Unfallstatistik Kreis Mettmann

Ich bitte um die Übersendung der Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form.

Geographischer Filter:
- Kreis Mettmann

Zeitlicher Filter:
- Kalenderjahr 2014 - aktuellste Statistik (01.01. - 31.12.)

Gewünschtes Format:
- Excel- (.xls oder .xlsx) oder
- CSV (.csv) oder
- Shape File (.shp)
- oder FileGeodatabase FGDB

Gewünschte Inhalte:
-- Teilnehmer: Unfall zwischen wem? (Auto-Auto vs. Auto-Fahrrad, vs. Auto-Fußgänger, Radfahrer-Fußgänger, ...)
-- Unfallursache (überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln, Missachtung von Vorfahrtsregeln, ...)
-- Einflussfaktoren (Alkohol, Drogen)
-- Datum
-- Uhrzeit (Dunkelheit?)
-- Lokation des Unfalls (Adresse (Straße, Hausnummer) oder Kreuzung oder (GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten)

gewünschter Übertragungsweg:
- elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
17. April 2019 14:31
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Übersendung der Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form. Geographischer Filter: - Kreis Mettmann Zeitlicher Filter: - Kalenderjahr 2014 - aktuellste Statistik (01.01. - 31.12.) Gewünschtes Format: - Excel- (.xls oder .xlsx) oder - CSV (.csv) oder - Shape File (.shp) - oder FileGeodatabase FGDB Gewünschte Inhalte: -- Teilnehmer: Unfall zwischen wem? (Auto-Auto vs. Auto-Fahrrad, vs. Auto-Fußgänger, Radfahrer-Fußgänger, ...) -- Unfallursache (überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln, Missachtung von Vorfahrtsregeln, ...) -- Einflussfaktoren (Alkohol, Drogen) -- Datum -- Uhrzeit (Dunkelheit?) -- Lokation des Unfalls (Adresse (Straße, Hausnummer) oder Kreuzung oder (GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten) gewünschter Übertragungsweg: - elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Kreis Mettmann“ vom 17.04.2019 (…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
27. Mai 2019 17:23
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Kreis Mettmann“ vom 17.04.2019 (#131781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Kreis Mettmann“ vom 17.04.2019 (…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
26. Juni 2019 10:03
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Kreis Mettmann“ vom 17.04.2019 (#131781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unfallstatistik Kreis Mettmann“ [#131781] [#131781]
Datum
26. Juni 2019 10:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/131781 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gleiche Anfrage an das Polizeipräsidium Köln positiv mit Ort, Zeit, etc beantwortet wurde. Den Kölner Fall finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/unfallstatistik-koln/ Vielleicht hat das Polizeipräsidium Kölner auch falsch gehandelt. Das kann ich leider nicht beurteilen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 131781.pdf Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Kreispolizeibehörde Mettmann Met…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Betreff
WG: Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
27. Juni 2019 14:27
Status
Warte auf Antwort
Kreispolizeibehörde Mettmann Mettmann, 27.06.2019 Direktion Verkehr Führungsstelle -61.01.07- An Herrn << Adresse entfernt >> Sonstige Erhebungen und Auswertungen Ihre Anfrage vom 26.06.2019 an die Kreispolizeibehörde Mettmann Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegt mir Ihre Anfrage vom 17.04.2019 nicht vor. Daher bitte ich Sie, mir diese unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zuzusenden. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie Antwort. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Rücksprache, anbei der bisherige Mailverlauf. Anbei noch der Link zu der Anfra…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
27. Juni 2019 17:00
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
131781.pdf
32,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Rücksprache, anbei der bisherige Mailverlauf. Anbei noch der Link zu der Anfrage an das Polizei Präsidium Köln https://fragdenstaat.de/a/29586 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 131781.pdf Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Kreispolizeibehörde Mettmann Met…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Betreff
AW: WG: Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
27. Juni 2019 19:02
Status
Warte auf Antwort
Kreispolizeibehörde Mettmann Mettmann, 27.06.2019 Direktion Verkehr Führungsstelle -61.01.07- An Herrn Antragsteller/in Sonstige Erhebungen und Auswertungen Ihre Anfrage vom 26.06.2019/27.06.2019 an die Kreispolizeibehörde Mettmann Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Da die Prüfung dieser Anfrage ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich um ein wenig Geduld, Sie werden unaufgefordert Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6512/19 Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form, hier Antrag nach dem IFG NRW Aktenzeichen 209…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form, hier Antrag nach dem IFG NRW
Datum
29. Juli 2019 11:33
