich sie letztlich auch von Ihrem Referat zu beantworten sein wird. Das dort konkret angefragte abgewandelte Wappen scheint nicht nur bei der Polizei Falckstraße 4, 24103 Kiel zu hängen, sondern auch Verwendung zu finden: bei der Polizeidirektion Kiel in der Gartenstraße, beim 1. Polizeirevier in der Düppelstraße, beim Wasserschutz-Polizeirevier im Düsternbrooker Weg/Kiellinie, beim Bezirkskriminalinspektion Kiel in der Hopfenstraße 2a. Während am selben Gebäude (Hopfenstraße 2a) in unmittelbarer Nähe dasselbe Wappen vom Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste in korrekter Farb-Darstellung hängt, daneben jedoch vom "3.Polizeirevier Ermittlungs- und Bezirksdienst" ein Wappen hängt, bei dem das Nesselblatt wieder anders geformt ist und bei dem den Löwen eine weitere Kralle (drei Mal drei statt vier Krallen) amputiert wurde... Die Bezirkskriminalinspektion in der Blumenstraße verwendet eine weitere Abwandlung, bei der die Löwen keine Augen haben und das Schild mit einem Strich geteilt wurde, was heraldisch falsch ist, insbesondere ist eine völlig andere Zwei-Farb-Version gewählt worden als sonst überall, der Hintergrund auf beiden Seiten hat die identische Farbe, das ist sonst nirgends der Fall. Im Kronshagener Weg 105 ist beim Landespolizeiamt zum Hinweis auf den Eingang noch ein Wappen gewählt worden, was eine andere künstlerische Abwandlung des aktuellen offiziellen Wappens ist, bei dem die hinteren Beine amputiert wirken. Bei der Beschilderung der dortigen Behinderten-Parkplätze  hat man wohl tatsächlich eine Schwarz-Weiß-Version des aktuellen offiziellen Wappens gewählt. Beim Polizeizentrum Eichhof hängt noch wieder ein ganz anderes Wappen, was offenbar ein Aufkleber ist, der über ein älteres Wappen übergeklebt wurde. All diese Abwandlungen habe ich Ihnen mal in dem angehängten PDF zusammengestellt. Letztlich lassen sich auch zu all diesen Abwandlungen dieselben Fragen stellen: (1) alle vorliegenden Informationen zur Verwendung der jeweiligen Abwandlung. (2) Informationen dazu, woher und von wann das abgewandelte Wappen stammt. Von einer anderen Behörde habe ich bereits die Antwort erhalten, dass deren Wappen bei der GMSH bestellt wurden, die hierfür ein Muster angefordert haben. All diese Varianten könnten also einzig und allein aus unterschiedlichen Mustern herrühren, die dem GMSH gesendet wurden. Aber woher kommen die immer wieder unterschiedlichen "Muster" und warum immer neue Varianten? Letztlich handelt es sich hier ja um die Kennzeichnung einer Landesbehörde mit einem Hoheitszeichen. Relevant wird das letztlich dadurch, dass dieses Zeichen ja irgendwas aussagen soll, nämlich irgendwie "hoheitliches Handeln" anzeigen soll. Dass eben auch private Sicherheitsdienste auf ihrer Kleidung diese Hoheitszeichen tragen, macht es doch irgendwie relevant, dass klar wird, wann hier jemand hoheitliche Aufgaben vollzieht und wann hier einfach nur irgendwer sich so ein Zeichen auf seine Brust klatscht. Es wäre schon schön, wenn ich auf einen Blick bei jeder Behörde erkennen könnte: Das hier ist genau das eine hoheitliche Wappen, das hier ist eine Landesbehörde mit hoheitlichem Auftrag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ vom 03.08.2023 (#28542…
An Polizeidirektion Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
10. Oktober 2023 20:23
An
Polizeidirektion Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ vom 03.08.2023 (#285421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die ursprüngliche Monats-Frist mittlerweile um 36 Tage, die verlängerte Zwei-Monats-Frist um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung der beiden Anfragen Nutzung des Wappens von Schleswig-…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
