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Stellungnahme von Deutsches Atomforum e.V. zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

- die Stellungnahme von Deutsches Atomforum e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Anja Felgner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Anja Felgner
Betreff
Stellungnahme von Deutsches Atomforum e.V. zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#21933]
Datum
15. Juni 2017 13:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutsches Atomforum e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anja Felgner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anja Felgner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anja Felgner

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Felgner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungn…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutsches Atomforum e.V. zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#21933]
Datum
17. Juli 2017 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Felgner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme des Deutschen Atomforums e.V. zum 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Das Deutsche Atomforum e.V und der VGB PowerTech e.V haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des 15. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes abgegeben. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich, Sie finden sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Mit freundlichen Grüßen