Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Traurig, dass Deutschland da hinterherhinkt. Ich habe selbst - vermutlich nicht als einziger - Beschwerde in Brüssel eingelegt und damit das Vertragsverletzungsverfahren mit-initiiert.
Was potentiellen Whistleblowern oder zumindest mir wohl am meisten fehlt, ist die Benennung von externen Meldestellen im Sinne von Artikel 11 (1) der Richtlinie, die sich ungeachteter der fehlenden nationalen Umsetzung der Missstände annehmen statt auf Unzuständigkeit zu plädieren. Als Beispiel will ich hier mal gleich auf
https://fragdenstaat.de/anfrage/fernmeldegeheimnis-und-email-anbieter/ verweisen. Die Bundesnetzagentur hat es weder fertig gebracht Sicherheitsanforderungen zu definieren noch einer Beschwerde ernsthaft nachzugehen.
Also veröffentlichen Sie bitte Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Whistleblower-Gesetz (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren und eine - gerne vorläufige - Liste von externen Meldestellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Anfragenr: 244491
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https://fragdenstaat.de/a/244491/
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Joachim Lindenberg
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