13. Oktober 2023 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung der beiden Anfragen Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein und Polizeistern Verwendung, Ausgestaltung, Abwandlungen befinden sich in der finalen Bearbeitung und werden Ihnen am Montag übermittelt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage befindet sich das Antwortschreiben zu den Anfragen nach de…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
27. Oktober 2023 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage befindet sich das Antwortschreiben zu den Anfragen nach dem IZG Schleswig-Holstein. 1. Anfrage an die Polizeidirektion Kiel; Betreff: Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein – 2. Polizeirevier Kiel Anfragenummer: 285948 2. Anfrage an die Polizeidirektion Flensburg; Betreff: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein Anfragennummer: 285421 3. Anfrage an das Landespolizeiamt; Betreff: Polizeistern Verwendung, Ausgestaltung, Abwandlungen Anfragenummer: 287551 Ich hoffe Ihnen mit meinem Antwortschreiben weiter geholfen zu haben und bitte die Verzögerung aufgrund persönlicher Abwesenheit zu entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.10.2023, zugegangen per E-Mail vom 27. Oktober 2023 15:57. Ihre …
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
28. Oktober 2023 23:17
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.10.2023, zugegangen per E-Mail vom 27. Oktober 2023 15:57. Ihre Ausführungen kann ich bzgl. des in Flensburg verwendeten Wappens bzgl. des Polizeisterns und bzgl. der Druckvorlagen nicht nachvollziehen. Die GMSH weist bzgl. der Druckvorlagen alle "Schuld" Ihnen zu, siehe https://fragdenstaat.de/a/288241 Sie jedoch weisen alle "Schuld" der GMSH zu. Vielleicht ist das ja letztlich das eigentliche Problem: Dienststellen bestellen "hoheitliches Wappenzeichen" bei der GMSH, die GMSH will dafür eine Druckvorlage, irgendein Mitarbeiter sucht das erstbeste Bild im Netz und schickt es der GMSH als Vorlage, dadurch kommt ständig überall etwas anderes zustande. Und letztlich vertraue ich der GMSH da etwas mehr als Ihnen, dass die nur extern einkaufen, was bei der GMSH bestellt wurde, also müssen Sie letztlich Unterlagen haben/beschaffen/suchen, wie die ganzen falschen/schlechten Varianten zustande gekommen sind. Ich will ja auch gar nicht die Vergangenheit ändern, ein einheitlicher, für alle Stellen der Polizei verbindlicher Erlass, der genau vorschreibt, dass zukünftig für alle Wappen die PNG-Vorlagen von einer gewissen URL zu verwenden sind, wäre ja auch okay. Der Polizeistern enthält das hoheitliche Wappen! Ich habe noch mal einen Vergleich zwischen hoheitliches Wappen in Flensburg verwendetes Wappen(-Zeichen) und Jedermann-Wappenzeichen angehängt. Man müsste jetzt mal eine Umfrage machen, was der Durchschnitts-Bürger denkt, aber ich sehe da zwar gewisse Ähnlichkeiten zu beidem, aber keinesfalls ein eindeutig hoheitliches Wappen, allein schon aufgrund der Form eher ein Jedermanns-Wappen-Zeichen. Ich möchte nicht vor einer Polizeistation stehen und meine Zweifel haben, ob das jetzt ein hoheitliches Zeichen ist. Das sollte eindeutig sein. Obiges war jetzt alle ein wenig Prosa. Ein auch rechtskräftiger Widerspruch müsste ich Ihnen ja sowieso schriftlich zukommen lassen. Für die genaue Formulierung habe ich ja noch ein paar Wochen Zeit. Vielleicht stelle ich bisher auch einfach die falschen Fragen. Wie erreiche ich, dass zukünftig alle Druck-Aufträge für hoheitliche Wappen die folgende, einzig richtige, auf beliebige Größe skalierbare Druckvorlage verwenden? https://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Schleswig-Holsteins#/media/Datei:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664.svg Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - vergleich-der-wappen.png Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei wie angekündigt die durch Zustellung als De-Mail das Schriftform-Erfordernis erfüllende Bitte …
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
