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Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat

Die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015. Ich verweise darauf, dass das Dokument bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht worden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • 61 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Glyphosat“ gestellt.

Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahm…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#63147]
Datum
29. März 2019 13:20
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015. Ich verweise darauf, dass das Dokument bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundesinstitut für Risikobewertung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
769,1 KB
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Stefan Wehrmeyer, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhal…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#63147]
Datum
16. April 2019 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte / sehr geehrter Stefan Wehrmeyer, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhalten weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Stefan Wehrmeyer, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang. Dieser …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#63147]
Datum
26. April 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte / sehr geehrter Stefan Wehrmeyer, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang. Dieser ist in Bearbeitung. Die abschließende Bearbeitung des Antrags wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer kann über die Regelfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz hinaus gehen, wenn Gründe hierfür vorliegen. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahl der gleichgerichteten Anträge (mehr als 36.000) ist ein solcher Fall gegeben. Sollte die abschließende Bearbeitung nicht innerhalb der nächsten vier Wochen erfolgen können, erhalten Sie weitere Zwischennachricht. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korre…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat“ [#63147] [#63147]
Datum
26. April 2019 13:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63147 Das BfR ist offensichtlich dazu verpflichtet, mir die Informationen zukommen zu lassen. Sie hat sie bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht. Eine Fristverlängerung aufgrund der Tatsache, dass andere Personen die Informationen auch angefragt haben, ist nicht zulässig. Ich möchte Sie bitten, dies gegenüber dem BfR deutlich zu machen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anhänge: - 63147.pdf - 2019-04-01_1-image.jpg Anfragenr: 63147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. April 2019 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
881,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Stefan Wehrmeyer, Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informatio…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#63147]
Datum
6. Mai 2019 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Veröffentlichung Glyphosat-Gutachten

Das Bundesinstitut erlaubt Ihnen Zugang zum Glyphosat-Gutachten, allerdings nur zeitlich begrenzt über eine Website des Instituts. Dort lässt sich das Dokument nicht speichern.

Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, können Sie links auch einfach auf den Button „Gutachten herunterladen und speichern“ klicken.

Nicht-öffentliche Anhänge:
bfr-stellungnahme-ocr.pdf
1,2 MB
Sehr geehrte / sehr geehrter Stefan Wehrmeyer, Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverfügung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verfügt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument: Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023) Für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschließend mit dem sogenannten „Addendum I“ vorgenommen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war für den behördeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht veröffentlicht. Die maßgebliche Risikobewertung enthält das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens veröffentlicht. Sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 für die Öffentlichkeit frei zugänglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0). Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen dürfen. Das BfR macht diesbezüglich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist für uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grundsätzlicher Bedeutung. Ausführliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Einer Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdrücklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts Köln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17). Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang gültig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die Möglichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit. Hier gelangen Sie zu der Internetseite für den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>> Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 29. März 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0050 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 29. März 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0050
Datum
15. Mai 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-723/002 II#0050   Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.   Mit freundlichen Grüßen
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