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.1.5-6512/19 Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Mettmann mit E-Mail vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Von: [geschwärzt] ([geschwärzt]) Gesendet: Montag, 29. Juli 2019 11:29 An: '[geschwärzt]' Betreff: 209.2.3.1.5-6512/19 Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form, hier Antrag nach dem IFG NRW Aktenzeichen 209.2.3.1.5-6512/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Kempf vom 17.04.2019 zu den Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Kempf hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen am 17.04.2019 einen Antrag auf Informationszugang zu den Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form gestellt zu haben. Der Antrag wurde über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> gestellt und ist auch unter Anfragenummer 131781 zu finden. Ein Informationszugang sei bisher nicht gewährt worden. Sie sollen dem Antragsteller mit E-Mail vom 27.06.219 mitgeteilt haben, dass seine Anfrage ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, daher hatte ich den Vorgang Ihnen gegenüber bislang nicht aufgegriffen. Bis heute soll der Antragsteller die beantragten Informationen jedoch nicht erhalten haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Sollten Sie dem Antragsteller die Information erteilen, so reicht eine kurze Benachrichtigung an mich aus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Herausgabe von Verkehrsunfalldaten - Ablehung
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Via
Briefpost
Betreff
Herausgabe von Verkehrsunfalldaten - Ablehung
Datum
30. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Kreispolizeibehörde Mettmann Met…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann
Betreff
WG: Unfallstatistik Kreis Mettmann [#131781]
Datum
31. Juli 2019 16:09
Status
Warte auf Antwort
Kreispolizeibehörde Mettmann Mettmann, 31.07.2019 Direktion Verkehr Führungsstelle -61.01.07-/-13.05.01- An Herrn << Adresse entfernt >> Sonstige Erhebungen und Auswertungen Ihre Anfrage vom 26./27.06.2019 an die Kreispolizeibehörde Mettmann Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26.06.2019 sowie 27.06.2019 baten Sie um Übersendung der Verkehrsunfallrohdaten für das „Kalenderjahr 2014-aktuellste Statistik (01.01.-31.12.)“. Die Kreispolizeibehörde Mettmann beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen. Da die Ablehnung eines Antrages gem. § 5 Abs. 2 INF NRW schriftlich zu erteilen und zu begründen ist, bitte ich Sie, mir eine zustellungsfähige Anschrift zu benennen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unfallstatistik Kreis Mettmann“ [#131781] [#131781]
Datum
16. August 2019 10:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/131781 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, aus folgenden Gründen: 1. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat meinen Antrag auf den 26./27.06.2019 zurückdatiert um die Überschreitung der 1-Monatsfrist um ca. zwei Monate hinwegzutäuschen. 2. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat meinen Antrag auf Grund nicht Anwendbarkeit des IFG NRW gemäß § 4 Abs. 2 abgelehnt. Andere Rechtsvorschriften sind nicht anwendbar, siehe nachfolgende Begründung, eine Ablehnung ist somit unzulässig. 3. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat die Anwendbarkeit des StVUnfStatG angeführt. Das StVUnfStatG ist nicht anwendbar, da es die Daten per Definition des Jahresbericht der Kreispolizeibehörde Mettmann (Link: https://mettmann.polizei.nrw/sites/default/files/2019-02/Jahresbericht%202018_web.pdf), wie folgt ist: Verkehrsunfälle sind alle polizeilich bekannt gewordenen Verkehrsunfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Personen getötet, verletzt oder Sachschäden verursacht wurden. Das StVUnfStatG "erfaßt [...] Unfällen, bei denen wenigstens eine Person getötet oder verletzt worden ist oder bei schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden". Daneben regelt nach meiner Auffassung der § 5 StVUnfStatG nicht abschließend die Informationszugangsregelungen. 4. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat meinen Antrag auf Grund der Geheimhaltungsvorschrift nach § 16 Abs. 1 BStatG i. V. m. abgelehnt. § 16 Abs. 1 BStatG ist nicht anwendbar, da keine personenbezogenen Daten angefragt wurden. 5. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat meinen Antrag auf Grund der gem. § 2 StVUnfStatG aufgeführten Einzeldaten als eine Anfrage nach personenbezogenen Daten klassifiziert. Dies ist nicht korrekt, meine Anfrage einen eingeschränkten Datensatz enthält. 6. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat in Aussicht gestellt, dass sofern das StVUnfStatG nicht anwendbar sei, mein Antrag gem. § 9 IFG NRW abzulehnen sein. Da keine personenbezogenen Daten angefordert wurden ist eine Ablehnung nach § 9 IFG NRW unzulässig. Des weiteren bin ich der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gleiche Anfrage an das Polizeipräsidium Köln positiv mit Ort, Zeit, etc beantwortet wurde. Den Kölner Fall finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/unfallstatistik-koln/ Vielleicht hat das Polizeipräsidium Kölner auch falsch gehandelt. Das kann ich leider nicht beurteilen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 131781.pdf - 2019-06-27_2-131781.pdf - 2019-07-30_1-antwort-polizei-ifg-anfrage.pdf - 2019-07-30_2-antwort-polizei-ifg-anfrage.pdf Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6512/19 IFG NRW Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 209.2.3.1.5-6512/19 Informati…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 IFG NRW Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781