14. November 2023 03:01
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei wie angekündigt die durch Zustellung als De-Mail das Schriftform-Erfordernis erfüllende Bitte um Überprüfung Ihrer Auskunft aufgrund von § 7 Absatz 3 und 4 IZG, sowie einige Hinweise zur Zuständigkeit als E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231114-uberprufung-mit-de-mail-eingangsbestatigung.pdf Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
MIKWS an Petenten, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/landeswappen-bei-landesbehoerden/#nachricht-858528 MIKWS ist andere Behörde als LPA, daher nicht zuständig.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Anfrage vom 3. August 2023 19:09 Uhr hatte ich mich an Sie mit Fragen bzgl. der von Ihnen verwende…
An Polizeidirektion Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
15. Dezember 2023 23:43
An
Polizeidirektion Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Anfrage vom 3. August 2023 19:09 Uhr hatte ich mich an Sie mit Fragen bzgl. der von Ihnen verwendeten Wappens gewendet: (1) alle vorliegenden Informationen zur Verwendung von Wappen von Schleswig-Holstein im Bereich der Polizeidirektion Flensburg (Untere Landesbehörde). (2) Informationen dazu, woher und von wann das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang der Polizeistation Flensburg Nord, Neustadt 30, 24939 Flensburg hängt. Am 5. September 2023 15:09 Uhr teilte man mir das Landespolizeiamt mit, dass Sie die Anfrage dorthin weitergeleitet haben. Letztlich wurden von dort aus jedoch diese beiden Fragen an Sie nicht beantwortet und können auch von dort aus nicht beantwortet werden, weil derartige Informationen dort nicht vorliegen. Sie werden wahrscheinlich irgendwann einen Auftrag an die GMSH AöR gesendet haben, dass Sie genau dieses Schild haben wollen, die GMSH wird Sie um ein Muster gebeten haben und irgendwoher haben Sie dann ein Muster gezaubert, was sehr weit weg vom gewünschten hoheitlichen Wappen ist und insbesondere aufgrund der Form schon sehr nahe am Jedermann-Wappen. Vergleiche: https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/845604/anhang/wappen-vergleich.pdf Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir zeitnah die beiden an Sie gestellten Fragen beantworten, herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein wurde…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
22. Dezember 2023 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein wurde von der Polizeidirektion Flensburg an das Landespolizeiamt übersandt und wird von hier aus unverzüglich bearbeitet und fristgerecht beantwortet. Nach einer ersten Bewertung werden für den Zugang der Informationen keine Kosten anfallen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> die Antworten zu Ihren unten stehenden Nachfragen entnehmen Sie bitte de…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
9. Januar 2024 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Antworten zu Ihren unten stehenden Nachfragen entnehmen Sie bitte dem angefügten Antwortschreiben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Wappen von Schleswig-Holstein [#285421] Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihnen dazu gerne etwas…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wappen von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
9. Januar 2024 14:58
