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Stellungnahme von Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

- die Stellungnahme von Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellung…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme von Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#22877]
Datum
18. Juni 2017 09:37
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der St…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#22877]
Datum
17. Juli 2017 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zum 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie keine Stellungnahme im Rahmen des 15. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht hat. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihrem Antrag keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Informationen bezüglich meiner Anfrage. Ich erbitte um ge…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stellungnahme von Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zu 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes [#22877]
Datum
17. Juli 2017 11:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Informationen bezüglich meiner Anfrage. Ich erbitte um gebührenfreie Zusendung des Bescheides. Gern aus Gründen der Kosteneffizienz und des Umweltschutzes ausschließlich in elektronischer Zusendung an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 22877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Übersendung von Umweltinformationen mit E-Mail vom 17. Juli 2017 haben Sie um Erteilung eines rechtsmittelfähigen …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Übersendung von Umweltinformationen
Datum
25. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 17. Juli 2017 haben Sie um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids zu Ihrem Antrag auf Übersendung von Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Stellungnahme der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zum 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und meiner Antwort, dass eine entsprechende Stellungnahme im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nicht vorliegt und daher auch nicht übermittelt werden kann, gebeten. Entscheidung/Begründung: Auf Ihren Antrag hin teile ich Ihnen mit, dass eine Stellungnahme der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie zum 15. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nicht vorliegt und daher nicht übermittelt werden kann. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.