Datum
4. September 2019 14:22
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-6512/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann Ihre E-Mail vom 16.08.2019 Sehr << Antragsteller:in >> mit Datum vom 29.07.2019 hatte ich Ihnen bereits ein Aktenzeichen zu diesem Vorgang zugesandt. Zukünftig bitte ich immer vergebene Aktenzeichen bei Antworten zu verwenden. Ihre Nachfrage vom 16.08.2019 beinhaltete nicht das Aktenzeichen und so es entstand leider ein unnötiger Verwaltungsaufwand. Ich habe meine Stellungnahme gegenüber der Polizei Mettmann abgegeben. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert weiterhin unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 4. September 2019 14:20 An: @polizei.nrw.de' Betreff: 209.2.3.1.5-6512/19 Ihr Zeichen 13.05.01, IFG NRW Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 209.2.3.1.5-6512/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Adresse entfernt >> vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann Ihr Schreiben vom 30.07.2019, 13.05.01 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 IFG NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen am 17.04. (erinnert am 26.07.2019) einen Antrag auf Übersendung der Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 30.07.2019 sollen Sie ihm mitgeteilt haben, dass Sie beabsichtigen den Antrag abzulehnen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Sie wollen den Zugang zu den beantragten Informationen zum einen unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 IFG NRW ablehnen und verweisen hierzu auf § 5 des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (StVUnfStatG) i.V.m. § 16 Bundesstatistikgesetz. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gehen besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen den Vorschriften des IFG NRW vor. Das bedeutet aber nicht, dass derartige Vorschriften einen Rückgriff auf das IFG NRW in jedem Fall sperren. Andernfalls liefe die gesetzgeberische Intention, durch einen verfahrensunabhängigen Anspruch auf Informationszugang die Transparenz behördlichen Handelns zu steigern, weitgehend leer. Konkurrenzfragen sind daher in jedem konkreten Einzelfall durch systematische, an Sinn und Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung der jeweiligen Informationszugangsrechte zu klären. Dabei gilt, dass ein Vorrang bereichsspezifischer Informationsrechte im Sinne einer verdrängenden Spezialität nur dort bestehen kann, wo die konkurrierenden Normen identische Regelungsmaterien enthalten, vor allem also die Frage der Zugänglichkeit von Informationen abschließend regeln. Das StVUnfStatG regelt die Erfassung von Daten bei Unfällen und die Auskunftspflicht der Polizeidienststellen gegenüber bestimmten Stellen. Das IFG NRW hingegen hat den Zweck den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhanden Informationen zu gewährleisten. Dies zugrunde liegend stellt die von Ihnen herangezogene Regelung keine besondere Rechtsvorschrift i.S.v. 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW dar. Zum anderen verweisen Sie auf § 9 IFG NRW. Nach dieser Vorschrift ist ein Antrag auf Information abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn, einer der Ausnahmetatbestände der §§ 9 Abs. 1 a) bis e) IFG NRW wäre einschlägig. Vorliegend begehrt der Antragsteller den Zugang zu anonymisierten Daten. Sie teilen mit, dass die vorliegenden Daten Einzelangaben gem. § 2 StVUnfStatG sind, die in vielfältiger Weise aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Angaben (zum Beispiel Unfallstelle, Datum, Uhrzeit, Ursachen, Verkehrsbeteiligung, Geburtsjahr) personenbeziehbar sind, auch wenn diese Daten in anonymisierter Form vorliegen. Sie vertreten die Auffassung, dass diese Daten -abgesehen vom Unfalldatum- auch bei Vorliegen eines einzelnen Verkehrsunfalls auf einer bestimmten Straße im erhobenen Zeitraum personenbeziehbar und beispielsweise Rückschlüsse auf körperliche Mängel einer konkreten Person zulassen könnten. § 10 Abs.1 IFG NRW regelt, dass zu prüfen ist, personenbezogene Daten abgetrennt oder geschwärzt werden können. Ihre Ablehnungsbegründung enthält jedoch keine Ausführungen darüber, ob eine Schwärzung bzw. Abtrennung der personenbeziehbaren Daten nach § 10 Abs. 1 IFG NRW nicht in Frage kommt. Daher bitte ich Sie, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und ob dem Antragsteller der Zugang unter Abtrennung bestimmter Kategorien möglich gemacht werden kann. Siehe hierzu auch: https://fragdenstaat.de/anfrage/unfallstatistik-koln/ . Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 209.2.3.1.5-6512/19 (Bei Rückfragen im…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781
Datum
7. Oktober 2019 15:44