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihnen dazu gerne etwas Wissen vermitteln, dass Sie in der Polizei gerne verbreiten können: Bis heute in Kraft ist der Erlass IV 4010-50.10 vom 20.09.2018, der für die Polizei zusammenfasst, wie die Amtsschilder auszusehen haben. Sie können diesen hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-iv-432-50-10-aus-april-2005/859655/anhang/50-10-iv4010-20180920-amtsschilderpolizeibehoerden.pdf Der Erlass IV 432-50.10 vom 05.04.2005 hat dieselben Anordnungen getroffen gehabt. Schon der Erlass IV 202 - 113.03 vom 15.04.1999 schrieb inhaltsgleich vor: Amtsschilder im A3 Format (29,7 x 42 cm), Wappen oben, Amtsbezeichnung unten. Bei mehreren Behörden 29,7 * 30 cm Wappenschilder und darunter je Behörde ein Schild mit der Amtsbezeichnung: 12 cm für ein einzeiliges oder 17 cm für ein zweizeiliges Im Allgemeinen die Farbgebung schwarz-weiß, für die Polizei statt schwarz die damaligen Polizeifarbe. Derartiges Wissen über die eigenen Erlasse fehlte auch im Innenministerium, bis ich darauf aufmerksam gemacht habe. Vergleiche https://fragdenstaat.de/anfrage/landeswappen-bei-landesbehoerden/#nachricht-859804 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte Sie darum bitten, das Landespolizeiamt wegen der Beantwortung dieser IZG-Anfrage anzuhör…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ [#285421]
Datum
9. Januar 2024 15:23
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie darum bitten, das Landespolizeiamt wegen der Beantwortung dieser IZG-Anfrage anzuhören / zu rügen: Der Petent bat mit Schreiben vom 03.08.2023 und 15.12.2023 um "alle vorliegenden Informationen zur Verwendung von Wappen von Schleswig-Holstein im Bereich der Polizeidirektion Flensburg" Bei beiden diesbezüglichen Schreiben des LPA (16.10.2023/27.10.2023, 09.01.2024) wurde ein vom Innenministerium herausgegebener, derzeit noch gültiger Erlass für die Polizeibehörden, der sich in der elektronischen Erlass-Sammlung der Polizei befindet, der sowohl das Wort "Hoheitszeichen" als auch das Wort "Landeswappen" enthält, nicht gefunden/beauskunftet. Zitat aus dem Erlass: "Die Erlassredaktion für die Landespolizei (LPA 106/1 FA) wird gebeten, diese Regelung in die elektronische Erlasssammlung einzustellen." Man teilte mir vom LPA zuletzt am 09.01.2024 mit, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-des-wappens-von-schleswig-holstein/#nachricht-864172 "Gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung und Verwendung von Wappen ergeben sich aus dem Hoheitszeichengesetz SH (HoheitsG) sowie der Hoheitszeichenverordnung (HoheitsVO). Weiterführende Regelungen hierzu sind in der gesamten Landespolizei und demzufolge auch im Bereich der Polizeidirektion Flensburg nicht vorhanden." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen alle meine Daten gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Anhänge: - 285421.pdf - 2023-08-03_2-eingang-der-polizeistation-flensburg-nord-neustadt-30-24939-flensburg.jpg - 2023-08-03_2-wappen-vergleich.png Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-09-11_1-abwandlungen-des-landeswappen-bei-der-polizei-in-kiel-besser.pdf - 2023-10-27_1-multifunktionsgert-27102023-154959.pdf - 2023-10-28_1-vergleich-der-wappen.png - 2023-11-14_1-20231114-uberprufung-mit-de-mail-eingangsbestatigung.pdf - 2023-12-22_1-image001.png - 2024-01-09_1-240901-antwortschreibennachfragewappen.pdf - 2024-01-09_1-image001.png Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ [#285421]
Datum
10. Januar 2024 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeiamt
AW: [EXTERN] Wappen von Schleswig-Holstein [#285421] Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für die…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
AW: [EXTERN] Wappen von Schleswig-Holstein [#285421]
Datum
10. Januar 2024 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Dieser Erlass war mir tatsächlich unbekannt. Er liegt in der Landespolizei vor. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe mir die u.g. Unterlagen angesehen und zentrale Aussage der Behö…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ [#285421]
Datum
