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Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes

Anfrage an: Umweltbundesamt

Auskunft über die aktuelle Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes (auf die in der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/173213 verwiesen wurde). Hierbei bitte ich insbesondere um das Benennen der Prioritäten im Fachbereich II (Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme) sowie im Fachbereich IV (Chemikaliensicherheit) – jeweils aufgeschlüsselt nach den Abteilungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft üb…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes [#179058]
Datum
3. Februar 2020 10:32
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über die aktuelle Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes (auf die in der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/173213 verwiesen wurde). Hierbei bitte ich insbesondere um das Benennen der Prioritäten im Fachbereich II (Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme) sowie im Fachbereich IV (Chemikaliensicherheit) – jeweils aufgeschlüsselt nach den Abteilungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 179058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179058 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer drei Anträge auf Informationen zur Stud…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes [#179058]
Datum
5. Februar 2020 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer drei Anträge auf Informationen zur Studie "Schadstoffe im Hausstaub"", die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichten. Ihre Anträge werden derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes [#179058]
Datum
6. März 2020 11:05
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes“ vom 03.02.2020 (#179058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 179058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179058

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, Ihre Anfrage zur Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes beantworten wir nachfolgend. G…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes [#179058]
Datum
11. März 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, Ihre Anfrage zur Prioritätensetzung des Umweltbundesamtes beantworten wir nachfolgend. Gemäß Geschäftsverteilungsplan des Umweltbundesamtes sind die Aufgaben des Zentralbereichs und der Fachbereiche definiert. Eine Prioritätensetzung wird hier nicht vorgenommen. Der Informationsanspruch nach § 3 Absatz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) bezieht sich auf Umweltinformationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt. Ein Informationsbeschaffungsanspruch besteht nicht. Näheres zu den von Ihnen angefragten Fachbereichen II und IV können Sie unter den folgenden Links abrufen: https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/wer-wir-sind/organisation/fachbereich-ii https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/wer-wir-sind/organisation/fachbereich-iv Mit freundlichen Grüßen