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-6512/19 (Bei Rückfragen immer angeben!!!) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Zwischenmitteilung der auskunftspflichtigen Stelle zur Kenntnis. Von: Antragsteller/in Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2019 07:42 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) Betreff: AW: 209.2.3.1.5-6512/19 Ihr Zeichen 13.05.01, IFG NRW Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 Kreispolizeibehörde Mettmann Mettmann, 01.10.2019 Direktion Verkehr Führungsstelle 13.05.01 An LDI Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Adresse entfernt >> vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann Ihr Zeichen: 209.2.3.1.5-6512/19 Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 04.09.2019 bitten Sie um Stellungnahme unter Bezugnahme auf das Antwortschreiben der KPB Mettmann an Herrn << Adresse entfernt >> vom 30.07.2019. Urlaubsbedingt kommt es zu einer Verzögerung, daher ist mit der Stellungnahme in der 41. KW zu rechnen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 [#131781] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 [#131781]
Datum
13. November 2019 12:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Rückmeldung - zumindest eine Zwischenmitteilung, da inzwischen selbst bei bestmöglicher Betrachtung die IFG-Frist von einem Monat abgelaufen ist. Ihr Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-6512/19 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/131781
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 Diese E-Mail ist am vergangenen Freita…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781
Datum
25. November 2019 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese E-Mail ist am vergangenen Freitag versehentlich nicht verschickt worden! 209.2.3.1.5-6512/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann Ihre E-Mail vom 13.11., unser Telefonat vom 19.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort der Kreispolizeibehörde Mettmann, die hier bereits am 09.10.2019 eingegangen ist. Hierzu erhalten Sie von mir noch eine abschließende Stellungnahme bzw. falls die LDI NRW hierzu eine andere Auffassung vertritt eine Durchschrift einer Stellungnahme an die Kreispolizeibehörde. Leider war mir eine weitere Bearbeitung bis heute nicht möglich. Die IFG-Frist von einem Monat gilt übrigens für den IFG-Antrag selber, der ja bereits abgelehnt wurde. Ich werde mich sobald wie möglich melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 [#131781] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 [#131781]
Datum
14. Januar 2020 12:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 25.11.2019 hatten Sie geschrieben, dass Sie mir noch eine abschließende Stellungnahme zuschicken wollten, diese habe ich bis heute nicht erhalten. Außerdem würde ich Sie bitten mir den gesamten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Polizei sowie ihren internen Schriftverkehr zu diesem Fall zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/131781
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-6512/19 IFG NRW Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 209.2.3.1.5-6512/19 Informati…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-6512/19 IFG NRW Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781
Datum
29. Januar 2020 14:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Konicaldi.nrw.de_20200129_115158.pdf
781,2 KB
Konicaldi.nrw.de_20200129_115244.pdf
1,0 MB
Konicaldi.nrw.de_20200129_115410.pdf
57,3 KB
Konicaldi.nrw.de_20200129_120338.pdf
108,6 KB
Scannedimage_2.eml
1,4 MB
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79,8 KB
Scannedimage_6.eml
149,2 KB
Scannedimage.eml
1,0 MB
209.2.3.1.5-6512/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann Ihre E-Mail vom 14.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie eine Kopie zu Ihrer die beantragten Akteneinsicht, eingescannt, da sich teilweise handschriftliche Vermerke auf den Ausdrucken befinden. Der Scan ist gestückelt, da die Seiten 3-6 nicht eingezogen wurden und nicht alle Seiten auf einmal eingescannt werden konnten. Leider hat sich die weitere Bearbeitung verzögert. Der Grund liegt darin, dass die datenschutzrechtliche Prüfung zu dem Thema Verkehrsunfallrohdaten hier andauerte. Inzwischen ist eine datenschutzrechtliche Bewertung zum Zugang von Unfallrohdaten erfolgt (siehe hierzu auch # 162262). In Ihrem Fall bezieht sich die auskunftspflichtige Stelle jedoch auch noch auf Statistikgesetze. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht von mir bzw. eine Durchschrift, wenn ich der öffentliche Stelle erneut schreibe. Mit freundlichen Grüßen
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An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-6512/19 Ihr Antrag vom 17.04.2019 auf Zugang zur Unfallstatistik des Kreises Mettmann #131781 [#131781]
Datum
25. Februar 2020 15:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Information die Eingabe #162262 wurde mittlerweile positiv durch die angefragte Behörde beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 131781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/131781
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