23. Januar 2024 16:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe mir die u.g. Unterlagen angesehen und zentrale Aussage der Behörde ist m.E., dass dort abgesehen von den in dem Schreiben vom 16.10.2023 verwiesenen Dokumenten bzw. das HoheitsG und die HoheitsVO keine weiteren Informationen zu den gewünschten Fragen vorliegen bzw. vorlagen und erst mit Ihrem Hinweis bzw. Ihrer Übermittlung (siehe E-Mail der Landespolizei vom 10.01.2024) diese Informationen vorlagen. Ich verstehe Ihre Erwiderung an die Behörde so, dass Sie insbesondere irritiert darüber sind, wie die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt bzw. wie sich bestimmte Ausgestaltungen erklären lassen. Nach dem IZG-SH besteht nur ein Anspruch auf die bei einer Behörde vorhandenen Informationen - ungeachtet der Qualität der Informationen. Die Aufarbeitung etwa von ggf. vorliegenden Fehlern oder Ungereimtheiten ist nicht Gegenstand des IZG-SH. Ich befürchte daher, dass ich Ihnen in diesem Fall nicht weiter helfen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte tatsächlich die Information erst ab 10.01.2024 durch meinen Hin…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ [#285421]
Datum
23. Januar 2024 17:16
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte tatsächlich die Information erst ab 10.01.2024 durch meinen Hinweis bei der Polizei vorgelegen haben, haben Sie komplett Recht. Dann stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu. Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, daher meine Gedanken dazu hier in Textform: Es gibt jedoch bei der Polizei eine elektronische Erlassdatenbank. Ich gehe davon aus, ja das ist eine pure Mutmaßung, dass dieser und auch der Vorgänger-Erlass darin enthalten sind und auch schon Jahre vor meiner Anfrage bereits enthalten waren. Ich gehe davon aus, dass trotz meiner Anfrage die Erlassdatenbank nicht "durchsucht" wurde, sondern fälschlicherweise (!) geantwortet wurde, dass man dazu keine Informationen vorliegen habe. Das IZG enthält (soweit ich mich entsinne) leider keinerlei Regelung dazu, wie intensiv und wie überhaupt gesucht werden muss. Aber ein Mindestmaß an Such-Aufwand würde ich mir irgendwie wünschen. Wenn Sie sagen, dass damit meine "Beschwerde", dass nicht ordentlich gesucht wurde, auf reinen Mutmaßungen beruht, und Sie dem daher nicht nachgehen können, würde ich eine neue IZG-Anfrage stellen, seit wann der Erlass und der Vorgänger-Erlass in der elektronischen Erlass-Datenbank der Polizei drin steht. In gewissem Sinne kann man womöglich sogar so weit gehen, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, dass die gesamte Erlassdatenbank im Internet landet, weil jeder diese dann mit Google durchsuchen kann und niemand mehr darauf angewiesen ist, dass Beamte die internen (womöglich unzureichenden) Suchoptionen benutzen. Wir können auch gerne dazu telefonieren, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285421/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Von
Landespolizeiamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2024
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> da das IZG-SH eine Regelung für "vorhandene" Informationen bein…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Nutzung des Wappens von Schleswig-Holstein“ [#285421]
Datum
2. Februar 2024 16:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> da das IZG-SH eine Regelung für "vorhandene" Informationen beinhaltet, ist die informationspflichtige Stelle gehalten, diese auch auffinden zu können. Die Durchsicht einer internen Datenbank gehört sicherlich dazu. Allerdings verstehe ich es hier doch so, dass Sie die gewünschten Informationen haben (wenn auch ggf. über andere Wege). In dem von Ihnen angestoßenen Verfahren 18.21/23.081 hatte ich vor kurzem die Landespolizei schon darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe eine Antragstellers sein kann, die informationspflichtige Stelle auf Suchmöglichkeiten hinzuweisen. Grundsätzlich ist die Stelle damit über unsere Haltung informiert. Natürlich ist es Ihnen unbenommen, eine ergänzende Anfrage zu stellen. Mit freundlichen Grüßen