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Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt

sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben. Die Übertragungen der sachlichen Zuständigkeit nach § 44 StVO auf die Bezirksämter.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtli…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286688]
Datum
23. August 2023 09:10
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben. Die Übertragungen der sachlichen Zuständigkeit nach § 44 StVO auf die Bezirksämter.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286688/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> danke zunächst für Ihre Nachfrage an die Senatsverwaltung für Mobilität, …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286688]
Datum
20. September 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke zunächst für Ihre Nachfrage an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Aufgrund einer Vielzahl wahrzunehmender Aufgaben konnte Ihre Anfrage nicht schneller bearbeitet werden. Ich bitte um Verständnis. Ihre Bitte um Übersendung von „…sämtlichen Weisungen, Protokolle, Präsentationen, Gutachten, sämtlichen Schrift- und eMail-Verkehr, Leitfäden, Verfahrenshinweise, und Rechtsgrundlagen rund um das Thema Parkraumbewirtschaftung, Vignetten Vergabe und Erfassung von OWI im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Rechtsgrundlagen für die Fotodokumentation von OWis im Bereich der Parkraumbewirtschaftung insbesondere in Anbetracht dessen, dass das ASOG Berlin nicht an die DSGVO angepasst wurde https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsprotokolle-und-aenderunngsvorschlaege-zur-schaffung-des-asog-berlin-im-rahmen-der-einfuehrung-der-dsgvo/ in diesem Zusammenhang, die gesamten o.g. Dokumente und Urkunden zur Beachtung der DSGVO im Bereich der Datenerfassung für die Parkraumbewirtschaftung und deren OWis. Sämtliche o.g. Unterlagen für die Vergabe von Fahrzeugbezogenen Vignetten, da die §§ 45, 46 StVO keinen Fahrzeugbezug haben. Die Übertragungen der sachlichen Zuständigkeit nach § 44 StVO auf die Bezirksämter…“ kann mit Ausnahme des Leitfadens zur Parkraumbewirtschaftung keiner konkreten Akte zugeordnet werden. Gemäß § 13 IfG Berlin ist es gleichwohl zwingend erforderlich, den Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft in seiner Bestimmtheit einzugrenzen. Im Sinne des IfG Berlin möchte ich Sie daher bitten, eine Präzisierung des Antrages vorzunehmen. Damit der Antrag hinreichend bestimmt ist, muss dieser die betreffenden Informationen hinreichend klar benennen und mittels Angaben über den Zeitraum, die Art der Information, beteiligte Personen oder Behörden oder weitere Umstände im Detail konkretisieren. Soweit Ihr Antrag mit einer Bitte um Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe verbunden war, gilt: Die Abgabe einer solchen Prognose kann erst erfolgen, sobald eine die Präzisierung vorliegt. Ich bitte um eine Rückäußerung bis 31. Oktober 2023. Für Nachfragen stehe ich unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne reduziere und konkretisiere ich meine Anfrage. Ich bitte nunmehr im ersten Sc…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkraumbewirtschaftung und Ordnungsamt [#286688]
Datum
21. September 2023 17:14
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne reduziere und konkretisiere ich meine Anfrage. Ich bitte nunmehr im ersten Schritt um die Benennung der entsprechenden Aktenordnung, sowie deren Aktenzeichen in denen das Verwaltungshandeln in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung, mit Ausnahme der konkreten individuellen Vergabe der Vignetten, als Slebstbindung der Verwaltung geregelt ist. Dies könnten z.B. die Verhaltensanweisungen über das Ermessen von Anzeigen sein, die Verhaltensanweisungen für die Vergabe von Vignetten, die Verhaltensanweisungen zur Bearbeitung von Bürgerbeschwerden und Bürgermonaten sein. Die Verhaltensanweisungen für die Fotodokumentation der Ordnungsämter von Parkverstößen etc.. Es fehlt bisher auch jede Nachvollziehbarkeit für den Eingriff in die allg. Handlungsfreiheit und das Eigentumsrecht durch die Festlegung von KFZ-Kennzeichen auf den Vignetten. Es soll ein Aufsatz in der Zeitschrift Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht veröffentlicht werden, der sich kritisch mit der Berliner Praxis der Vignetten-Vergabe auseinandersetzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286688/